Rechtsprechung
| EuG, 27.05.2004 - T-358/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Deutsche Post und DHL / Kommission
Staatliche Beihilfen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2004, II-1565
Wird zitiert von ... (7)
- EuG, 10.02.2009 - T-388/03
Staatliche Beihilfen - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - …
Im Übrigen reicht der bloße Umstand, dass die Klägerinnen in der angefochtenen Entscheidung namentlich genannt sind, nicht aus, um eine spürbare Beeinträchtigung der Klägerinnen durch die zugunsten von La Poste getroffenen und mit der angefochtenen Entscheidung genehmigten Maßnahmen darzutun, denn die Kommission weist an den einschlägigen Stellen lediglich darauf hin, dass der belgische Postmarkt im Vergleich zu den Postmärkten anderer Mitgliedstaaten relativ offen sei, da La Poste im Bereich Expresszustellung von Paketen lediglich einen Marktanteil von 18 % habe, während dieser Markt im Übrigen von internationalen Marktteilnehmern bedient werde, und dass die Gewinnmarge von La Poste beim hauptsächlich in der Briefbeförderung bestehenden traditionellen Postdienst viel geringer sei als die des niederländischen Postbetreibers TPG oder der Deutsche Post World Net (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 27. Mai 2004, Deutsche Post und DHL/Kommission, T-358/02, Slg. 2004, II-1565, Randnrn. 39 bis 41). - EuG, 01.12.2004 - T-27/02
Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben - …
Soweit die Kommission ihre Unzulässigkeitseinrede ausdrücklich auf den Beschluss des Gerichts vom 27. Mai 2004 in der Rechtssache T-358/02 (Deutsche Post und DHL/Kommission, Slg. 2004, II-0000) stützt und geltend macht, dass die Stellung der Klägerin auf dem relevanten Markt durch die Gewährung der Beihilfe nicht spürbar beeinträchtigt werde, geht ihr Vorbringen fehl. - Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2007 - C-525/04
Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Zulässigkeit - Individuelle …
(23) - Beschluss des Gerichts vom 27. Mai 2004, Deutsche Post und DHL/Kommission (T-358/02, Slg. II-1565, Randnr. 37).
- EuG, 10.05.2006 - T-395/04
Staatliche Beihilfen - Luftverkehr - Beschwerde - Keine Stellungnahme der …
Nach Auffassung der Kommission obliegt es der Klägerin, den Grad der Beeinträchtigung ihrer Marktstellung darzulegen (Beschluss des Gerichts vom 27. Mai 2004 in der Rechtssache T-358/02, Deutsche Post und DHL/Kommission, Slg. 2004, II-1565, Randnr. 37), unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt die Kommission die Entscheidung getroffen habe, die Gegenstand der Nichtigkeitsklage sei. - Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-487/06
Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz - Staatliche Beihilfen …
In dem Beschluss Deutsche Post und DHL/Kommission (Beschluss des Gerichts vom 27. Mai 2004, T-358/02, Slg. 2004, II-1565), mit dem das Gericht die Klage einiger Konkurrenzunternehmen des durch die Beihilfe begünstigten Unternehmens abgewiesen hat, hatten die Klägerinnen die Bedeutung der Auswirkungen der Beihilfe auf ihre Markstellung nicht nachgewiesen, sondern sich auf die Geltendmachung ihres Status als Wettbewerberinnen beschränkt. - Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2007 - C-260/05
Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Zulässigkeit - Individuelle …
(14) - Beschluss des Gerichts vom 27. Mai 2004 (T-358/02, Slg. II-1565, Randnr. 37). - VG Gießen, 08.05.2008 - 6 E 1240/07
Klage eines Konkurrenten gegen Linienverkehrsgenehmigung
Dabei reicht jedoch die bloße Eigenschaft als Mitbewerber eines anderen Unternehmens zur Begründung des erforderlichen konkreten Konkurrenzverhältnisses nicht aus (vgl. EuG, 1. Instanz, Beschluss vom 27.05.2004, T-358/02, EuGHE II, 2004, 1565).
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