Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 11.11.2021 - C-938/19   

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https://dejure.org/2021,45305
EuGH, 11.11.2021 - C-938/19 (https://dejure.org/2021,45305)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.2021 - C-938/19 (https://dejure.org/2021,45305)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 2021 - C-938/19 (https://dejure.org/2021,45305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Art. 2 Abs. 1 - Geltungsbereich - Art. 3 Buchst. e - Begriff "Anlage" - Auswirkungen auf die Emissionen und die Umweltverschmutzung - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Umwelt; Richtlinie 2003/87/EG; System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten; Art. 2 Abs. 1; Geltungsbereich; Art. 3 Buchst. e; Begriff Anlage; Auswirkungen auf die Emissionen und die Umweltverschmutzung; Nebeneinheiten, von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Art. 2 Abs. 1 - Geltungsbereich - Art. 3 Buchst. e - Begriff "Anlage" - Auswirkungen auf die Emissionen und die Umweltverschmutzung - ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2022, 288
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 03.12.2020 - C-320/19

    Ingredion Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-938/19
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Ziel der Richtlinie 2003/87 darin besteht, ein System für den Handel mit Emissionszertifikaten zu schaffen, das auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre auf ein Niveau abzielt, das eine gefährliche anthropogene Beeinträchtigung des Klimas verhindert und letztlich den Schutz der Umwelt bezweckt (Urteil vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany, C-320/19, EU:C:2020:983, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieses System beruht auf einer wirtschaftlichen Logik, die jedem Teilnehmer den Anreiz bietet, eine Treibhausgasmenge zu emittieren, die unter der Menge der ihm ursprünglich zugeteilten Zertifikate liegt, um die überschüssigen Zertifikate an einen anderen Teilnehmer abzugeben, der eine die ihm zugeteilten Zertifikate übersteigende Emissionsmenge erzeugt hat (Urteil vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany, C-320/19, EU:C:2020:983, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.02.2021 - C-604/19

    Gmina Wroclaw (Conversion du droit d'usufruit)

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-938/19
    Grund dafür war, dass die vom vorlegenden Gericht angeführten Gründe nicht den Schluss zuließen, dass die in Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung festgelegten Voraussetzungen in der vorliegenden Rechtssache erfüllt waren (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Februar 2021, Gmina Wroc?‚aw [Umwandlung des Nießbrauchrechts], C-604/19, EU:C:2021:132, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen können nach ständiger Rechtsprechung bloße wirtschaftliche Interessen, so bedeutend und legitim sie auch sein mögen, für sich allein nicht die Heranziehung des beschleunigten Verfahrens rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2021, Gmina Wroc?‚aw [Umwandlung des Nießbrauchrechts], C-604/19, EU:C:2021:132, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.12.2020 - C-584/19

    Im Gegensatz zum Europäischen Haftbefehl kann eine Europäische

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-938/19
    Zudem kann die beträchtliche Zahl von Personen oder Rechtsverhältnissen, die möglicherweise von der Entscheidung betroffen sind, die ein vorlegendes Gericht zu treffen hat, nachdem es den Gerichtshof um Vorabentscheidung ersucht hat, als solche keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen, der die Heranziehung des beschleunigten Verfahrens rechtfertigen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020, Staatsanwaltschaft Wien [Gefälschte Überweisungsaufträge], C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.06.2019 - C-682/17

    ExxonMobil Production Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt -

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-938/19
    Sodann ist für den Fall der Erfüllung dieser Kriterien hinsichtlich des dritten Kriteriums, wonach die betreffende Tätigkeit Auswirkungen auf die Emissionen und die Umweltverschmutzung haben können muss, darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2003/87 nach ihrem Art. 2 Abs. 1, der ihren Geltungsbereich bestimmt, für die "Emissionen" der in ihrem Anhang II aufgeführten Treibhausgase - darunter CO2 - "aus den in Anhang I [der Richtlinie] aufgeführten Tätigkeiten" gilt (Urteil vom 20. Juni 2019, ExxonMobil Production Deutschland, C-682/17, EU:C:2019:518, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.06.2018 - C-5/16

