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EuGH, 07.06.1983 - 101/80 |
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- EuGH, 07.06.1983 - 100/80
Musique Diffusion française / Kommission
S.A. MUSIQUE DIFFUSION FRANÇAISE, Vélizy, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwalt R. Collin, zugelassen bei der Cour de Paris, und Rechtsanwalt L. De Gryse, zugelassen bei der belgischen Cour de cassation, Zustellungsbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Arendt, 34, rue Philippe-II, Luxemburg, 101/80.IV - Anträge der Parteien 1837 V - Rechtssache 101/80, Melchers 1837 A - Die beteiligten Personen 1837 Î’ - Unstreitiger Sachverhalt 1837 Die Verhandlungen zwischen Herrn Schreiber und Herrn Full 1837 Herrn Ifflis Bestellung 1838.
Am 18. September 1981 hat die Zweite Kammer des Gerichtshofes in der Rechtssache 101/80, Melchers, Zeugen vernommen.
V - Rechtssache 101/80, Melchers.
- für die Firma Melchers (Rechtssache 101/80) auf 400 000 ERE, das sind 992 184 DM,.
- EuG, 14.05.1998 - T-347/94
Mayr-Melnhof / Kommission
Die Klägerin räumt ein, daß die Kommission befugt sei, das allgemeine Bußgeldniveau gegenüber ihrer früheren Praxis anzuheben, wenn sie dies für erforderlich halte, um die abschreckende Wirkung der Geldbußen zu verstärken (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 108, und Urteil ICI/Kommission). - EuG, 20.04.1999 - T-305/94
DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …
Der der Kommission im Wettbewerbsrecht erteilte Überwachungsauftrag umfaßtdie Aufgabe, einzelne Zuwiderhandlungen zu ermitteln und zu ahnden, beinhaltetaber auch die Pflicht, eine allgemeine Politik mit dem Ziel zu verfolgen, die imVertrag niedergelegten Grundsätze im Wettbewerbsrecht anzuwenden und dasVerhalten der Unternehmen in diesem Sinne zu lenken (Urteil des Gerichtshofesvom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80, MusiqueDiffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 105).
- EuG, 08.10.1996 - T-24/93
Compagnie maritime belge transports SA und Compagnie maritime belge SA, …
Ausserdem brauche eine Entscheidung nicht notwendig die Wiedergabe der Mitteilung der Beschwerdepunkte zu sein (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 14). - EuG, 14.05.1998 - T-327/94
SCA Holding / Kommission
168 Mit dem dritten Teil des Klagegrundes weist die Klägerin darauf hin, daß der allgemeine Zweck der Geldbussen darin bestehe, die Durchsetzung der Wettbewerbspolitik der Gemeinschaft sicherzustellen und die Begehung neuer Zuwiderhandlungen zu verhindern (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Böhringer Mannheim/Kommission, Slg. 1970, 769, 805, und vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825). - EuG, 14.05.1998 - T-338/94
Finnboard / Kommission
Es müsse nur nachgewiesen werden, daß Personen am Kartell mitgewirkt hätten, die berechtigt gewesen seien, für die Unternehmen tätig zu werden, da die Handlungen dieser Personen den betreffenden Unternehmen zugerechnet werden könnten (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 97). - EuG, 14.05.1998 - T-334/94
Sarriò / Kommission
Folglich ist die Kommission dadurch, daß sie in der Vergangenheit für bestimmte Arten von Zuwiderhandlungen Geldbußen in bestimmter Höhe verhängt hat, nicht daran gehindert, dieses Niveau innerhalb der in der Verordnung Nr. 17 gezogenen Grenzen anzuheben, wenn dies erforderlich ist, um die Durchführung der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik sicherzustellen (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnrn. - EuG, 11.03.1999 - T-156/94
Aristrain / Kommission
7 Die Klägerin tritt zunächst dem Einwand entgegen, daß die Kommission nach den Ausführungen des Gerichtshofes in den Urteilen vom 19. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78 (Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125) und vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80 (Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, im folgenden: Urteil Pioneer) kein "Gericht" im Wortsinne des Artikels 6 EMRK sei und sich daher nicht an die Erfordernisse dieses Artikels zu halten habe. - EuG, 14.05.1998 - T-311/94
BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission
256 Selbst wenn man unterstellt, daß die Kommission die Unterlagen über die Sitzungen der PAA nicht als Beweismittel für die Beteiligung der Klägerin an einem Verstoß gegen Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages heranziehen durfte, wäre dieser Umstand als solcher folglich nicht geeignet, die Gültigkeit der Entscheidung zu beeinträchtigen, soweit darin die Beteiligung der Klägerin an der Preisabsprache und der Absprache über die Abstellzeiten in der Zeit von April 1989 bis April 1991 festgestellt wird, denn diese Feststellung wurde nicht allein auf die in Rede stehenden Unterlagen gestützt (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 30). - EuG, 14.05.1998 - T-348/94
Enso Española / Kommission
79 bis 91, und vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825). - EuG, 14.05.1998 - T-304/94
Europa Carton / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-319/94
Fiskeby Board / Kommission