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   EuGH, 05.06.2008 - C-170/07   

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https://dejure.org/2008,36294
EuGH, 05.06.2008 - C-170/07 (https://dejure.org/2008,36294)
EuGH, Entscheidung vom 05.06.2008 - C-170/07 (https://dejure.org/2008,36294)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - C-170/07 (https://dejure.org/2008,36294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Polen

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Polen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Inländische Abgaben - Verpflichtung zur technischen Untersuchung eingeführter Gebrauchtwagen - Art. 28 EG und 30 EG - Richtlinie 96/96/EG - Anerkennung der in anderen Mitgliedstaaten durchgeführten technischen Untersuchungen

  • EU-Kommission

    Kommission / Polen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 30. März 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Republik Polen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 28 EG - Nationale Regelung, nach der eingeführte Gebrauchtwagen vor ihre Zulassung einer technischen Untersuchung unterzogen werden müssen, während inländische Kraftfahrzeuge mit den gleichen Merkmalen nicht ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    Im vorliegenden Fall begründet die Italienische Republik das Verbot mit dem Erfordernis, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, was nach der Rechtsprechung einen zwingenden Grund des Gemeinwohls darstellt, der geeignet ist, eine Behinderung des freien Warenverkehrs zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteile vom 5. Oktober 1994, van Schaik, C-55/93, Slg. 1994, I-4837, Randnr. 19, vom 12. Oktober 2000, Snellers, C-314/98, Slg. 2000, I-8633, Randnr. 55, Kommission/Finnland, Randnr. 40, Kommission/Niederlande, Randnr. 77, Kommission/Portugal, Randnr. 38, und vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, Randnr. 49).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

    Allerdings müssen nach der Rechtsprechung des EuGH die Gründe, die einen Mitgliedstaat dazu bewogen haben, die Dienstleistungsfreiheit einzuschränken, mit einer Analyse der Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der restriktiven Maßnahmen einhergehen und hat bei einer Einschränkung der Grundfreiheiten die nationale Behörde darzutun, dass die Regelung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, d.h. dass sie erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen und dass das angestrebte Ziel nicht durch Verbote oder Beschränkungen erreicht werden kann, die weniger weit gehen oder den innergemeinschaftlichen Handel weniger beeinträchtigen (EuGH, Urt. v. 13.11.2003 - C 42/02 - Lindman; v. 5.6.2007 - C 170/07 - Rosengren, jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 489/07

    Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig

    Allerdings müssen nach der Rechtsprechung des EuGH die Gründe, die einen Mitgliedstaat dazu bewogen haben, die Dienstleistungsfreiheit einzuschränken, mit einer Analyse der Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der restriktiven Maßnahmen einhergehen und hat bei einer Einschränkung der Grundfreiheiten die nationale Behörde darzutun, dass die Regelung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, d.h. dass sie erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen und dass das angestrebte Ziel nicht durch Verbote oder Beschränkungen erreicht werden kann, die weniger weit gehen oder den innergemeinschaftlichen Handel weniger beeinträchtigen ( EuGH , Urt.v. 13.11.2003 - C 42/02 - Lindman; v. 5.6.2007 - C 170/07 - Rosengren, jeweils juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-639/11

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der

    25 - Jede nationale Regelung in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene abschließend harmonisiert wurde, ist nämlich zunächst anhand der fraglichen Harmonisierungsmaßnahme und erst dann anhand des primären Gemeinschaftsrechts zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, Randnr. 35, vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, Slg. 2008, I-9947, Randnr. 33, und vom 6. September 2012, Kommission/Belgien, C-150/11, Randnr. 47).

    74 - Vgl. u. a. Urteile Kommission/Polen (Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung), Kommission/Italien, C-110/05 (Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung), und Kommission/Belgien (Randnrn. 54 und 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12

    Kommission / Litauen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der

    25 - Jede nationale Regelung in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene abschließend harmonisiert wurde, ist nämlich zunächst anhand der fraglichen Harmonisierungsmaßnahme und erst dann anhand des primären Gemeinschaftsrechts zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, Randnr. 35, vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, Slg. 2008, I-9947, Randnr. 33, und vom 6. September 2012, Kommission/Belgien, C-150/11, Randnr. 47).

