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   EuGH, 14.07.2016 - C-6/15   

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https://dejure.org/2016,19758
EuGH, 14.07.2016 - C-6/15 (https://dejure.org/2016,19758)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.2016 - C-6/15 (https://dejure.org/2016,19758)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - C-6/15 (https://dejure.org/2016,19758)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    TNS Dimarso

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 53 Abs. 2 - Zuschlagskriterien - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Bewertungsmethode - Gewichtungsregeln - Pflicht des öffentlichen Auftraggebers, in der Ausschreibung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    TNS Dimarso

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 53 Abs. 2 - Zuschlagskriterien - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Bewertungsmethode - Gewichtungsregeln - Pflicht des öffentlichen Auftraggebers, in der Ausschreibung ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Soll ein Dienstleistungsauftrag nach dem Kriterium des wirtschaftlichsten Angebots vergeben werden, so ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, in der Auftragsbekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen die Bewertungsmethode, die zur konkreten Bewertung und ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vorabentscheidung; Zuschlagskriterien; Gewichtung; Bewertungsmethode; Transparenzpflicht; Gleichbehandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewertungsmethode muss nicht bekannt gegeben werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    IT-Vergabe: Keine Pflicht zur Bekanntgabe von Bewertungsmethoden?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Bewertungsmethode muss nicht in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben werden!

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Wiedergewonnene Spielräume: Das (vorläufige) Ende der "Schulnoten"-Debatte

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Pflicht zur Veröffentlichung der Bewertungsmethode

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bewertungsmethode muss nicht bekannt gegeben werden (VPR 2016, 195)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bewertungsmethode muss nicht bekannt gegeben werden! (IBR 2016, 530)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    TNS Dimarso

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 53 Abs. 2 - Zuschlagskriterien - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Bewertungsmethode - Gewichtungsregeln - Pflicht des öffentlichen Auftraggebers, in der Ausschreibung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2016, 751
  • NZBau 2016, 772
  • VergabeR 2016, 721
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-6/15
    Im Urteil vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40, Rn. 38, 44 und 45), habe der Gerichtshof entschieden, dass Art. 36 Abs. 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. 1992, L 209, S. 1), der im Wesentlichen Art. 53 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18 entspreche, dem entgegenstehe, dass der öffentliche Auftraggeber nach der Veröffentlichung der Verdingungsunterlagen oder der Vergabebekanntmachung Gewichtungskoeffizienten und -regeln sowie Unterkriterien für die in einem dieser Dokumente genannten Zuschlagskriterien festlege, sofern diese Gewichtungskoeffizienten und -regeln sowie diese Unterkriterien den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht worden seien.

    Aus dem Urteil vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40), gehe allerdings auch nicht eindeutig hervor, dass auch die Bewertungsmethode selbst den Bietern zur Kenntnis gebracht werden müsse, und erst recht nicht, dass diese Methode stets im Voraus festgelegt werden müsse.

    Ausdrücklich hierzu geäußert hat sich der Gerichtshof nach Ansicht des vorlegenden Gerichts auch nicht im Urteil vom 21. Juli 2011, Evropaïki Dynamiki/EMSA (C-252/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:512), in dem er unter Bezugnahme auf das Urteil vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40), betont habe, dass die Rechtmäßigkeit der Verwendung von Unterkriterien und ihre entsprechende Gewichtung stets im Licht des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der daraus hervorgehenden Transparenzpflicht zu prüfen seien.

    Dementsprechend hat der Gerichtshof entschieden, dass ein öffentlicher Auftraggeber grundsätzlich keine Gewichtungsregeln anwenden darf, die er den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a., C-532/06, EU:C:2008:40, Rn. 38 und 42).

  • EuGH, 21.07.2011 - C-252/10

    Evropaïki Dynamiki / EMSA

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-6/15
    Ausdrücklich hierzu geäußert hat sich der Gerichtshof nach Ansicht des vorlegenden Gerichts auch nicht im Urteil vom 21. Juli 2011, Evropaïki Dynamiki/EMSA (C-252/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:512), in dem er unter Bezugnahme auf das Urteil vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40), betont habe, dass die Rechtmäßigkeit der Verwendung von Unterkriterien und ihre entsprechende Gewichtung stets im Licht des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der daraus hervorgehenden Transparenzpflicht zu prüfen seien.

    Dementsprechend hat der Gerichtshof entschieden, dass der Gegenstand öffentlicher Aufträge sowie die Kriterien für ihre Vergabe vom Beginn des Verfahrens über die Vergabe dieser Aufträge an klar bestimmt sein müssen (Urteil vom 10. Mai 2012, Kommission/Niederlande, C-368/10, EU:C:2012:284, Rn. 56) und dass ein öffentlicher Auftraggeber hinsichtlich der Zuschlagskriterien keine Unterkriterien anwenden darf, die er den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat (Urteil vom 21. Juli 2011, Evropaïki Dynamiki/EMSA, C-252/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:512, Rn. 31).

