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EuG, 27.03.1990 - T-62/89 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Jose Manuel Pinto Teixeira gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Beamte - Ehemaliger EGZ-Bediensteter - Einstufung bei der Einstellung als Beamter auf Probe - Portugiesischer Staatsangehöriger.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besoldung eines Beamten der Europäischen Union ; Einstufung in eine Dienstaltersstufe
- Judicialis
EWG/EAG BeamtStat Art. 90 Abs. 2; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 5 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Ehemaliger EGZ-Bediensteter - Einstufung bei der Einstellung als Beamter auf Probe - Portugiesischer Staatsangehöriger.
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 05.10.1988 - 314/86
De Szy-Tarisse u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 27.03.1990 - T-62/89
31 Was schließlich die angebliche Verpflichtung der Kommission zur Überprüfung der Einstufung des Klägers bei der EGZ betrifft, so ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in mehreren Rechtssachen ( siehe die Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2447; vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523; vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 314/86 und 315/86, De Szy-Tarisse und Feyärts/Kommission, Slg. 1988, 6013; vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83, Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445; und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 161/86, Jäger/Kommission, Slg. 1989, 2467 ) ausgeführt hat, daß die EGZ eine Vereinigung belgischen Rechts ist und daher nicht als eine Verwaltungseinheit der Kommission angesehen werden kann. - EuGH, 13.07.1989 - 161/86
Jaeger / Kommission
Auszug aus EuG, 27.03.1990 - T-62/89
31 Was schließlich die angebliche Verpflichtung der Kommission zur Überprüfung der Einstufung des Klägers bei der EGZ betrifft, so ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in mehreren Rechtssachen ( siehe die Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2447; vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523; vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 314/86 und 315/86, De Szy-Tarisse und Feyärts/Kommission, Slg. 1988, 6013; vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83, Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445; und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 161/86, Jäger/Kommission, Slg. 1989, 2467 ) ausgeführt hat, daß die EGZ eine Vereinigung belgischen Rechts ist und daher nicht als eine Verwaltungseinheit der Kommission angesehen werden kann. - EuGH, 11.07.1985 - 87/77
Salerno u.a. / Kommission und Rat
Auszug aus EuG, 27.03.1990 - T-62/89
31 Was schließlich die angebliche Verpflichtung der Kommission zur Überprüfung der Einstufung des Klägers bei der EGZ betrifft, so ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in mehreren Rechtssachen ( siehe die Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2447; vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523; vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 314/86 und 315/86, De Szy-Tarisse und Feyärts/Kommission, Slg. 1988, 6013; vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83, Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445; und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 161/86, Jäger/Kommission, Slg. 1989, 2467 ) ausgeführt hat, daß die EGZ eine Vereinigung belgischen Rechts ist und daher nicht als eine Verwaltungseinheit der Kommission angesehen werden kann. - EuGH, 11.07.1985 - 119/83
Appelbaum / Kommission
Auszug aus EuG, 27.03.1990 - T-62/89
31 Was schließlich die angebliche Verpflichtung der Kommission zur Überprüfung der Einstufung des Klägers bei der EGZ betrifft, so ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in mehreren Rechtssachen ( siehe die Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2447; vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523; vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 314/86 und 315/86, De Szy-Tarisse und Feyärts/Kommission, Slg. 1988, 6013; vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83, Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445; und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 161/86, Jäger/Kommission, Slg. 1989, 2467 ) ausgeführt hat, daß die EGZ eine Vereinigung belgischen Rechts ist und daher nicht als eine Verwaltungseinheit der Kommission angesehen werden kann. - EuGH, 13.07.1989 - 286/83
Alexis u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 27.03.1990 - T-62/89
31 Was schließlich die angebliche Verpflichtung der Kommission zur Überprüfung der Einstufung des Klägers bei der EGZ betrifft, so ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in mehreren Rechtssachen ( siehe die Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2447; vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523; vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 314/86 und 315/86, De Szy-Tarisse und Feyärts/Kommission, Slg. 1988, 6013; vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83, Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445; und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 161/86, Jäger/Kommission, Slg. 1989, 2467 ) ausgeführt hat, daß die EGZ eine Vereinigung belgischen Rechts ist und daher nicht als eine Verwaltungseinheit der Kommission angesehen werden kann.
- EuG, 12.07.1990 - T-111/89
Robert Scheiber gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter - Ruhegehalt …
27 Zwar trifft es zu, daß die ständige Rechtsprechung von der institutionellen Selbständigkeit der EGZ im Verhältnis zur Kommission ausgeht und es ablehnt, die Kommission als Arbeitgeber der Bediensteten der EGZ anzusehen ( siehe zuletzt das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83, Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445, und das Urteil des Gerichts vom 29. März 1990 in der Rechtssache T-62/89, Pinto Teixeira/Kommission, Slg. 1990, II-121 ), doch ändert dies nichts daran, daß die Dienstbezuege und Vergütungen des am Sitz der EGZ tätigen Personals aus Mitteln gedeckt werden, die im Haushaltsplan der Kommission unter den operationellen Mitteln dieses Organs aufgeführt sind.