    74 - Vgl. u. a. Urteile Kommission/Polen (Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung), Kommission/Italien, C-110/05 (Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung), und Kommission/Belgien (Randnrn. 54 und 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.10.2011 - C-443/10

    Bonnarde - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher

    Wenn die aus den Mitgliedstaaten eingeführten Vorführwagen, obwohl sie die in der nationalen französischen Regelung festgelegten Voraussetzungen für die Gewährung des Umweltbonus, d. h. die Voraussetzungen hinsichtlich des Alters und des Zustands des Fahrzeugs sowie seiner CO 2 -Emissionswerte, erfüllen, diesen Bonus dennoch nicht erlangen können, weil dieser spezifische Vermerk in ihrer Zulassungsbescheinigung fehlt, ist davon auszugehen, dass dieser Vermerk eine Voraussetzung für die Gewährung des Umweltbonus darstellt, die geeignet ist, bestimmte in Frankreich ansässige Betroffene davon abzuhalten, in diesen Mitgliedstaat Vorführwagen einzuführen, die zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassen wurden (vgl. entsprechend Urteile vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, Slg. 2007, I-7467, Randnr. 73, und vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, Slg. 2008, I-87, Randnr. 44).

    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Kommission/Polen, Randnr. 46, und vom 9. Dezember 2010, Humanplasma, C-421/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 34).

  • EuGH, 11.12.2008 - C-524/07

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG

    Nach ständiger Rechtsprechung erfasst das in Art. 28 EG aufgestellte Verbot der Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen jede Maßnahme der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. November 2005, Kommission/Österreich, C-320/03, Slg. 2005, I-9871, Randnr. 67, vom 26. Oktober 2006, Kommission/Griechenland, C-65/05, Slg. 2006, I-10341, Randnr. 27, und vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, Randnr. 43).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-150/11

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    67 bis 71), und vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen (C-170/07, Slg. 2008, I-87, Randnrn. 36 bis 41), gehe hervor, dass, da durch die Richtlinie 96/96 keine abschließende Harmonisierung erfolgt sei, eine Regelung, in der sich der in Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie vorgesehene Grundsatz der Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten erteilten Dokumenten nicht wiederfinde, nicht auf diese Richtlinie gestützt werden könne, sondern anhand von Art. 34 AEUV zu beurteilen sei.
  • EuGH, 24.01.2019 - C-326/17

    RDW u.a.

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, sind die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichtet, für Fahrzeuge, die zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassen waren, die Ergebnisse der in diesen anderen Mitgliedstaaten durchgeführten technischen Untersuchungen zu berücksichtigen, und darf die technische Untersuchung für diese Fahrzeuge nicht allgemein und systematisch vorgeschrieben werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:322" Rn. 39 und 44, sowie vom 6. September 2012, Kommission/Belgien, C-150/11, EU:C:2012:539" Rn. 62).
  • VG Göttingen, 29.04.2009 - 1 B 54/09
    Allerdings müssen nach der Rechtsprechung des EuGH die Gründe, die einen Mitgliedstaat dazu bewegen haben, die Dienstleistungsfreiheit einzuschränken, mit einer Analyse der Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der restriktiven Maßnahmen einhergehen und hat bei einer Beschränkung der Grundfreiheiten die nationale Behörde darzutun, dass die Regelung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, d.h. dass sie erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen und dass das angestrebte Ziel nicht durch Verbote oder Beschränkungen erreicht werden kann, die weniger weit gehen oder den innergemeinschaftlichen Handel weniger beeinträchtigen ( EuGH. Urt.v. 13.11.2003 - C 42/02 - Lindman; v. 5.6.2007 - C 170/07 - Rosengren, jeweils juris).
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