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   EuGH, 20.01.1993 - C-129/91   

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https://dejure.org/1993,13309
EuGH, 20.01.1993 - C-129/91 (https://dejure.org/1993,13309)
EuGH, Entscheidung vom 20.01.1993 - C-129/91 (https://dejure.org/1993,13309)
EuGH, Entscheidung vom 20. Januar 1993 - C-129/91 (https://dejure.org/1993,13309)
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Wird zitiert von ... (9)

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90

    Emerald Meats Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Dies ist der Streitgegenstand in der Rechtssache C-129/91.

    Nach Ansicht der Kommission muß der Gerichtshof es ablehnen, sich über denjenigen Teil der in den Rechtssachen C-106/90 und C-129/91 gestellten Anträge auf Nichtigerklärung auszusprechen, der die Entscheidungen betrifft, die die Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Durchführungsverordnungen erlassen hat und mit denen festgelegt wurde, in welchem Umfang den eingereichten Anträgen stattgegeben werden konnte.

    (12) ° Siehe Seite 7 der Erwiderung in der Rechtssache C-129/91.

  • EuGH, 20.01.1993 - C-106/90

    Emerald Meats / Kommission

    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN C-106/90, C-317/90 UND C-129/91.

    Infolgedessen hat sie am 9. Mai 1991 ihre Klage in der Rechtssache C-129/91 erhoben, mit der sie beantragt, die Gemeinschaft zur Leistung von Schadensersatz zu verurteilen und zum einen die von der Kommission auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3885/90 erlassenen Entscheidung über den Umfang, in dem in bezug auf das Gemeinschaftszollkontingent 1991 für gefrorenes Rindfleisch gestellten Einfuhrlizenzanträgen stattzugeben war, zum anderen die Zuteilungsverordnung für 1991 insoweit für nichtig zu erklären, als diese die genannte Entscheidung umsetzte.

    29 Die auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 der Durchführungsverordnungen ergangenen Entscheidungen, mit denen die Kommission bestimmte, in welchem Umfang den Anträgen auf Erteilung von Einfuhrlizenzen stattgegeben werden konnte, sind in den Zuteilungsverordnungen 1990 und 1991 enthalten, so daß die Nichtigkeitsanträge in den Rechtssachen C-106/90 und C-129/91 in Wirklichkeit ausschließlich diese beiden Verordnungen betreffen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-279/09

    DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf

    37 - Vgl. Beschlüsse vom 6. Juni 1980, Jenkins (96/80 AJ), vom 7. Mai 1992, Emerald Meats/Kommission (C-106/90 AJ, C-317/90 AJ und C-129/91 AJ), vom 4. März 1994, 1raco/Kommission (C-3/94 AJ), vom 29. Februar 1996, Merck und Beecham (C-267/95 AJ und C-268/95 AJ), vom 3. Februar 1997, Kommission/Iraco (C-337/96 AJ), und vom 23. September 1999, Simap (C-303/98 AJ).
  • OLG Rostock, 19.07.1995 - 2 U 3/95

    Klage des Vertreibers eines koreanischen Autoherstellers gegen die Werbung eines

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  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-478/93

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Rs. C-106/90, C-317/90 und C-129/91, Emerald Meats, Slg. 1993, I-209.

    ( 16 ) Vgl. Sitzungsbericht in der Rechtssache C-129/91, Slg. 1993, I-241, Punkt 9.

  • EuGH, 17.10.1995 - C-478/93

    Niederlande / Kommission

    38 Dagegen spricht auch nicht das Urteil vom 20. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-106/90, C-317/90 und C-129/91 (Emerald Meats/Kommission, Slg. 1993, I-209, Randnr. 40), in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß es nicht zu den Erfordernissen einer Gemeinschaftsverwaltung gehört, daß die Kommission in der Lage sein muß, unrichtige Entscheidungen der staatlichen Behörden im Rahmen der Verwaltung der Kontingente in Einzelfällen zu korrigieren, da die Einhaltung der gemeinschaftlichen Regeln und deren einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft entweder durch das Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 169 des Vertrages oder im Rahmen gerichtlicher Verfahren vor den nationalen Gerichten gewährleistet werden kann, denen das Verfahren des Artikels 177 EG-Vertrag zur Verfügung steht.
  • EuG, 11.12.1996 - T-70/94

    Comafrica SpA und Dole Fresh Fruit Europa Ltd & Co. gegen Kommission der

    Unter Bezugnahme auf die Entschließung 93/C 166/01 des Rates vom 8. Juni 1993 über die redaktionelle Qualität der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften (ABl. C 166, S. 1) und die Schlussanträge von Generalanwalt Gulmann zum Urteil des Gerichtshofes vom 20. Januar 1993 in den Rechtssachen C-106/90, C-317/90 und C-129/91 (Emerald Meats/Kommission, Slg. 1993, I-209, I-260) fügen sie hinzu, die Kommission müsse auch den Grundsatz der Klarheit der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften beachten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.11.1996 - C-285/94

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    (19) - Der Gerichtshof fügte (Randnrn. 38 bis 40) hinzu, daß die Anerkennung der Befugnis der Kommission zur Überprüfung und Berichtigung der Daten der Mitgliedstaaten nicht durch das Urteil vom 20. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-106/90, C-317/90 und C-129/91 (Emerald Meats/Kommission, Slg. 1993, I-209, Randnr. 40) in Frage gestellt werde, in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß es nicht zu den Erfordernissen einer Gemeinschaftsverwaltung gehöre, daß die Kommission in der Lage sein müsse, unrichtige Entscheidungen der staatlichen Behörden im Rahmen der Verwaltung der Kontingente in Einzelfällen zu korrigieren.
  • OLG Dresden, 02.02.1999 - 14 U 1700/98

    Rechtsmissbräuchliches Vorgehen eines Verbandes zur Förderung gewerblicher

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