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   EuGH, 02.07.1980 - 129/80 R   

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EuGH, 02.07.1980 - 129/80 R (https://dejure.org/1980,1998)
EuGH, Entscheidung vom 02.07.1980 - 129/80 R (https://dejure.org/1980,1998)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 1980 - 129/80 R (https://dejure.org/1980,1998)
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Wird zitiert von ... (7)

  • EuGH, 09.07.1981 - 59/80

    Turner / Kommission

    URTEIL VOM 9.7.1981 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 59 UND 129/80 Dienststellen ausschließlich auf den Gesichtspunkt des Dienstalters zu stützen.

    In den verbundenen Rechtssachen 59 und 129/80 MARIETTE KRECKÊ, VERHEIRATETE TURNER, Doktor der Medizin, Beamtin der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Brüssel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Georges Vandersanden, Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter in Luxemburg: Rechtsanwalt Nico Edon, 2, rue Goethe,.

    Diese Klage ist unter der Nr. 129/80 in das Register eingetragen worden.

    In der Rechtssache 129/80 hat Frau Dr. Turner gemäß Artikel 91 Absatz 4 Beamtenstatut und Artikel 83 der Verfahrensordnung ihrer Klage in der Hauptsache einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung beigefügt.

    Dieser Antrag ist durch Beschluß des Präsidenten der Zweiten Kammer vom 2. Juli 1980 (Slg. 1980, 2135) zurückgewiesen worden; die Entscheidung über die Kosten wurde vorbehalten.

    Das schriftliche Verfahren in den beiden Rechtssachen ist unter Berücksichtigung des Umstands, daß das Verfahren in der Rechtssache 129/80 gemäß Artikel 91 Absatz 4 Beamtenstatut bis zur Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin ausgesetzt worden ist, ordnungsgemäß verlaufen.

    Der Gerichtshof (Zweite Kammer) hat am 3. März 1981 mit Zustimmung der Parteien beschlossen, die Rechtssachen 59/80 und 129/80 für die Zwecke des mündlichen Verfahrens und einer gemeinsamen Entscheidung zu verbinden.

    in der Rechtssache 129/80: - die Klage zuzulassen;.

    in der Rechtssache 129/80: - die Klage als unbegründet abzuweisen,.

    Die Klage 129/80 wird weiterhin auf Verletzung wesentlicher Formvorschriften und Verletzung der Fürsorgepflicht der Verwaltung gestützt; mit dem Antrag auf Schadensersatz begehrt die Klägerin Wiedergutmachung des angeblich erlittenen immateriellen Schadens.

    e) Die Entscheidung vom 20. Mai 1980 über die Versetzung von Amts wegen, gegen die sich die Klage 129/80 richte, liege weder im Interesse ihres derzeitigen noch im Interesse ihres zukünftigen Dienstes, noch im Interesse der Klägerin.

    Der Präsident der Zweiten Kammer hat den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung mit Beschluß vom 2. Juli 1980 (Slg. 1980, 2135) zurückgewiesen, da keine Dringlichkeit bestehe und der sofortige Vollzug der angefochtenen Entscheidung für die Klägerin keine nicht wiedergutzumachenden Folgen haben könne.

    28 Die zweite Klage (129/80) richtet sich gegen die Entscheidung vom 20. Mai 1980 über die Versetzung von Amts wegen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1981 - 59/80

    Mariette Krecké, verheiratete Turner, gegen Kommission der Europäischen

    SCHI.USSANTRÄGE DER FRAU ROZÈS - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 59 UND 129/80 20. Mai 1980, mit der die Klägerin von Amts wegen auf eine Planstelle in der Generaldirektion XII versetzt wurde, werden aufgehoben.

    Es sei lediglich darauf hingewiesen, daß der Gerichtshof die Rechtssachen 59/80 und 129/80 mit Beschluß vom 3. März 1971 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden hat.

    Dennoch kann die Klägerin nicht gleichzeitig die Aufhebung der Entscheidung vom 23. Mai 1980 - Gegenstand ihrer Klage Nr. 129/80 -, durch die sie zur Generaldirektion Forschung versetzt wurde, und der Entscheidung vom 8. Juni 1979 verlangen: Wollte man ihren Ausführungen folgen, so fehlte es an jeder dienstlichen Zuordnung von Frau Dr. Turner.

    Es bleibt die Begründetheit der Klage 129/80 zu prüfen, mit der die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung des für Personalfragen zuständigen Kommissionsmitglieds vom 23. Mai 1980, durch die sie auf die Stelle KOM/ 229/80 in der Generaldirektion "Forschung" versetzt worden ist, sowie die Zahlung eines zwei Jahresgehältern entsprechenden Betrags als Ersatz des immateriellen Schadens begehrt.

    - die Klagen im übrigen abzuweisen, - die Kommission zur Tragung ihrer eigenen Kosten sowie der Kosten der Klägerin in beiden Rechtssachen zu verurteilen, mit Ausnahme der Kosten der Klägerin im Zusammenhang mit ihrem Antrag auf einstweilige Anordnung in der Rechtssache 129/80 R, die die Klägerin selbst zu tragen hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-138/17

    Europäische Union / Gascogne Sack Deutschland und Gascogne - Rechtsmittel -

    33 Vgl. u. a. Urteile vom 9. Juli 1981, Krecké/Kommission (59/80 und 129/80, EU:C:1981:170, Rn. 74), und vom 9. Juli 1987, Hochbaum und Rawes/Kommission (44/85, 77/85, 294/85 und 295/85, EU:C:1987:348, Rn. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-150/17

    Europäische Union / Kendrion - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Außervertragliche

    56 Vgl. u. a. Urteile vom 9. Juli 1981, Krecké/Kommission (59/80 und 129/80, nicht veröffentlicht, EU:C:1981:170, Rn. 74), und vom 9. Juli 1987, Hochbaum und Rawes/Kommission (44/85, 77/85, 294/85 und 295/85, EU:C:1987:348, Rn. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-64/20

    An tAire Talmhaíochta Bia agus Mara, Éire agus an tArd-Aighne - Vorlage zur

    58 In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass im Rahmen von Klagen auf außervertragliche Haftung der Europäischen Union symbolische Formen der Abhilfe oder die bloße urteilsmäßige Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vorgangs ein ausreichender Schadensersatz im Sinne von Art. 340 AEUV darstellen können: vgl. u. a. Urteile vom 14. Juni 1979, V./Kommission (18/78, EU:C:1979:154, Rn. 19), vom 9. Juli 1981, Krecké/Kommission (59/80 und 129/80, EU:C:1981:170, Rn. 74), und vom 9. Juli 1987, Hochbaum und Rawes/Kommission (44/85, 77/85, 294/85 und 295/85, EU:C:1987:348, Rn. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1994 - C-404/92

    X gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Bediensteter

    (40) ° Urteil vom 9. Juli 1981 in den verbundenen Rechtssachen 59/80 und 129/80 (Turner, Slg. 1981, 1883, Randnrn. 41 f.).
  • EuGH, 09.07.1990 - 59/80

    1. BEAMTE - ORGANISATION DER DIENSTSTELLEN - DIENSTLICHE GESICHTSPUNKTE -

    22 DER PRÄSIDENT DER ZWEITEN KAMMER HAT DEN ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG MIT BESCHLUSS VOM 2. JULI 1980 (SLG. 1980, 2135) ZURÜCKGEWIESEN, DA KEINE DRINGLICHKEIT BESTEHE UND DER SOFORTIGE VOLLZUG DER ANGEFOCHTENEN ENTSCHEIDUNG FÜR DIE KLAEGERIN KEINE NICHT WIEDERGUTZUMACHENDEN FOLGEN HABEN KÖNNE.
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