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EuGH, 11.03.1982 - 167/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Curtis / Parlament
BEAMTE - RUHEGEHÄLTER - FESTSETZUNG DES RUHEGEHALTSANSPRUCHS - ZAHLUNG DER VERSORGUNGSBEZUEGE - UNTERSCHEIDUNG - AUSWIRKUNGEN DER BEWEGUNGEN DER WECHSELKURSE UND DER BERICHTIGUNGSKÖFFIZIENTEN AUF DEN BETRAG DER LEISTUNGEN - BEEINTRÄCHTIGUNG DES VERSORGUNGSANSPRUCHS - ...
- EU-Kommission
Curtis / Parlament
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Ehemaliger Beamter - Wechselkurs für die Berechnung des Ruhegehalts.
Verfahrensgang
- EuGH, 04.06.1981 - 167/80
- EuGH, 11.03.1982 - 167/80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 24.10.1973 - 9/73
Schlüter / Hauptzollamt Lörrach
Auszug aus EuGH, 11.03.1982 - 167/80
23 Der Gerichtshof hat bereits in einem anderen Zusammenhang im Urteil vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 9/73 (Schlüter, Slg. 1973, 1135) anerkannt, daß der Rat in einer Situation, die gekennzeichnet ist durch das Fehlen angemessener Vorkehrungen, um unverzüglich auf plötzlich eintretende Ereignisse, die eine ernste Lage schaffen können, zu reagieren, eine vorläufige Notmaßnahme treffen kann, und zwar namentlich dann, wenn die zu treffenden Maßnahmen einen Bereich betreffen, der in engem Zusammenhang mit der Währungspolitik der Mitgliedstaaten steht, deren Auswirkungen diese Maßnahmen teilweise korrigieren sollen. - EuGH, 07.06.1972 - 20/71
Bertoni / Parlament
Auszug aus EuGH, 11.03.1982 - 167/80
Er wendet sich gegen die Behauptung des Beklagten, Verordnungen könnten nur aufgrund des Artikel 173 angefochten werden, und verweist insoweit auf die Rechtssache 20/71 (Sabbatini/Europäisches Parlament, Slg. 1972, 345), in der der Gerichtshof gemäß Artikel 184 im Rahmen eines auf der Grundlage des Beamtenstatuts eingeleiteten Verfahrens entschieden habe, daß Artikel 4 Absatz 3 des Anhangs VII zum Beamtenstatut rechtswidrig sei. - EuGH, 04.10.1979 - 48/79
Ooms / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.03.1982 - 167/80
Der Kläger weist auch das Vorbringen des Beklagten zurück, der hier streitige Grundsatz sei im wesentlichen derselbe wie der, den der Gerichtshof in der Rechtssache 48/79 (Ooms/Kommission, Slg. 1979, 3121) habe prüfen müssen.