Rechtsprechung
   EuGH, 11.03.1982 - 167/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6585
EuGH, 11.03.1982 - 167/80 (https://dejure.org/1982,6585)
EuGH, Entscheidung vom 11.03.1982 - 167/80 (https://dejure.org/1982,6585)
EuGH, Entscheidung vom 11. März 1982 - 167/80 (https://dejure.org/1982,6585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,6585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Curtis / Parlament

    BEAMTE - RUHEGEHÄLTER - FESTSETZUNG DES RUHEGEHALTSANSPRUCHS - ZAHLUNG DER VERSORGUNGSBEZUEGE - UNTERSCHEIDUNG - AUSWIRKUNGEN DER BEWEGUNGEN DER WECHSELKURSE UND DER BERICHTIGUNGSKÖFFIZIENTEN AUF DEN BETRAG DER LEISTUNGEN - BEEINTRÄCHTIGUNG DES VERSORGUNGSANSPRUCHS - ...

  • EU-Kommission

    Curtis / Parlament

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 24.10.1973 - 9/73

    Schlüter / Hauptzollamt Lörrach

    Auszug aus EuGH, 11.03.1982 - 167/80
    23 Der Gerichtshof hat bereits in einem anderen Zusammenhang im Urteil vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 9/73 (Schlüter, Slg. 1973, 1135) anerkannt, daß der Rat in einer Situation, die gekennzeichnet ist durch das Fehlen angemessener Vorkehrungen, um unverzüglich auf plötzlich eintretende Ereignisse, die eine ernste Lage schaffen können, zu reagieren, eine vorläufige Notmaßnahme treffen kann, und zwar namentlich dann, wenn die zu treffenden Maßnahmen einen Bereich betreffen, der in engem Zusammenhang mit der Währungspolitik der Mitgliedstaaten steht, deren Auswirkungen diese Maßnahmen teilweise korrigieren sollen.
  • EuGH, 07.06.1972 - 20/71

    Bertoni / Parlament

    Auszug aus EuGH, 11.03.1982 - 167/80
    Er wendet sich gegen die Behauptung des Beklagten, Verordnungen könnten nur aufgrund des Artikel 173 angefochten werden, und verweist insoweit auf die Rechtssache 20/71 (Sabbatini/Europäisches Parlament, Slg. 1972, 345), in der der Gerichtshof gemäß Artikel 184 im Rahmen eines auf der Grundlage des Beamtenstatuts eingeleiteten Verfahrens entschieden habe, daß Artikel 4 Absatz 3 des Anhangs VII zum Beamtenstatut rechtswidrig sei.
  • EuGH, 04.10.1979 - 48/79

    Ooms / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.03.1982 - 167/80
    Der Kläger weist auch das Vorbringen des Beklagten zurück, der hier streitige Grundsatz sei im wesentlichen derselbe wie der, den der Gerichtshof in der Rechtssache 48/79 (Ooms/Kommission, Slg. 1979, 3121) habe prüfen müssen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht