Rechtsprechung
   EuG, 26.07.2023 - T-315/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17663
EuG, 26.07.2023 - T-315/22 (https://dejure.org/2023,17663)
EuG, Entscheidung vom 26.07.2023 - T-315/22 (https://dejure.org/2023,17663)
EuG, Entscheidung vom 26. Juli 2023 - T-315/22 (https://dejure.org/2023,17663)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,17663) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Yayla Türk/ EUIPO - Marmara Import-Export (Sütat)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke Sütat - Absoluter Nichtigkeitsgrund - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001) - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Europäischer Gerichtshof

    Yayla Türk/ EUIPO - Marmara Import-Export (Sütat)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke Sütat - Absoluter Nichtigkeitsgrund - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001) - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke Sütat - Absoluter Nichtigkeitsgrund - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001) - Anspruch auf rechtliches Gehör

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 444
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • EuG, 16.05.2017 - T-218/16

    Mühlbauer Technology / EUIPO (Magicrown)

    Auszug aus EuG, 26.07.2023 - T-315/22
    Was zweitens das oben in Rn. 49 erwähnte Vorbringen der Klägerin betreffend die Nichteinhaltung der grammatikalischen und lexikalischen Regeln der türkischen Sprache angeht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass gemäß der Rechtsprechung der Umstand, dass das fragliche Zeichen eine grammatikalisch fehlerhafte Struktur aufweist, als solcher nicht genügt, um zu dem Schluss zu gelangen, dass es nicht beschreibend sei (vgl. Urteil vom 16. Mai 2017, Mühlbauer Technology/EUIPO [Magicrown], T-218/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:334, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist auch auszuführen, dass es zum einen in der Werbe- und Marketingbranche üblich ist, Leerzeichen zwischen den Wörtern wegzulassen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. Januar 2017, Topera/EUIPO [RHYTHMVIEW], T-119/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:38, Rn. 24), und dass zum anderen das Weglassen eines "t" am Ende des Wortes "süt" bzw. am Anfang des Wortes "tat" nicht besonders hervortritt, so dass auch dies eine Identifizierung dieser Wörter nicht verhindert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2017, Magicrown, T-218/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:334, Rn. 28).

  • EuG, 12.05.2009 - T-410/07

    Jurado Hermanos / OHMI (JURADO) - Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke

    Auszug aus EuG, 26.07.2023 - T-315/22
    Somit kann bei einer Nichtbeachtung der geltenden Regeln, die dem Schutz der Verteidigungsrechte dienen, das Verwaltungsverfahren nur dann mit einem Fehler behaftet sein, wenn nachgewiesen ist, dass dieses Verfahren andernfalls zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. Urteil vom 12. Mai 2009, Jurado Hermanos/HABM [JURADO], T-410/07, EU:T:2009:153, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zweitens genügt es in Bezug auf die Schlussfolgerungen, die aus der oben erwähnten Recherche gezogen wurden, mit dem EUIPO und der Streithelferin daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung der Anspruch auf rechtliches Gehör sich nicht auf den endgültigen Standpunkt erstreckt, den die Verwaltung einnehmen will (vgl. Urteil vom 12. Mai 2009, JURADO, T-410/07, EU:T:2009:153, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.06.2022 - T-338/21

    F I S I/ EUIPO - Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie (ECODOWN)

    Auszug aus EuG, 26.07.2023 - T-315/22
    Ein Zeichen fällt dementsprechend schon dann unter das Verbot von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94, wenn ein Eintragungshindernis in Bezug auf einen nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2022, F I S I/EUIPO - Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie [ECODOWN], T-338/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:360, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da es ausreichte, den türkischsprachigen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise zu berücksichtigen, brauchte die Beschwerdekammer zudem nicht darzulegen, aus welchen Gründen sie die übrigen maßgeblichen Verkehrskreise nicht berücksichtigt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2022, ECODOWN, T-338/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:360, Rn. 25).

  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 26.07.2023 - T-315/22
    Ein Zeichen fällt unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteile vom 12. Januar 2005, Deutsche Post EURO EXPRESS/HABM [EUROPREMIUM], T-334/03, EU:T:2005:4, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist zwar auch die Analyse des fraglichen Wortes anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteil vom 22. Juni 2005, PAPERLAB, T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 01.02.2023 - T-671/21

    NFL Properties Europe/ EUIPO - Groupe Duval (DUUUVAL)

    Auszug aus EuG, 26.07.2023 - T-315/22
    Insoweit ist erstens darauf hinzuweisen, dass der Durchschnittsverbraucher eine Marke zwar regelmäßig als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet, aber gleichwohl ein von ihm wahrgenommenes Wortzeichen in die Wortbestandteile zerlegen wird, die ihm eine konkrete und unmittelbar verständliche Bedeutung vermitteln oder die ihm bekannten Wörtern ähnlich sind (vgl. Urteil vom 1. Februar 2023, NFL Properties Europe/EUIPO - Groupe Duval [DUUUVAL], T-671/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:33, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.10.2010 - T-230/08

    Asenbaum / HABM (WIENER WERKSTÄTTE) - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus EuG, 26.07.2023 - T-315/22
    Aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001) ergibt sich, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteil vom 12. Oktober 2010, Asenbaum/HABM [WIENER WERKSTÄTTE], T-230/08 und T-231/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:433, Rn. 48).
  • EuG, 06.09.2013 - T-599/10

    Eurocool Logistik / OHMI - Lenger (EUROCOOL) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 26.07.2023 - T-315/22
    Nach diesem Grundsatz müssen die Adressaten behördlicher Entscheidungen, die ihre Interessen spürbar berühren, Gelegenheit erhalten, ihren Standpunkt gebührend darzulegen (vgl. Urteil vom 6. September 2013, Eurocool Logistik/HABM - Lenger [EUROCOOL], T-599/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:399, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.06.2018 - C-32/17

    Apcoa Parking Holdings / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 26.07.2023 - T-315/22
    Das EUIPO und gegebenenfalls der Unionsrichter sind daher nicht an in den Mitgliedstaaten oder gar in Drittländern ergangene Entscheidungen gebunden, die nur einen Umstand darstellen, der für die Zwecke der Eintragung einer Unionsmarke - ohne entscheidend zu sein - berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juni 2018, Apcoa Parking Holdings/EUIPO, C-32/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:396, Rn. 31, 32 und 34).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-408/08

    Lancôme / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 26.07.2023 - T-315/22
    Dies setzt voraus, dass das Wort aufgrund der Ungewöhnlichkeit der Kombination in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen einen Eindruck erweckt, der hinreichend weit von dem durch die bloße Zusammenfügung der ihren Bestandteilen zu entnehmenden Angaben entstehenden Eindruck entfernt ist und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (vgl. Urteil vom 25. Februar 2010, Lancôme/HABM, C-408/08 P, EU:C:2010:92, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.01.2017 - T-119/16

    Topera / EUIPO (RHYTHMVIEW) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Auszug aus EuG, 26.07.2023 - T-315/22
    Insoweit ist auch auszuführen, dass es zum einen in der Werbe- und Marketingbranche üblich ist, Leerzeichen zwischen den Wörtern wegzulassen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. Januar 2017, Topera/EUIPO [RHYTHMVIEW], T-119/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:38, Rn. 24), und dass zum anderen das Weglassen eines "t" am Ende des Wortes "süt" bzw. am Anfang des Wortes "tat" nicht besonders hervortritt, so dass auch dies eine Identifizierung dieser Wörter nicht verhindert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2017, Magicrown, T-218/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:334, Rn. 28).
  • EuG, 25.10.2005 - T-379/03

    Peek & Cloppenburg / HABM (Cloppenburg) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

  • EuG, 24.04.2012 - T-328/11

    Leifheit / HABM (EcoPerfect) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 30.04.2013 - T-640/11

    Boehringer Ingelheim International / HABM (RELY-ABLE)

  • EuG, 13.06.2012 - T-534/10

    Organismos Kypriakis Galaktokomikis Viomichanias / OHMI - Garmo (HELLIM) -

  • EuG, 07.07.2021 - T-386/20

    Micron Technology/ EUIPO (INTELLIGENCE, ACCELERATED)

  • EuG, 22.06.2017 - T-236/16

    Biogena Naturprodukte / EUIPO (ZUM wohl) - Unionsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

  • EuGH, 11.12.2012 - C-610/10

    Spanien wird, weil es ein Urteil des Gerichtshofs nicht durchgeführt hat, zur

  • EuG, 02.03.2022 - T-86/21

    Distintiva Solutions/ EUIPO - Makeblock (Makeblock)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuG, 12.01.2005 - T-334/03

    Deutsche Post EURO EXPRESS / HABM (EUROPREMIUM) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 24.11.2005 - T-346/04

    Sadas / OHMI - LTJ Diffusion (ARTHUR ET FELICIE) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 23.04.2020 - C-736/18

    Gugler France/ Gugler und EUIPO

  • EuGH, 05.10.2004 - C-192/03

    Alcon / HABM

  • EuGH, 09.01.2024 - C-611/23

    Yayla Türk/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von Rechtsmitteln -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Yayla Türk Lebensmittelvertrieb GmbH die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Juli 2023, Yayla Türk/EUIPO - Marmara Import-Export (Sütat) (T-315/22, EU:T:2023:432, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung und Abänderung der Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 2. März 2022 (Sache R 1184/2021-5) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Marmara Import-Export GmbH und der Yayla Türk Lebensmittelvertrieb GmbH abgewiesen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht