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   EuGH, 19.10.2023 - C-655/21   

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EuGH, 19.10.2023 - C-655/21 (https://dejure.org/2023,28327)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.2023 - C-655/21 (https://dejure.org/2023,28327)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2023 - C-655/21 (https://dejure.org/2023,28327)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    G. ST. T. (Proportionnalité de la peine en cas de contrefaçon)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums - Richtlinie 2004/48/EG - Art. 13 - Strafverfahren - Anwendungsbereich - Dem Markeninhaber entstandene Schäden als Tatbestandsmerkmal der Straftat - Übereinkommen über die handelsbezogenen ...

  • Betriebs-Berater

    Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren im Falle der Markenfälschung kann unverhältnismäßig sein

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: G. ST. T.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren im Falle der Markenfälschung kann sich als unverhältnismäßig herausstellen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren bei Markenfälschung ist unionsrechtswidrig da dies unverhältnismäßig sein kann

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 1624
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 11.02.2021 - C-77/20

    K. M. (Sanctions infligées au capitaine de navire)

    Auszug aus EuGH, 19.10.2023 - C-655/21
    Wie der Generalanwalt in Nr. 46 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, sind in Ermangelung interner gesetzgeberischer Maßnahmen auf Unionsebene auf dem Gebiet der Sanktionen die Mitgliedstaaten befugt, unter Beachtung insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Art und Höhe dieser Sanktionen zu wählen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Februar 2021, K. M. [Gegen den Kapitän eines Schiffs verhängte Sanktionen], C-77/20, EU:C:2021:112, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere der mit ihnen geahndeten Verstöße entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gewährleistet, zugleich aber nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Februar 2021, K. M. [Gegen den Kapitän eines Schiffes verhängte Sanktionen], C-77/20, EU:C:2021:112, Rn. 37 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. Oktober 2021, Landespolizeidirektion Steiermark [Glücksspielautomaten], C-231/20, EU:C:2021:845, Rn. 45).

    Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Sanktionen ist auch zu berücksichtigen, dass für das nationale Gericht die Möglichkeit besteht, die Qualifizierung gegenüber der in der Anklageschrift enthaltenen Qualifizierung zu ändern - was zur Anwendung einer milderen Sanktion führen kann - oder die Sanktion im Verhältnis zur Schwere der festgestellten Straftat anzupassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2015, Chmielewski, C-255/14, EU:C:2015:475, Rn. 26, und vom 11. Februar 2021, K. M. [Gegen den Kapitän eines Schiffes verhängte Sanktionen], C-77/20, EU:C:2021:112, Rn. 51).

  • EuGH, 05.05.2022 - C-570/20

    BV

    Auszug aus EuGH, 19.10.2023 - C-655/21
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Einzelne anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung und nötigenfalls mit Hilfe ihrer Auslegung durch die Gerichte und der Einholung von Rechtsrat erkennen kann, welche Handlungen und Unterlassungen seine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2017, M.A.S. und M.B., C-42/17, EU:C:2017:936, Rn. 56, sowie vom 5. Mai 2022, BV, C-570/20, EU:C:2022:348, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher müssen die zuständigen Behörden, wenn die nationalen Rechtsvorschriften eine Kumulierung von strafrechtlichen Sanktionen, wie etwa die Kopplung von Geld- und Freiheitsstrafen, vorsehen, sicherstellen, dass die Schärfe aller verhängten Sanktionen nicht die Schwere der festgestellten Straftat überschreitet, da andernfalls ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorläge (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2022, BV, C-570/20, EU:C:2022:348, Rn. 49 und 50).

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus EuGH, 19.10.2023 - C-655/21
    Daher finden nach ständiger Rechtsprechung die in der Charta garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen Anwendung, aber nicht außerhalb derselben (Urteile vom 26. Februar 2013, ?kerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 17 und 19 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 5. Mai 2022, BPC Lux 2 u. a., C-83/20, EU:C:2022:346, Rn. 25 und 26).

    Vorbehaltlich der Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, zu denen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört, der Gegenstand der vierten Frage ist, können die Mitgliedstaaten jedoch für ein und dieselbe Tat eine Kombination ordnungswidrigkeitenrechtlicher und strafrechtlicher Sanktionen vorsehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 2013, ?kerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 34, und vom 24. Juli 2023, Lin, C-107/23 PPU, EU:C:2023:606, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.10.2020 - C-66/18

    Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus EuGH, 19.10.2023 - C-655/21
    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass die Mitgliedstaaten, wenn sie die sich aus einer von der Europäischen Union geschlossenen internationalen Übereinkunft, die ab ihrem Inkrafttreten fester Bestandteil des Unionsrechts ist, ergebenden Verpflichtungen erfüllen, das Recht der Union im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta durchführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, Kommission/Ungarn [Hochschulausbildung], C-66/18, EU:C:2020:792, Rn. 69 und 213).

    Das WTO-Übereinkommen, zu dem das TRIPS-Übereinkommen gehört, wurde von der Union geschlossen und ist somit ab seinem Inkrafttreten, d. h. ab dem 1. Januar 1995, fester Bestandteil des Unionsrechts (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 2012, SCF, C-135/10, EU:C:2012:140, Rn. 39 und 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 6. Oktober 2020, Kommission/Ungarn [Hochschulausbildung], C-66/18, EU:C:2020:792, Rn. 69 bis 71).

  • EuGH, 04.10.2018 - C-384/17

    Link Logistik N&N

    Auszug aus EuGH, 19.10.2023 - C-655/21
    Der Gerichtshof hat ebenfalls entschieden, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die individuellen Umstände des Einzelfalls sowohl bei der Bestimmung der Sanktion als auch bei der Festlegung der Höhe der Geldstrafe berücksichtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2018, Link Logistik N&N, C-384/17, EU:C:2018:810, Rn. 45).
  • EuGH, 14.10.2021 - C-231/20

    Landespolizeidirektion Steiermark u.a. (Machines à sous) - Vorlage zur

    Auszug aus EuGH, 19.10.2023 - C-655/21
    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere der mit ihnen geahndeten Verstöße entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gewährleistet, zugleich aber nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Februar 2021, K. M. [Gegen den Kapitän eines Schiffes verhängte Sanktionen], C-77/20, EU:C:2021:112, Rn. 37 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. Oktober 2021, Landespolizeidirektion Steiermark [Glücksspielautomaten], C-231/20, EU:C:2021:845, Rn. 45).
  • EuGH, 05.12.2017 - C-42/17

    Die Pflicht zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ist mit der

    Auszug aus EuGH, 19.10.2023 - C-655/21
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Einzelne anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung und nötigenfalls mit Hilfe ihrer Auslegung durch die Gerichte und der Einholung von Rechtsrat erkennen kann, welche Handlungen und Unterlassungen seine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2017, M.A.S. und M.B., C-42/17, EU:C:2017:936, Rn. 56, sowie vom 5. Mai 2022, BV, C-570/20, EU:C:2022:348, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-255/14

    Das ungarische Gesetz, das eine Geldbuße in Höhe von 60 % der beim Überschreiten

    Auszug aus EuGH, 19.10.2023 - C-655/21
    Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Sanktionen ist auch zu berücksichtigen, dass für das nationale Gericht die Möglichkeit besteht, die Qualifizierung gegenüber der in der Anklageschrift enthaltenen Qualifizierung zu ändern - was zur Anwendung einer milderen Sanktion führen kann - oder die Sanktion im Verhältnis zur Schwere der festgestellten Straftat anzupassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2015, Chmielewski, C-255/14, EU:C:2015:475, Rn. 26, und vom 11. Februar 2021, K. M. [Gegen den Kapitän eines Schiffes verhängte Sanktionen], C-77/20, EU:C:2021:112, Rn. 51).
  • EuGH, 24.07.2023 - C-107/23

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    Auszug aus EuGH, 19.10.2023 - C-655/21
    Vorbehaltlich der Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, zu denen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört, der Gegenstand der vierten Frage ist, können die Mitgliedstaaten jedoch für ein und dieselbe Tat eine Kombination ordnungswidrigkeitenrechtlicher und strafrechtlicher Sanktionen vorsehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 2013, ?kerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 34, und vom 24. Juli 2023, Lin, C-107/23 PPU, EU:C:2023:606, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-257/20

    "Viva Telecom Bulgaria" - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Auszug aus EuGH, 19.10.2023 - C-655/21
    Insoweit ist es ständige Rechtsprechung, dass die möglicherweise angeführten Bestimmungen der Charta als solche keine entsprechende Zuständigkeit begründen können (Urteil vom 24. Februar 2022, Viva Telecom Bulgaria, C-257/20, EU:C:2022:125, Rn. 128 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.05.2022 - C-83/20

    Die der Maßnahme zur Abwicklung der Banco Espírito Santo zugrundeliegende

  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt,

  • EuGH, 18.07.2013 - C-414/11

    Das Übereinkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen

  • EuGH, 11.06.2020 - C-634/18

    Prokuratura Rejonowa w Slupsku - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • EuGH, 20.03.2018 - C-537/16

    Garlsson Real Estate u.a.

  • EuGH, 08.03.2022 - C-205/20

    Entsendung von Arbeitnehmern: Das nationale Gericht muss sich versichern, dass

  • EuGH, 22.03.2022 - C-508/19

    Der Gerichtshof erklärt das Vorabentscheidungsersuchen eines polnischen Gerichts

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