    Polen / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss (EU) 2015/1814 -

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-938/19
    Im Zusammenhang mit der Verwirklichung dieser Ziele ist festzustellen, dass die Richtlinie 2003/87, wie sich aus ihrem 20. Erwägungsgrund und Art. 10a Abs. 1 ergibt, darauf abzielt, Anreize für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und für energieeffiziente Techniken zu schaffen, indem den effizientesten Techniken Rechnung getragen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 2018, INEOS, C-58/17, EU:C:2018:19, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 12. April 2018, PPC Power, C-302/17, EU:C:2018:245, Rn. 27, und vom 21. Juni 2018, Polen/Parlament und Rat, C-5/16, EU:C:2018:483, Rn. 61).
  • EuGH, 28.02.2018 - C-577/16

    Trinseo Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-938/19
    So hat der Gerichtshof entschieden, dass die von besagtem Anhang I erfassten Tätigkeiten nur dann in den Geltungsbereich der Richtlinie 2003/87 und somit unter das EHS fallen, wenn sie "Emissionen" der in Anhang II der Richtlinie aufgeführten Treibhausgase erzeugen (Urteil vom 28. Februar 2018, Trinseo Deutschland, C-577/16, EU:C:2018:127, Rn. 45).
  • EuGH, 18.01.2018 - C-58/17

    INEOS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel mit

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-938/19
    Im Zusammenhang mit der Verwirklichung dieser Ziele ist festzustellen, dass die Richtlinie 2003/87, wie sich aus ihrem 20. Erwägungsgrund und Art. 10a Abs. 1 ergibt, darauf abzielt, Anreize für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und für energieeffiziente Techniken zu schaffen, indem den effizientesten Techniken Rechnung getragen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 2018, INEOS, C-58/17, EU:C:2018:19, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 12. April 2018, PPC Power, C-302/17, EU:C:2018:245, Rn. 27, und vom 21. Juni 2018, Polen/Parlament und Rat, C-5/16, EU:C:2018:483, Rn. 61).
  • EuGH, 12.04.2018 - C-302/17

    Das Unionsrecht steht der slowakischen Steuer entgegen, die mit einem Satz von 80

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-938/19
    Im Zusammenhang mit der Verwirklichung dieser Ziele ist festzustellen, dass die Richtlinie 2003/87, wie sich aus ihrem 20. Erwägungsgrund und Art. 10a Abs. 1 ergibt, darauf abzielt, Anreize für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und für energieeffiziente Techniken zu schaffen, indem den effizientesten Techniken Rechnung getragen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 2018, INEOS, C-58/17, EU:C:2018:19, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 12. April 2018, PPC Power, C-302/17, EU:C:2018:245, Rn. 27, und vom 21. Juni 2018, Polen/Parlament und Rat, C-5/16, EU:C:2018:483, Rn. 61).
  • EuGH, 29.04.2021 - C-617/19

    Granarolo

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-938/19
    Folglich können Einheiten wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kältemaschinen, da dort keine in Anhang I der Richtlinie 2003/87 genannte Tätigkeit stattfindet, nur dann in eine unter das EHS fallende Anlage einbezogen werden, wenn zunächst ihre Tätigkeit unmittelbar mit einer in Anhang I genannten Tätigkeit verbunden ist, die in der Anlage durchgeführt wird, und wenn sich diese unmittelbare Verbindung in einem technischen Zusammenhang dergestalt niederschlägt, dass die Verbindung zwischen den betreffenden Tätigkeiten zur Funktionsfähigkeit des gesamten technischen Ablaufs der unter Anhang I fallenden Tätigkeit beiträgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2021, Granarolo, C-617/19, EU:C:2021:338, Rn. 42 und 45).
  • EuGH, 06.02.2019 - C-561/18

    Solvay Chemicals - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-938/19
    Somit ergibt sich bereits aus dem Wortlaut dieser Bestimmung, dass eine Emission in ihrem Sinne die Freisetzung von Treibhausgasen in die Atmosphäre voraussetzt (Beschluss vom 6. Februar 2019, Solvay Chemicals, C-561/18, EU:C:2019:101, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.01.2019 - C-686/18

    Adusbef u.a.

