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   EuGH, 13.07.1989 - 286/83   

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https://dejure.org/1989,2306
EuGH, 13.07.1989 - 286/83 (https://dejure.org/1989,2306)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1989 - 286/83 (https://dejure.org/1989,2306)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 286/83 (https://dejure.org/1989,2306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Alexis u.a. / Kommission

    1 . Beamte - Klage - Klagerecht - Personen, die die Eigenschaft eines Beamten oder eines anderen als örtlichen Bediensteten für sich in Anspruch nehmen

  • EU-Kommission

    Alexis u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einstellung in den Dienst der EGZ Beamte; Anspruch auf Aufrechterhaltung der als Bedienstete der EGZ erworbenen Rechte; Weigerung der Kommission Beamte oder sonstige Bedienstete der Gemeinschaft anzuerkennen; Verletzung des ...

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 31; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Beamte - Klage - Klagerecht - Personen, die die Eigenschaft eines Beamten oder eines anderen als örtlichen Bediensteten für sich in Anspruch nehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Öffentliche Bedienstete und Beamte; Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Einstellung bei der Klage auf Anerkennung; Anfechtung von Entscheidungen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamter - Bediensteter der Europäischen Gesellschaft für Zusammenarbeit (EGZ) - Anerkennung als Beamte der Kommission vom Zeitpunkt ihrer Einstellung durch die EGZ an.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuGH, 23.01.1997 - C-246/95

    Coen / Belgischer Staat

    17 Diese Bestimmungen gelten nicht nur für Personen, die die Eigenschaft eines Beamten oder eines anderen als örtlichen Bediensteten haben, sondern auch für solche, die diese Eigenschaften für sich in Anspruch nehmen, insbesondere Bewerber, die an einem von einem Gemeinschaftsorgan veranstalteten Einstellungsverfahren teilgenommen haben (vgl. Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83, Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445, Randnr. 9).
  • EuG, 05.10.2004 - T-45/01

    Sanders u.a. / Kommission

    24 und 25, und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83, Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445, Randnr. 9).
  • EuG, 05.10.2004 - T-144/02

    Eagle u.a. / Kommission - Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal -

    24 und 25, und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83, Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445, Randnr. 9).
  • EuG, 29.03.1990 - T-57/89

    Nikolas Alexandrakis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    21 Mit dem Erlaß des Artikels 3 der Verordnung Nr. 3018/87 hat der Rat ein objektives und automatisches Kriterium zur Einstufung der Bediensteten der EGZ bei ihrer Ernennung geschaffen, um ihnen die Erhaltung der Position zu gewährleisten, die sie vorher bei ihrem früheren Arbeitgeber, nämlich der EGZ und nicht der Kommission ( Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83, Alexis Albert/Kommission, Slg. 1989, 2445, Randnr. 11 ), erworben hatten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-246/95

    Myrianne Coen gegen Belgischer Staat. - Bediensteter auf Zeit -

    (3) - Urteil in der Rechtssache 286/83 (Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2001 - C-274/00

    Simon / Kommission

    8: - Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 87/77, 130/77 22/83, 9/84 und 10/84 (Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523), und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83 (Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445).
  • EuG, 12.07.1990 - T-111/89

    Robert Scheiber gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter - Ruhegehalt

    27 Zwar trifft es zu, daß die ständige Rechtsprechung von der institutionellen Selbständigkeit der EGZ im Verhältnis zur Kommission ausgeht und es ablehnt, die Kommission als Arbeitgeber der Bediensteten der EGZ anzusehen ( siehe zuletzt das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83, Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445, und das Urteil des Gerichts vom 29. März 1990 in der Rechtssache T-62/89, Pinto Teixeira/Kommission, Slg. 1990, II-121 ), doch ändert dies nichts daran, daß die Dienstbezuege und Vergütungen des am Sitz der EGZ tätigen Personals aus Mitteln gedeckt werden, die im Haushaltsplan der Kommission unter den operationellen Mitteln dieses Organs aufgeführt sind.
  • EuG, 27.03.1990 - T-62/89

    Jose Manuel Pinto Teixeira gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    31 Was schließlich die angebliche Verpflichtung der Kommission zur Überprüfung der Einstufung des Klägers bei der EGZ betrifft, so ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in mehreren Rechtssachen ( siehe die Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2447; vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523; vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 314/86 und 315/86, De Szy-Tarisse und Feyärts/Kommission, Slg. 1988, 6013; vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83, Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445; und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 161/86, Jäger/Kommission, Slg. 1989, 2467 ) ausgeführt hat, daß die EGZ eine Vereinigung belgischen Rechts ist und daher nicht als eine Verwaltungseinheit der Kommission angesehen werden kann.
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