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   EuGH, 15.10.1996 - C-298/94   

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https://dejure.org/1996,1179
EuGH, 15.10.1996 - C-298/94 (https://dejure.org/1996,1179)
EuGH, Entscheidung vom 15.10.1996 - C-298/94 (https://dejure.org/1996,1179)
EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - C-298/94 (https://dejure.org/1996,1179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen - Übertragung bestimmter Verwaltungsaufgaben einer Gemeinde auf eine dazu von mehreren Gemeinden gegründete Körperschaft.

  • EU-Kommission PDF

    Henke / Gemeinde Schierke und Verwaltungsgemeinschaft "Brocken"

    Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 1 Absatz 1
    Sozialpolitik; Rechtsangleichung; Übergang von Unternehmen; Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer; Richtlinie 77/187; Anwendungsbereich; Übergang; Begriff; Übertragung von Verwaltungsaufgaben einer Gemeinde auf eine Verwaltungsgemeinschaft; Ausschluß

  • EU-Kommission

    Henke / Gemeinde Schierke und Verwaltungsgemeinschaft "Brocken"

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen; Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft; Übertragung von Verwaltungsaufgaben von einer öffentlichen Verwaltung auf eine andere; Begriff des "Unternehmensübergang" im Sinne der Richtlinie

  • Judicialis

    RL 77/187 Art. 1 Abs. 1; ; EWGVtr Art. 177; ; BGB § 613a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Richtlinie 77/187/EWG Art. 1 Abs. 1

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1841 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 372 (Ls.)
  • NZA 1996, 1279
  • NJ 1996, 663
  • BB 1997, 1742
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

    Tätigkeiten in Ausübung hoheitlicher Befugnisse sind grundsätzlich nicht als wirtschaftliche Tätigkeiten einzustufen (vgl. insbesondere Urteil vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, Slg. 2008, I-4863, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung sowie in Bezug auf die Richtlinie 77/187 Urteil vom 15. Oktober 1996, Henke, C-298/94, Slg. 1996, I-4989, Randnr. 17).

    Der Gerichtshof hat jedoch keineswegs entschieden, dass jede Übernahme im Zusammenhang mit oder im Rahmen einer Neuordnung der öffentlichen Verwaltung vom Anwendungsbereich der Richtlinie 77/187 ausgenommen ist, sondern in der von der italienischen Regierung angeführten Rechtsprechung lediglich festgestellt, dass die strukturelle Neuordnung der öffentlichen Verwaltung und die Übertragung von Verwaltungsaufgaben von einer öffentlichen Verwaltung auf eine andere allein und als solche keinen Übergang eines Unternehmens im Sinne der genannten Richtlinie darstellen (vgl. Urteile Henke, Randnr. 14, Collino und Chiappero, Randnr. 31, und Mayeur, Randnr. 33).

    Der Gerichtshof hat insbesondere entschieden, dass die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft und die Übernahme bestimmter Befugnisse der beteiligten Gemeinden durch diese Gemeinschaft eine Neuordnung hoheitlicher Tätigkeiten darstellt und daher nicht unter die Richtlinie 77/187 fallen kann (vgl. Urteil Henke, Randnrn.

  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 1069/12

    Betriebs (teil) übergang - Öffentlicher Dienst

    Tätigkeiten für öffentliche Unternehmen in Ausübung hoheitlicher Befugnisse sind bereits nicht als wirtschaftliche Tätigkeiten einzustufen (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 44, Slg. 2011, I-7491, ua. unter Bezug auf Rechtsprechung zum EU-Wirtschaftsrecht, insbesondere: EuGH 1. Juli 2008 - C-49/07 - [MOTOE] Rn. 24 mwN, Slg. 2008, I-4863, sowie in Bezug auf die Richtlinie 77/187/EWG: EuGH 15. Oktober 1996 - C-298/94 - [Henke] Rn. 17, Slg. 1996, I-4989) .
  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

    Ausgenommen sind nur die strukturelle Neuordnung der öffentlichen Verwaltung oder die Übertragung von Verwaltungsaufgaben von einer öffentlichen Verwaltung auf eine andere (EuGH 26. September 2000 - C-175/99 - [Mayeur] Rn. 33, Slg. 2000, I-7755; 15. Oktober 1996 - C-298/94 - [Henke] Rn. 14 f., Slg. 1996, I-4989) .
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