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   EuGH, 18.03.1970 - 43/69   

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EuGH, 18.03.1970 - 43/69 (https://dejure.org/1970,412)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.1970 - 43/69 (https://dejure.org/1970,412)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 1970 - 43/69 (https://dejure.org/1970,412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Bilger / Jehle

    EWGV, ARTIKEL 85, VO NR . 17 DES RATES DER EWG, ARTIKEL 4
    1 . POLITIK DER EWG - WETTBEWERBSREGELN - KARTELLE - BEEINTRÄCHTIGUNG DES HANDELS ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN - EINWIRKUNG AUF EIN - ODER AUSFUHR ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN KEIN TATBESTANDSELEMENT

  • EU-Kommission

    Bilger / Jehle

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr und Ausfuhr zwischen Mitgliedstaaten; Wirksamkeit einer von der Anmeldung befreiten und nicht angemeldeten Händlervereinbarung; Bierlieferungsvertrag zwischen zwei Unternehmen eines Mitgliedstaats; Bindende Verträge zwischen Einzelhändlern und inländischen ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 88; ; Verordnung Nr. 17 Art. 4 Abs. 2 Nr. 1; ; Verordnung Nr. 17 Art. 4 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 17 Art. 5 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 17 Art. 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. POLITIK DER EWG - WETTBEWERBSREGELN - KARTELLE - BEEINTRÄCHTIGUNG DES HANDELS ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN - EINWIRKUNG AUF EIN - ODER AUSFUHR ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN KEIN TATBESTANDSELEMENT

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 2181 (Ls.)
  • GRUR Int. 1970, 382
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.04.1962 - 13/61

    Kledingverkoopbedrijf de Geus en Uitdenbogerd gegen Robert Bosch GmbH und

    Auszug aus EuGH, 18.03.1970 - 43/69
    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 6. April 1962 in der Rechtssache 13/61 (De Geus en Uitdenbogerd/ Bosch und Van Rijn; RsprGH VIII, 1962, S. 105 ff.; nachstehend als "Bosch- Urteil" bezeichnet) festgestellt, nicht anmeldebedürftige Vereinbarungen, die bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung Nr. 17 bestanden, seien "gültig", nicht lediglich "vorläufig gültig".
  • EuGH, 12.12.1967 - 23/67

    Brasserie De Haecht / Wilkin Janssen

    Auszug aus EuGH, 18.03.1970 - 43/69
    Für ihre Rechtsansicht berufen sich die Eheleute Jehle auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 23/67 (Brasserie de Haecht/Wilkin und Janssen RsprGH XIII - 1967 - S. 545 ff.).
  • EuGH, 09.07.1969 - 10/69

    Portelange / Smith Corona Marchant International

    Auszug aus EuGH, 18.03.1970 - 43/69
    Das Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 10/69 (Portelange/Smith Corona u.a.; Rspr GH XV-4,1969, S. 310 ff.; nachstehend als "Portelange-Urteil" bezeichnet) bestätige diese Auffassung.
  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Hierzu gehören alle gleichartigen Verträge, die eine bedeutende Zahl von Verkaufsstellen an einige inländische Erzeuger binden (Urteil vom 18. März 1970 in der Rechtssache 43/69, Bilger, Slg. 1970, 127).

    Ein Bierlieferungsvertrag kann diese Voraussetzungen auch dann erfuellen, wenn er zu einem Netz gleichartiger Verträge gehört (Urteil vom 18. März 1970 in der Rechtssache 43/69, Bilger, Slg. 1970, 127).

  • EuGH, 06.02.1973 - 48/72

    Brasserie de Haecht / Wilkin-Janssen

    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1970 (Rechtssache 43/69, Bil ger/Jehle, Slg. 1970, 127) könnten Vereinbarungen, die von der Anmeldung befreit und nicht angemeldet worden seien, unbeschadet einer möglichen Freistellung für nichtig erklärt werden, dies jedoch allein mit Wirkung für die Zukunft.

    Zur dritten Frage Die Brasserie de Haecht meint, diese Frage sei bereits großenteils durch das Urteil in der Rechtssache 43/69 geklärt, wonach die Feststellung der Nichtigkeit von Verträgen, die von der Anmeldung freigestellt sind, lediglich für die Zukunft und nicht auch für die Vergangenheit wirke.