  • EuGH, 18.01.2019 - C-659/18

    VW

  • EuGH, 11.05.2023 - C-817/21

    Rechtsstaatlichkeit: Das für Disziplinarverfahren gegen Richter zuständige Organ

    Denn was erstens die Gefahr anbelangt, dass das Vorabentscheidungsverfahren die Dauer des Ausgangsverfahrens übermäßig verlängert, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass das bloße - wenn auch legitime - Interesse der Rechtsuchenden daran, den Umfang der ihnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte möglichst schnell zu klären, nicht geeignet ist, das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands im Sinne von Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung zu belegen (Urteil vom 11. November 2021, Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf, C-938/19, EU:C:2021:908, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.04.2023 - C-291/21

    Starkinvest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Das bloße - wenn auch legitime - Interesse der Rechtsuchenden daran, den Umfang der ihnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte möglichst schnell zu klären, oder bloße wirtschaftlicher Interessen, so bedeutend und legitim sie auch sein mögen, rechtfertigen für sich allein nicht die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2021, Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf, C-938/19, EU:C:2021:908, Rn. 43 und 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.06.2022 - C-229/21

    Port de Bruxelles und Région de Bruxelles-Capitale - Vorlage zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs können nämlich bloße wirtschaftliche Interessen, so bedeutend und legitim sie auch sein mögen, für sich allein nicht die Heranziehung des beschleunigten Verfahrens rechtfertigen (Urteil vom 11. November 2021, Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf, C-938/19, EU:C:2021:908, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.12.2021 - C-575/20

    Apollo Tyres (Hungary) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverschmutzung -

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Ziel der Richtlinie 2003/87 darin besteht, ein System für den Handel mit Emissionszertifikaten zu schaffen, das auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre auf ein Niveau abzielt, das eine gefährliche anthropogene Beeinträchtigung des Klimas verhindert und letztlich den Schutz der Umwelt bezweckt (Urteil vom 11. November 2021, Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf, C-938/19, EU:C:2021:908, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.03.2022 - C-590/20

    Presidenza del Consiglio dei Ministri u.a. (Médecins spécialistes en formation) -

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich außerdem, dass das bloße - wenn auch legitime - Interesse der Rechtsuchenden daran, den Umfang der ihnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte möglichst schnell zu klären, nicht geeignet ist, das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands im Sinne von Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung zu belegen (Urteil vom 11. November 2021, Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf, C-938/19, EU:C:2021:908, Rn. 43).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-938/19   

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Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-938/19 (https://dejure.org/2021,15149)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.06.2021 - C-938/19 (https://dejure.org/2021,15149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Art. 2 Abs. 1 - Geltungsbereich - Art. 3 Buchst. e - Begriff "Anlage" - Nebeneinheiten, die kein Treibhausgas ausstoßen - Art. 10a - ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Art. 2 Abs. 1 - Geltungsbereich - Art. 3 Buchst. e - Begriff "Anlage" - Nebeneinheiten, die kein Treibhausgas ausstoßen - Art. 10a - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2020 - C-617/19

    Granarolo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-938/19
    Diese Auslegung scheint auch vom Gerichtshof im Urteil vom 9. Juni 2016, Elektriciteits Produktiemaatschappij Zuid-Nederland EPZ (C-158/15, EU:C:2016:422, Rn. 29, im Folgenden: Urteil Elektriciteits Produktiemaatschappij Zuid-Nederland EPZ), sowie im Urteil vom 29. April 2021, Granarolo (C-617/19, EU:C:2021:338, Rn. 39), zugrunde gelegt worden zu sein.

    44 In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Granarolo (C-617/19, EU:C:2020:1016, Nr. 63) habe ich insoweit ausgeführt, dass es im Einklang mit dem Kriterium, das der Gerichtshof im Urteil Elektriciteits Produktiemaatschappij Zuid-Nederland EPZ (Rn. 29) herangezogen hat, für die Schlussfolgerung, dass Tätigkeiten vorliegen, "die in einem technischen Zusammenhang stehen", nicht ausreicht, dass diese in irgendeiner Weise miteinander verbunden sind, sondern festgestellt werden muss, dass eine der Tätigkeiten in den technischen Gesamtablauf der anderen integriert ist.

