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   EuG, 25.09.2019 - T-99/19   

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https://dejure.org/2019,32561
EuG, 25.09.2019 - T-99/19 (https://dejure.org/2019,32561)
EuG, Entscheidung vom 25.09.2019 - T-99/19 (https://dejure.org/2019,32561)
EuG, Entscheidung vom 25. September 2019 - T-99/19 (https://dejure.org/2019,32561)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Magnan/ Kommission

    Untätigkeitsklage, Schadensersatzklage und Nichtigkeitsklage - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Berufsfreiheit - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweiz andererseits über die Freizügigkeit - Gerügter Verstoß ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 23.11.2017 - C-596/15

    Bionorica v Commission - Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit -

    Auszug aus EuG, 25.09.2019 - T-99/19
    Die an das Organ gerichtete Aufforderung, tätig zu werden, muss allerdings so klar und deutlich sein, dass das Organ in konkreter Weise Kenntnis vom Inhalt der beantragten Entscheidung erlangen kann, und muss ferner deutlich erkennen lassen, dass damit beabsichtigt ist, das Organ zu einer Stellungnahme zu zwingen (vgl. Urteil vom 23. November 2017, Bionorica und Diapharm/Kommission, C-596/15 P und C-597/15 P, EU:C:2017:886, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs meint Art. 265 AEUV die Untätigkeit durch Nichtbescheidung oder Nichtstellungnahme (vgl. Urteil vom 23. November 2017, Bionorica und Diapharm/Kommission, C-596/15 P und C-597/15 P, EU:C:2017:886, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gegenstand einer Untätigkeitsklage kann auch die Unterlassung einer vorbereitenden Handlung sein, die Voraussetzung für den Fortgang eines Verfahrens ist, das mit einer Handlung mit verbindlichen Rechtswirkungen abgeschlossen werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 1996, T. Port, C-68/95, EU:C:1996:452, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 23. November 2017, Bionorica und Diapharm/Kommission, C-596/15 P und C-597/15 P, EU:C:2017:886, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.07.2016 - C-660/13

    Rat / Kommission - Nichtigkeitsklage - Außenbeziehungen der Europäischen Union -

    Auszug aus EuG, 25.09.2019 - T-99/19
    Das bedeutet jedoch nicht, dass sie allein aufgrund dieser Ermächtigung beschließen kann, rechtsverbindliche Maßnahmen gegenüber der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu ergreifen, ohne dass dies vom Rat der Europäischen Union ausdrücklich genehmigt worden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juli 2016, Rat/Kommission, C-660/13, EU:C:2016:616, Rn. 36).

    Eine Ergreifung solcher Maßnahmen würde, da es kein entsprechendes Verfahren gibt, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer möglichen Folgen eine Abwägung der sich aus den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ergebenden divergierenden Interessen erfordern, die in die Zuständigkeit des Rates fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juli 2016, Rat/Kommission, C-660/13, EU:C:2016:616, Rn. 33 und 39).

  • EuG, 06.09.2011 - T-292/09

    Mugraby / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 25.09.2019 - T-99/19
    Auf jeden Fall ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die außervertragliche Haftung der Union nach Art. 340 Abs. 2 AEUV für rechtswidriges Verhalten ihrer Organe vom Vorliegen einer Reihe von Voraussetzungen abhängt, nämlich davon, dass das den Organen vorgeworfene Verhalten rechtswidrig ist, dass ein Schaden eingetreten ist und dass zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden ein Kausalzusammenhang besteht (vgl. Beschluss vom 6. September 2011, Mugraby/Rat und Kommission, T-292/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:418, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Verfügt dieses Organ nur über ein erheblich verringertes oder gar auf null reduziertes Ermessen, kann die bloße Verletzung des Unionsrechts ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (vgl. Beschluss vom 6. September 2011, Mugraby/Rat und Kommission, T-292/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:418, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Auszug aus EuG, 25.09.2019 - T-99/19
    Drittens ist daran zu erinnern, dass der AEU-Vertrag nicht nur mit den Art. 263 und 277 einerseits und Art. 267 andererseits, sondern auch mit Art. 265 ein umfassendes Rechtsschutzsystem geschaffen hat, das die Rechtmäßigkeitskontrolle der Unionshandlungen gewährleisten soll, mit der der Unionsrichter betraut wird (vgl. Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher verlangt dieser Artikel insbesondere nicht, dass eine Person uneingeschränkt gegen jede Unterlassung der Organe, eine Entscheidung zu treffen oder einen Standpunkt zu vertreten, Klage erheben kann (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 97, 98 und 105 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 9. November 2017, SolarWorld/Rat, C-205/16 P, EU:C:2017:840, Rn. 67 und 68).

  • EuG, 29.09.2011 - T-442/07

    Ryanair / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.09.2019 - T-99/19
    Zweitens ist festzustellen, dass die Frage, ob die Kommission die Möglichkeit hatte, einseitige Maßnahmen gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft zu ergreifen, und die Frage, ob sie dazu verpflichtet war, für die Beurteilung der Zulässigkeit der vorliegenden Untätigkeitsklage unerheblich und nur für die Beurteilung ihrer Begründetheit von Bedeutung sind (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 29. September 2011, Ryanair/Kommission, T-442/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:547, Rn. 27).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Entscheidung über die Begründetheit einer Untätigkeitsklage zu prüfen, ob das fragliche Organ zu dem Zeitpunkt, zu dem es nach Art. 265 AEUV entsprechend aufgefordert wird, zum Tätigwerden verpflichtet war (vgl. Urteil vom 29. September 2011, Ryanair/Kommission, T-442/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:547, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 03.07.2007 - T-212/02

    Commune de Champagne u.a. / Rat und Kommission - Nichtigkeitsklage - Abkommen

    Auszug aus EuG, 25.09.2019 - T-99/19
    In einem solchen Fall wäre es Sache der von diesen einseitigen Maßnahmen betroffenen Partei, frei und souverän zu entscheiden, ob sie der von der anderen Vertragspartei vertretenen Auslegung des FZA folgt oder nicht (vgl. in diesem Sinne entsprechend Beschluss vom 3. Juli 2007, Commune de Champagne u. a./Rat und Kommission, T-212/02, EU:T:2007:194, Rn. 94).