    Der Gesichtspunkt, den das Tribunal de Commerce Lüttich andeute, daß nämlich die Streitgenossen Wilkin und Janssen bereits seit Jahren die Nichtigkeit der Verträge geltend machten, sei gegenüber dem der Rechtssache 43/69 zugrundeliegenden Sachverhalt nicht neu.

    Den Entscheidungsgründen des Urteils 43/69 sei zu entnehmen, daß die Organe der Gemeinschaft für gewisse Vertragstypen durch deren Freistellung von der Anmeldepflicht der Verordnung Nr. 17 eine Art begrenzter Ausnahmeregelung geschaffen hätten.

    Der einzige Unterschied gegenüber der Rechtssache 43/69 bestehe darin, daß die Brasserie de Haecht ihre Verträge bei der Kommission angemeldet habe, obwohl sie dazu nicht verpflichtet gewesen sei, während den Gegenstand der Rechtssache 43/69 von der Anmeldung befreite und "nicht angemeldete" Vereinbarungen gebildet hätten.

    Dennoch bezieht die Klägerin des Ausgangsverfahrens zu den gegen das Urteil in der Rechtssache 43/69 hauptsächlich erhobenen Einwendungen Stellung.

    Der Vorwurf, durch das Urteil 43/69 werde die Anwendung der gemeinschaftlichen Wettbewerbsvorschriften in Gefahr gebracht, müsse ebenfalls zurückgewiesen werden.

    Die Streitgenossen Wilkin und Janssen betonen, die Antwort auf die dritte Frage lasse sich nicht allein aus den Urteilen in den Rechtssachen 10/69 und 43/69 herleiten.

    Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland führt aus, das Tribunal de commerce Lüttich gehe davon aus, der Gerichtshof habe in seinem Urteil in der Rechtssache 43/69 grundsätzlich festgestellt, daß Entscheidungen der Kommission, mit denen die Erteilung eines Negativattests oder die Freistellung nach Artikel 85 Absatz 3 abgelehnt werde, keine rückwirkende Nichtigkeit bedingten.

    Unter Bezugnahme auf das Urteil in der Rechtssache 43/69 meint die Kommission, der Gerichtshof habe die Frage der vorläufigen Wirksamkeit von nicht angemeldeten, von der Anmeldung freigestellten Neukartellen bereits geklärt.

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Der Gerichtshof habe sich diesen Standpunkt in seinem Urteil vom 18. März 1970 (Rechtssache 43/69, Bilger, Slg. 1970, 127) zu eigen gemacht.
  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Das Fehlen einer Anmeldung stehe einer Freistellung nicht entgegen, da, wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 18. März 1970 in der Rechtssache 43/69 (Bilger, Slg. 1970, 127) entschieden habe, ein Vertrag zwischen einem Erzeuger und einem im selben Mitgliedstaat ansässigen Einzelhändler, in dem dieser sich verpflichte, ausschließlich von dem genannten Erzeuger zu beziehen, von der Anmeldung befreit sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1985 - 161/84

    Pronuptia de Paris GmbH gegen Pronuptia de Paris Irmgard Schillgallis. -

    Aus der Randnummer 5 der Entscheidungsgründe des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 43/69 (Bilger/Jehle, Slg. 1970, 127) ergibt sich, daß bei der Berücksichtigung anderer, vergleichbarer Verträge nicht allein auf Verträge einer großen Zahl von Einzelhändlern mit ein und demselben Erzeuger (bzw. Großhändler) abzustellen ist, sondern ebenfalls auf ähnliche, mit anderen Erzeugern aus demselben Mitgliedstaat geschlossene Alleinbezugsverträge.

    Soweit die Zulassung von Franchisenehmern zum System quantitativen Beschränkungen unterliegt (z. B. wie im vorliegenden Fall in der Weise, daß für ein bestimmtes Gebiet nur ein Franchisenehmer zugelassen wird), ist nach meiner Meinung aufgrund der Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen ĽOréal, Lancôme und Hasselblad Artikel 85 Absatz 1 grundsätzlich auf die betreffenden Vereinbarungen anwendbar, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind, die Sie in den zitierten Urteilen in den Rechtssachen 32/65, 56 und 68/64, 56/65, 23/67, 43/69, 47/76, 26/76 und 258/78 dargelegt haben.

    b) Wenn es somit insbesondere auf die "horizontalen" Wirkungen oder genauer gesagt auf die Folgen der Vereinbarung für Dritte ankommt, wird nach Ihrer Rechtsprechung vor allem darauf abzustellen sein, ob Parallelimporte weiterhin möglich sind (vgl. die Urteile in den Rechtssachen Grundig/Consten, Bilger/Jehle und Nungesser), ob der Marktzugang unter Berücksichtigung der Marktposition der betroffenen Lieferanten für andere Lieferanten oder Händler beschränkt wird (vgl. die Zitate aus den Rechtssachen 56/65, 23/67, 43/69, 26/76 und 31/80) und ob preissteigernde Wirkungen (Metro-Urteil und Coditel-II-Urteil) oder sogar eine vertikale Preisbindung aufgrund vertraglicher Verpflichtungen oder aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen zwischen dem Franchisegeber, seinen Filialen und seinen einzelnen Franchisenehmern feststellbar sind.

  • BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69

    Ausschließlichkeitsvereinbarung als Vertrag zugunsten

    In seiner nach Maßgabe des Art. 177 EWGV verbindlichen Auslegung dieser Bestimmung hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erkannt (Urteil vom 18. März 1970 - Rechtssache 43/69 - "Brauerei H. Bilger Söhne GmbH"), daß diese Voraussetzungen bei ausschließlichen Bezugsbindungen der hier vorliegenden Art dann gegeben sind, wenn die Waren, die zur Erfüllung des Vertrages zu liefern sind, die Staatsgrenzen nicht zu überschreiten brauchen.
  • EuGH, 30.01.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

    Die innerstaatlichen Gerichte, auch die Zivilgerichte, seien Behörden der Mitgliedstaaten im Sinne dieser Vorschrift (Urteil 43/69, Bilger - Slg. 1970, 127, 136).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1972 - 48/72

    SA Brasserie de Haecht gegen Wilkin-Janssen. - Haecht II.

    Das ist zum anderen die am 18. März 1970 zu der Rechtssache 43/69 (Bilger/Jehle) (Slg. 1970, 127) erlassene Vorabentscheidung, in der zu einem zwischen zwei Unternehmen ein und desselben Mitgliedstaates abgeschlossenen Bierlieferungsvertrag festgestellt wurde, er sei nicht anmeldebedürftig und er sei wirksam, bis seine Nichtigkeit ausdrücklich festgestellt worden sei.

    - Endlich läßt sich ein Indiz für die Richtigkeit dieser Deduktion noch aus dem Bilger-Urteil (Rechtssache 43/69) ableiten.

    Diese Frage bezieht sich offensichtlich auf das bereits erwähnte Bilger-Urteil (Rechtssache 43/69), weswegen es angebracht ist, dessen Inhalt vorweg in Erinnerung zu rufen.

  • EuG, 27.07.2005 - T-49/02

    Brasserie nationale / Kommission - Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt -

    Die Vereinbarung betreffe nämlich nicht die Ein- oder Ausfuhren, da sie lediglich bezwecke, die Einhaltung der Alleinbezugsvereinbarungen sicherzustellen, die keine Grenzüberschreitung implizierten (Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1970 in der Rechtssache Bilger, Slg. 1970, 127).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.1990 - C-234/89

    Stergios Delimitis gegen Henninger Bräu AG. - Wettbewerb - Bierlieferungsverträge

    11 - Urteil vom 18. März 1970 in der Rechtssache 43/69, Bilger/Jehle, Slg. 1970, 127, Randnrn.

    - Es geht dabei sowohl um Vertrage, die von ein und derselben Brauerei geschlossen wurden, als auch um solche, die von anderen Brauereien geschlossen wurden: Urteil vom 18. März 1970 in der Rechtssache 43/69, Bilger/Jehle, vorstehend in Fußn 11 bereits zitiert.

  • EuGH, 10.07.1980 - 37/79

    Marty / Lauder

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1994 - C-310/93

    BPB Industries plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 03.02.1976 - 63/75

    Fonderies Roubaix / Fonderies Roux

  • EuGH, 14.12.1977 - 59/77

    Bloos

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 75/84

    Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1983 - 96/82

    NV IAZ International Belgium und andere gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1976 - 47/76

    Époux de Norre gegen N. V. Brouwerij Concordia.

  • BGH, 23.05.1973 - VIII ZR 164/71

    Sittenwidrigkeit von Bierlieferungsverträgen wegen der Länge der Laufzeit -

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