    In seinem Urteil vom 29. April 2021, Granarolo (C-617/19, EU:C:2021:338, Rn. 46), hat der Gerichtshof klargestellt, dass dieses Kriterium eine "spezifische und unterscheidbare" Form der Integration in dem für die andere Tätigkeit kennzeichnenden technischen Ablauf verlangt.

    47 In seinem Urteil vom 29. April 2021, Granarolo (C-617/19, EU:C:2021:338, Rn. 43), hat der Gerichtshof außerdem im Wesentlichen entschieden, dass die Existenz einer unmittelbaren Verbindung auch dann festzustellen ist, wenn eine der Tätigkeiten zum Zweck der Durchführung der anderen erfolgt.

    49 In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Granarolo (C-617/19, EU:C:2020:1016, Nr. 57) habe ich daraus abgeleitet, dass der Gerichtshof im besagten Urteil auch nicht festgestellt hatte, dass dem Kriterium "technischer Zusammenhang" ausschließlich durch eine Tätigkeit Genüge getan werden kann, die für eine andere "unentbehrlich" ist.

    50 In seinem Urteil in der Rechtssache Granarolo (C-617/19, EU:C:2021:338, Rn. 47) hat der Gerichtshof die Auffassung vertreten, dass die Tätigkeiten einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage und einer Produktionsstätte für Milchprodukte trotz ihrer Verbindung durch ein Verteilungsnetz in keinem technischen Zusammenhang standen.

  • EuGH, 29.04.2021 - C-617/19

    Granarolo

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-938/19
    Diese Auslegung scheint auch vom Gerichtshof im Urteil vom 9. Juni 2016, Elektriciteits Produktiemaatschappij Zuid-Nederland EPZ (C-158/15, EU:C:2016:422, Rn. 29, im Folgenden: Urteil Elektriciteits Produktiemaatschappij Zuid-Nederland EPZ), sowie im Urteil vom 29. April 2021, Granarolo (C-617/19, EU:C:2021:338, Rn. 39), zugrunde gelegt worden zu sein.

    In seinem Urteil vom 29. April 2021, Granarolo (C-617/19, EU:C:2021:338, Rn. 46), hat der Gerichtshof klargestellt, dass dieses Kriterium eine "spezifische und unterscheidbare" Form der Integration in dem für die andere Tätigkeit kennzeichnenden technischen Ablauf verlangt.

    47 In seinem Urteil vom 29. April 2021, Granarolo (C-617/19, EU:C:2021:338, Rn. 43), hat der Gerichtshof außerdem im Wesentlichen entschieden, dass die Existenz einer unmittelbaren Verbindung auch dann festzustellen ist, wenn eine der Tätigkeiten zum Zweck der Durchführung der anderen erfolgt.

    50 In seinem Urteil in der Rechtssache Granarolo (C-617/19, EU:C:2021:338, Rn. 47) hat der Gerichtshof die Auffassung vertreten, dass die Tätigkeiten einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage und einer Produktionsstätte für Milchprodukte trotz ihrer Verbindung durch ein Verteilungsnetz in keinem technischen Zusammenhang standen.

  • EuGH, 28.02.2018 - C-577/16

    Trinseo Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-938/19
    29 Vgl. Art. 3 Buchst. b der Richtlinie 2003/87. Vgl. auch Urteile vom 19. Januar 2017, Schaefer Kalk (C-460/15, EU:C:2017:29, Rn. 32), und vom 28. Februar 2018, Trinseo Deutschland (C-577/16, EU:C:2018:127, Rn. 45), in denen der Gerichtshof hervorgehoben hat, dass eine "Emission" im Sinne dieser Bestimmung, wie sich bereits aus deren Wortlaut ergibt, die Freisetzung von Treibhausgasen in die Atmosphäre durch eine Anlage voraussetzt.