    Dennoch hat es der Gerichtshof für zulässig erachtet, dass ein öffentlicher Auftraggeber nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Angeboten Gewichtungskoeffizienten für die Unterkriterien, die im Wesentlichen den Kriterien entsprechen, die den Bietern vorher zur Kenntnis gebracht wurden, festlegt, und zwar unter drei Voraussetzungen, nämlich dass diese nachträgliche Festlegung erstens die in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung bestimmten Zuschlagskriterien nicht ändert, zweitens nichts enthält, was, wenn es bei der Vorbereitung der Angebote bekannt gewesen wäre, diese Vorbereitung hätte beeinflussen können, und drittens nicht unter Berücksichtigung von Umständen gewählt wurde, die einen der Bieter diskriminieren konnten (vgl. Urteil vom 21. Juli 2011, Evropaïki Dynamiki/EMSA, C-252/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:512, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat nämlich festgestellt, dass ein Bewertungsausschuss bei der Erfüllung seiner Aufgabe über einen gewissen Freiraum verfügen muss und somit, ohne die in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung festgelegten Zuschlagskriterien zu verändern, seine Tätigkeit der Prüfung und Bewertung der eingereichten Angebote strukturieren darf (vgl. Urteil vom 21. Juli 2011, Evropaïki Dynamiki/EMSA, C-252/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:512, Rn. 35).

  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-6/15
    Dementsprechend hat der Gerichtshof entschieden, dass der Gegenstand öffentlicher Aufträge sowie die Kriterien für ihre Vergabe vom Beginn des Verfahrens über die Vergabe dieser Aufträge an klar bestimmt sein müssen (Urteil vom 10. Mai 2012, Kommission/Niederlande, C-368/10, EU:C:2012:284, Rn. 56) und dass ein öffentlicher Auftraggeber hinsichtlich der Zuschlagskriterien keine Unterkriterien anwenden darf, die er den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat (Urteil vom 21. Juli 2011, Evropaïki Dynamiki/EMSA, C-252/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:512, Rn. 31).
  • EuGH, 24.05.2016 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-6/15
    Nach ständiger Rechtsprechung bedeuten der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Transparenzpflicht u. a., dass die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleich behandelt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 2005, ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., C-331/04, EU:C:2005:718, Rn. 22, und vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin, C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.11.2005 - C-331/04

    ATI EAC u.a. - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinien 92/50/EWG und

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-6/15
    Nach ständiger Rechtsprechung bedeuten der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Transparenzpflicht u. a., dass die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleich behandelt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 2005, ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., C-331/04, EU:C:2005:718, Rn. 22, und vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin, C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.10.2001 - C-19/00

    SIAC Construction

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-6/15
    Außerdem muss sich der Auftraggeber während des gesamten Verfahrens an dieselbe Auslegung der Zuschlagskriterien halten (Urteil vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, EU:C:2001:553, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Diese Bewertung steht im Übrigen in Einklang mit der neuesten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - C-6/15, VergabeR 2016, 721 - Dimarso), die auch das Oberlandesgericht Düsseldorf zum Anlass für die Korrektur seiner Rechtsprechung genommen hat.
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Die Anforderungen der Vergabekammer seien überzogen und stünden auch nicht im Einklang mit der Entscheidung des EuGH vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso).

    Der Senat beantwortet sie für das bis zum 17.04.2016 einschließlich geltende Vergaberecht, das in Umsetzung der Richtlinie 2004/18/EG erlassen worden ist, mit einer Präzisierung seiner Rechtsprechung, und zwar auch nach Maßgabe der Ausführungen im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso).

    Der Europäische Gerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso) zur Auslegung von Art. 53 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG mit der Bekanntgabe von Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung befasst und insoweit die in seiner Entscheidung vom 14.02.2008 - C-532/06 (Lianakis) aufgestellten Grundsätze bestätigt.

    Bei solchen Bewertungssystemen handelt es sich letztlich um Bewertungsmethoden im Sinne des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso).

    Der Senat übersieht nicht, dass der Europäische Gerichtshof diese konkrete Frage in seinem Urteil vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso) nicht zu beantworten hatte.

    Die konkrete Ausgestaltung der Bewertungsmethode ist dem öffentlichen Auftraggeber überlassen, der insoweit über einen gewissen Freiraum verfügt (vgl. EuGH, Urteil vom 14.07.2016 - C-6/15, zitiert nach juris, Tz. 29; siehe auch Senatsbeschluss vom 27.05.2015 - VII-Verg 2/15, zitiert nach juris, dort Tz. 39).

    Zum einen liegt mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso) nunmehr eine Entscheidung zu unionsrechtlichen Transparenzanforderungen an die vom öffentlichen Auftraggeber verwendete Bewertungsmethode vor, die im Zuge der gebotenen europarechtskonformen Anwendung nationalen Rechts auch der Bundesgerichtshof zu beachten hätte.

    Soweit sich andere Oberlandesgerichte der Ansicht angeschlossen haben, dass für den Bieter erkennbar sein muss, auf welche Punkte der Auftraggeber Wert legt und welche Erwartungen ihn daher auch bei der Bewertung leiten (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, zitiert nach juris, dort Tz. 55; OLG Celle, Urteil vom 23.02.2016 - 13 U 148/15, zitiert nach juris, dort Tz. 19; OLG Dresden, Beschluss vom 26.01.2016 - Verg 1/16, zitiert nach VERIS), entspricht dies - wie oben dargestellt - weiterhin der Rechtsprechung des Senats und wird von ihm anknüpfend an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso) zukünftig nur nicht mehr als eine Frage der Transparenz der Bewertungsmethode verstanden.

  • VK Südbayern, 02.01.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17

    Vollständige Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen bei einem zweistufigen

    Es braucht vorliegend allerdings nicht entschieden zu werden, ob die kursiven Hinweise noch zulässige Konkretisierungen der bekanntgegebenen Kriterien ohne Relevanz für die Angebotserstellung darstellen oder bereits bekanntgabepflichtige Unter-Unter-Kriterien (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 14.07.2016, C-6/15).
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