Rechtsprechung
EuGH, 20.04.2023 - C-291/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Starkinvest
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 655/2014 - Verfahren für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung - Voraussetzungen für den Erlass eines solchen Beschlusses - Art. 4 - Begriff ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen; Verordnung (EU) Nr. 655/2014; Verfahren für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung; Voraussetzungen für den Erlass eines solchen Beschlusses; Art. 4; Begriff gerichtliche ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 655/2014 - Verfahren für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung - Voraussetzungen für den Erlass eines solchen Beschlusses - Art. 4 - Begriff ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
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- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Starkinvest
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-291/21
- EuGH, 20.04.2023 - C-291/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 1611
- EuZW 2023, 607
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 07.11.2019 - C-555/18
K.H.K. (Saisie conservatoire des comptes bancaires) - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 20.04.2023 - C-291/21
Der Begriff "gerichtliche Entscheidung", der in Art. 4 Nr. 8 der Verordnung Nr. 655/2014 als "jede von einem Gericht eines Mitgliedstaats erlassene Entscheidung ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung" definiert ist, ist dahin auszulegen, dass diese Entscheidung vollstreckbar sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2019, K. H. K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 44).Diese Auslegung wird durch die Ziele der Verordnung Nr. 655/2014 gestützt, mit der als Alternative zu den Maßnahmen zur vorläufigen Pfändung nach nationalem Recht ein Verfahren auf der Ebene der Europäischen Union eingeführt werden soll, das mit Hilfe verbindlicher, unmittelbar geltender Vorschriften die vorläufige Pfändung von Geldern auf Bankkonten in einer effizienten und zügigen Weise ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2019, K. H. K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 31 und 32).
Insbesondere muss der Gläubiger in ersterem Fall nicht die Dringlichkeit der Maßnahme wegen einer akuten Gefahr nachweisen, wohingegen er in letzterem Fall das Gericht vom fumus boni iuris überzeugen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2019, K. H. K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 40).
- EuGH, 09.09.2015 - C-4/14
Bohez - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
Auszug aus EuGH, 20.04.2023 - C-291/21
Diese Regelung wurde nahezu wortgleich in Art. 49 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 2001, L 12, S. 1) übernommen und findet sich derzeit sinngemäß in Art. 55 der Verordnung Nr. 1215/2012 wieder (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2015, Bohez, C-4/14, EU:C:2015:563, Rn. 56).Außerdem entspricht das Erfordernis, dass die genaue Höhe der beizutreibenden Forderung feststeht und das Zwangsgeld zuvor festgesetzt wird, nicht nur dem mit der Verordnung Nr. 655/2014 verfolgten Ziel der Wirksamkeit, sondern ist auch mit der durch die Verordnung vorgenommenen Interessenabwägung vereinbar (vgl. entsprechend Urteil vom 9. September 2015, Bohez, C-4/14, EU:C:2015:563, Rn. 46 und 57).
- EuGH, 11.11.2021 - C-938/19
Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 20.04.2023 - C-291/21
Das bloße - wenn auch legitime - Interesse der Rechtsuchenden daran, den Umfang der ihnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte möglichst schnell zu klären, oder bloße wirtschaftlicher Interessen, so bedeutend und legitim sie auch sein mögen, rechtfertigen für sich allein nicht die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2021, Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf, C-938/19, EU:C:2021:908, Rn. 43 und 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.12.2021 - C-497/20
Das Unionsrecht steht nicht dem entgegen, dass das oberste ordentliche Gericht …
Auszug aus EuGH, 20.04.2023 - C-291/21
Ein beschleunigtes Verfahren ist nämlich ein Verfahrensinstrument, mit dem auf eine außerordentliche Dringlichkeitssituation reagiert werden soll (Urteil vom 21. Dezember 2021, Randstad Italia, C-497/20, EU:C:2021:1037, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).