    35 Vgl. Urteil vom 28. Februar 2018, Trinseo Deutschland (C-577/16, EU:C:2018:127, Rn. 45).

    36 Vgl. Urteil vom 28. Februar 2018, Trinseo Deutschland (C-577/16, EU:C:2018:127, Rn. 51).

    37 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2018, Trinseo Deutschland (C-577/16, EU:C:2018:127, Rn. 52).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-572/16

    INEOS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-938/19
    18 Vgl. Art. 1 der Richtlinie 2003/87 und Urteil vom 22. Februar 2018, 1NEOS Köln (C-572/16, EU:C:2018:100, Rn. 26).

    22 Vgl. insoweit Erwägungsgründe 24 und 25 der Richtlinie 2009/29. Ich verweise auch auf Fn. 49 meiner Schlussanträge in der Rechtssache ExxonMobil Production Deutschland (C-682/17, EU:C:2019:167) sowie auf Nr. 60 meiner Schlussanträge in der Rechtssache INEOS Köln (C-572/16, EU:C:2017:896).

    31 Vgl. Art. 1 der Richtlinie 2003/87 und Urteil vom 22. Februar 2018, 1NEOS Köln (C-572/16, EU:C:2018:100, Rn. 26).

  • EuGH, 22.02.2018 - C-572/16

    INEOS Köln - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel mit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-938/19
    18 Vgl. Art. 1 der Richtlinie 2003/87 und Urteil vom 22. Februar 2018, 1NEOS Köln (C-572/16, EU:C:2018:100, Rn. 26).

    31 Vgl. Art. 1 der Richtlinie 2003/87 und Urteil vom 22. Februar 2018, 1NEOS Köln (C-572/16, EU:C:2018:100, Rn. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-682/17

    ExxonMobil Production Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-938/19
    22 Vgl. insoweit Erwägungsgründe 24 und 25 der Richtlinie 2009/29. Ich verweise auch auf Fn. 49 meiner Schlussanträge in der Rechtssache ExxonMobil Production Deutschland (C-682/17, EU:C:2019:167) sowie auf Nr. 60 meiner Schlussanträge in der Rechtssache INEOS Köln (C-572/16, EU:C:2017:896).

    23 Die konkrete Anwendung des Faktors "Verlagerungsrisiko" im Rahmen dieser Berechnung wird u. a. in Fn. 53 meiner Schlussanträge in der Rechtssache ExxonMobil Production Deutschland (C-682/17, EU:C:2019:167) beschrieben.

  • EuGH, 13.12.1989 - 322/88

    Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-938/19
    Allerdings hindert die Tatsache, dass eine gemeinschaftsrechtliche Handlung nicht bindend ist (d. h., soft law gleichkommt), den Gerichtshof nach dessen ständiger Rechtsprechung nicht daran, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV über die Auslegung dieser Handlung zu entscheiden (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 9, sowie vom 21. Januar 1993, Deutsche Shell, C-188/91, EU:C:1993:24, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.06.2019 - C-682/17

    ExxonMobil Production Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-938/19
    33 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juni 2019, ExxonMobil Production Deutschland (C-682/17, EU:C:2019:518, Rn. 62 und 63 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.01.1993 - C-188/91

    Deutsche Shell / Hauptzollamt Hamburg-Harburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-938/19
    Allerdings hindert die Tatsache, dass eine gemeinschaftsrechtliche Handlung nicht bindend ist (d. h., soft law gleichkommt), den Gerichtshof nach dessen ständiger Rechtsprechung nicht daran, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV über die Auslegung dieser Handlung zu entscheiden (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 9, sowie vom 21. Januar 1993, Deutsche Shell, C-188/91, EU:C:1993:24, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.12.2020 - C-320/19

    Ingredion Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-938/19
    65 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache vom 3. Dezember 2020, 1ngredion Germany (C-320/19, EU:C:2020:983, Nr. 73).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-577/16

    Trinseo Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/87/EG -

  • EuGH, 19.01.2017 - C-460/15

    Schaefer Kalk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel

  • EuGH, 09.07.2020 - C-673/18

    Santen

  • EuGH, 18.01.2018 - C-58/17

    INEOS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel mit

  • EuGH, 08.09.2016 - C-180/15

    Borealis u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - System für den Handel mit

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