    Andererseits trifft es sicherlich zu, dass die Ausübung der den Unionsorganen im internationalen Verkehr übertragenen Kompetenzen nicht der gerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle entzogen werden darf (vgl. in diesem Sinne entsprechend Beschluss vom 3. Juli 2007, Commune de Champagne u. a./Rat und Kommission, T-212/02, EU:T:2007:194, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

    Auszug aus EuG, 25.09.2019 - T-99/19
    Der Gerichtshof hat nämlich bereits festgestellt, dass das Unionsrecht bei seinem derzeitigen Stand keine Regelung vorsieht, die die Haftung eines Unionsorgans begründet, wenn diesem kein rechtswidriges Verhalten vorzuwerfen ist (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 9. September 2008, FIAMM u. a./Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, EU:C:2008:476, Rn. 167 und 179).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-222/05

    van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -

    Auszug aus EuG, 25.09.2019 - T-99/19
    Diese Verfahren dürfen nicht weniger günstig gestaltet sein als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, EU:C:2007:318, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.09.2018 - C-346/17

    Klein / Kommission - Rechtsmittel - Art. 340 Abs. 2 AEUV - Außervertragliche

    Auszug aus EuG, 25.09.2019 - T-99/19
    Es ist Sache des Klägers, schlüssige Beweise sowohl für das Vorliegen als auch für den Umfang des von ihm geltend gemachten Schadens zu erbringen (vgl. Urteil vom 6. September 2018, Klein/Kommission, C-346/17 P, EU:C:2018:679, Rn. 147 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.11.2011 - C-496/09

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

    Auszug aus EuG, 25.09.2019 - T-99/19
    Die Verhängung eines Zwangsgelds bezweckt nämlich nicht den Ausgleich eines erlittenen Schadens, sondern soll das Organ lediglich dazu zwingen, den ihm vorgeworfenen Verstoß gegen das Unionsrecht zu beenden, indem es eine bestimmte Maßnahme ergreift oder aufhebt (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 17. November 2011, Kommission/Italien, C-496/09, EU:C:2011:740, Rn. 42 bis 45).
  • EuGH, 25.10.2017 - C-687/15

    Kommission/ Rat (CMR-15) - Nichtigkeitsklage - Schlussfolgerungen des Rates der

  • EuG, 24.10.2000 - T-178/98

    Fresh Marine / Kommission

  • EuGH, 27.02.2014 - C-656/11

    Vereinigtes Königreich / Rat - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

  • EuG, 17.02.2017 - T-14/14

    Islamic Republic of Iran Shipping Lines u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und

  • EuGH, 09.11.2017 - C-205/16

    SolarWorld/ Rat - Rechtsmittel - Subventionen - Durchführungsverordnung (EU) Nr.

  • EuGH, 28.02.2019 - C-466/16

    Rat / Marquis Energy - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung (EU) Nr.

  • EGMR, 18.05.1999 - 28972/95

    NINN-HANSEN c. DANEMARK

  • EuGH, 24.11.2016 - C-137/16

    Petraitis / Kommission

  • EuG, 06.12.2001 - T-196/99

    Area Cova u.a. / Rat und Kommission

  • EGMR, 26.08.2003 - 10526/02

    FILIPPINI c. SAINT-MARIN

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

  • EuGH, 26.11.1996 - C-68/95

    T. Port / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

  • EuGH, 25.07.2008 - C-204/07

    C.A.S. / Kommission - Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

  • EuGH, 13.06.2013 - C-3/12

    Syndicat OP 84 - Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds

  • EuG, 29.09.2021 - T-279/19

    Auswärtige Beziehungen

    Im Übrigen kann der Unionsrichter Erwägungen der internationalen Politik und der Opportunität keinen Vorrang vor den Zuständigkeitsregeln des Art. 263 Abs. 4 AEUV einräumen, da er damit seine Befugnisse überschreiten würde (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Beschluss vom 25. September 2019, Magnan/Kommission, T-99/19, EU:T:2019:693, Rn. 34 und 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Rahmen eines Assoziationsabkommens wie des hier in Rede stehenden, das ein komplexes System internationaler Übereinkünfte mit mehreren Teilen darstellt und dem gemeinsamen Willen der Parteien entspricht, enge Beziehungen herzustellen und gegebenenfalls zu vertiefen (vgl. in diesem Sinne Urteil Western Sahara Campaign UK, Rn. 59 bis 61), müssen die Organe in der Lage sein, die erforderliche Abwägung der verschiedenen Interessen, die in den Beziehungen zu dem Drittland und Partner der Union betroffen sind, vorzunehmen und die hierfür am besten geeignete Strategie festzulegen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Beschluss vom 25. September 2019, Magnan/Kommission, T-99/19, EU:T:2019:693, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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