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   EuG, 28.01.2004 - T-152/02   

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https://dejure.org/2004,38736
EuG, 28.01.2004 - T-152/02 (https://dejure.org/2004,38736)
EuG, Entscheidung vom 28.01.2004 - T-152/02 (https://dejure.org/2004,38736)
EuG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - T-152/02 (https://dejure.org/2004,38736)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Anmeldung von verschiedenen Standbeuteln für Getränke als dreidimensionale Gemeinschaftsmarken; Fehlende Unterscheidungskraft einer Marke mangels Hinweises auf die betriebliche Herkunft ; Gefahr der Monopolisierung einer Verpackungsart ; ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke in ihrer geänderten Fassung Art. 7 Abs. 1 Buchst. b

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Form einer Getränkeverpackung - Standbeutel - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Freihaltebedürfnis für das Zeichen

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 28.01.2004 - T-146/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-152/02
    In den verbundenen Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02.

    aufgrund des Beschlusses vom 9. Juli 2002, die Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02 zu verbinden,.

  • EuG, 28.01.2004 - T-148/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-152/02
    56 Was das Argument hinsichtlich der vier vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken anbelangt, von denen drei manchen der hier angemeldeten Marken sehr ähnlich sind (Rechtssachen T-148/02, T-149/02 und T-151/02), so stellen nach ständiger Rechtsprechung in Mitgliedstaaten bereits vorliegende Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (vgl. Urteil Ovoide Tablette, oben in Randnr. 31 zitiert, Randnr. 68 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.01.2004 - T-149/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-152/02
    56 Was das Argument hinsichtlich der vier vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken anbelangt, von denen drei manchen der hier angemeldeten Marken sehr ähnlich sind (Rechtssachen T-148/02, T-149/02 und T-151/02), so stellen nach ständiger Rechtsprechung in Mitgliedstaaten bereits vorliegende Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (vgl. Urteil Ovoide Tablette, oben in Randnr. 31 zitiert, Randnr. 68 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.01.2004 - T-151/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-152/02
    56 Was das Argument hinsichtlich der vier vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken anbelangt, von denen drei manchen der hier angemeldeten Marken sehr ähnlich sind (Rechtssachen T-148/02, T-149/02 und T-151/02), so stellen nach ständiger Rechtsprechung in Mitgliedstaaten bereits vorliegende Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (vgl. Urteil Ovoide Tablette, oben in Randnr. 31 zitiert, Randnr. 68 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-152/02
    45 Somit ist der Gesamteindruck zu prüfen, den das Erscheinungsbild der fraglichen Beutel hervorruft (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95, Sabel, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 23); dies ist nicht unvereinbar damit, dass die einzelnen verwendeten Gestaltungselemente nacheinander geprüft werden (Urteil Ovoide Tablette, zitiert oben in Randnr. 31, Randnr. 54).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-152/02
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke ist daher auf die mutmaßliche Erwartung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96, Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnrn.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-152/02
    Vielmehr äußert sich nach ständiger Rechtsprechung in den absoluten Eintragungshindernissen des Artikels 7 Absatz 1 Buchstaben b bis e der Verordnung Nr. 40/94 das Bestreben des Gemeinschaftsgesetzgebers, die Anerkennung ausschließlicher Rechte zugunsten eines Wirtschaftsteilnehmers zu verhindern, wenn hierdurch der Wettbewerb auf dem Markt für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen beeinträchtigt werden könnte (zum Eintragungshindernis im Zusammenhang mit dem beschreibenden Charakter des Zeichens vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 6. Mai 2003 in der Rechtssache C-104/01, Libertel, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 60).
  • EuG, 02.07.2002 - T-323/00

    SAT.1 / OHMI (SAT.2)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-152/02
    31 Nach der Rechtsprechung erfasst Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 insbesondere Marken, die aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise im geschäftlichen Verkehr gewöhnlich für die Präsentation der betreffenden Waren oder Dienstleistungen verwendet werden oder von denen zumindest aufgrund konkreter Hinweise anzunehmen ist, dass sie in dieser Weise verwendet werden können (Urteile des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00, SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839, Randnr. 37, und vom 5. März 2003 in der Rechtssache T-194/01, Unilever/HABM [Ovoide Tablette], Slg. 2003, II-0000, Randnr. 39).
  • EuG, 05.12.2002 - T-130/01

    Sykes Enterprises / OHMI (REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-152/02
    Ein Zeichen, das andere Funktionen als die einer Marke erfüllt, ist jedoch nur dann unterscheidungskräftig im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94, wenn es unmittelbar als Hinweis auf die gewerbliche Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen werden kann, so dass die maßgeblichen Verkehrskreise die Waren und Dienstleistungen des Markeninhabers ohne Verwechslungsgefahr von denen anderer gewerblicher Herkunft unterscheiden können (Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-130/01, Sykes Enterprises/HABM [REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS], Slg. 2002, II-5179, Randnr. 20).
  • EuG, 05.03.2003 - T-194/01

    Unilever / HABM (Tablette ovoïde)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-152/02
    31 Nach der Rechtsprechung erfasst Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 insbesondere Marken, die aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise im geschäftlichen Verkehr gewöhnlich für die Präsentation der betreffenden Waren oder Dienstleistungen verwendet werden oder von denen zumindest aufgrund konkreter Hinweise anzunehmen ist, dass sie in dieser Weise verwendet werden können (Urteile des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00, SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839, Randnr. 37, und vom 5. März 2003 in der Rechtssache T-194/01, Unilever/HABM [Ovoide Tablette], Slg. 2003, II-0000, Randnr. 39).
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