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   EuGH, 22.03.1972 - 78/71   

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https://dejure.org/1972,937
EuGH, 22.03.1972 - 78/71 (https://dejure.org/1972,937)
EuGH, Entscheidung vom 22.03.1972 - 78/71 (https://dejure.org/1972,937)
EuGH, Entscheidung vom 22. März 1972 - 78/71 (https://dejure.org/1972,937)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Costacurta / Kommission

  • EU-Kommission

    Costacurta / Kommission

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 1 ABS. 1 UNTERABSATZ 2 BUCHSTABE G DES ANHANGS III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - STELLENAUSSCHREIBUNG - ANGABEN - ZWECK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstellungsbedingungen für Beamte ; Auswahlverfahren für die Stellenbesetzung; Anforderungen an die Einstellungsbedingungen; Ausschaltung von Bewerbern unter Berufung auf die Einstellungsbedingungen; Alter des Bewerbers als wichtiges Kriterium für ein Auswahlverfahren

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • EuGH, 09.10.1974 - 112/73

    Campogrande / Kommission

    Diese Unterlassung verstoße gegen Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g des Anhangs III zum Beamtenstatut und bilde, wie aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1972 (Costacurta, 78/71 - Slg. 1972, 163) folge, einen Nichtigkeitsgrund.

    Sie hat dazu ausgeführt, die Klarstellung vom 29. März 1972 sei durch das Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1972 in der Rechtssache 78/71, Costacurta/Kommission (Slg. 1972, 163), ausgelöst worden und beredter Ausdruck dafür, daß sie innerhalb kürzester Frist die Lehren aus diesem Urteil gezogen habe.

    Fußend auf dem Urteil der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 22. März 1972 in der Rechtssache 78/71 (Costacurta), wonach eine solche Absicht eindeutig zum Ausdruck gebracht werden muß, wies sie durch Bekanntmachung im Personalkurier vom 29. März 1972, zu einem Zeitpunkt, als die Auswahlverfahren bereits begonnen hatten, formell darauf hin, daß sie eine Entscheidung in diesem Sinne getroffen habe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-540/03

    Parlament / Rat - Familienzusammenführung - Zulässigkeit der Teilanfechtung -

    75 - Der Gerichtshof hat sogar das Fehlen einer - allerdings im Beamtenstatut als Regelfall vorgesehenen - Altersgrenze zum Anlass genommen, eine Ausschreibung aufzuheben: Urteil vom 22. März 1972 in der Rechtssache 78/71 (Costacurta/Kommission, Slg. 1972, 163, Randnrn. 9 ff.).
  • EuGH, 19.05.1983 - 306/81

    Verros / Parlament

    Er stützt seine Argumentation auf das Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1972 (in der Rechtssache 78/71, Slg. S. 163).

    Nach dem Wortlaut der betreffenden Bestimmung, insbesondere wegen des Wortes "gegebenenfalls", sie der Hinweis auf eine Altersgrenze fakultativ, wie sich aus den Schlußanträgen von Generalanwalt Roemer in der Rechtssache 78/71 (Costacurta, Sig. 1972, 170) ergebe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1974 - 112/73

    Anna-Maria Campogrande und andere gegen Kommission der Europäischen

    Meine Herren, wäre heute die Rechtslage noch genauso wie damals, als die Kammer das Urteil in der Rechtssache 78/71 Costacurta/Kommission (Slg. 1972, 163) fällte, dann hätte dieser Einwand durchgegriffen.

    Sie werden sich daran ermnern, daß das Urteil in der Rechtssache 78/71 am 22. März 1972 erging.

  • EuG, 17.12.2015 - T-357/15

    Garcia Minguez / Kommission

    Par ailleurs, dans la mesure où la requérante fait observer que l'avocat général Roemer a rejeté, dans ses conclusions dans l'affaire Costacurta/Commission (78/71, EU:C:1972:5), un refus d'admettre des collaborateurs « free-lance " à un concours interne de la Commission, il suffit de relever que la Cour n'a pas repris ces considérations dans son arrêt du 22 mars 1972, Costacurta/Commission (78/71, Rec, EU:C:1972:23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.1995 - C-448/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Muireann Noonan. - Rechtsmittel

    (25) ° Vgl. z. B. Urteil vom 22. März 1972 in der Rechtssache 78/71 (Costacurta/Kommission, Slg. 1972, S. 163, Randnr. 12).
  • EuGH, 05.04.1979 - 117/78

    Orlandi / Kommission

    Der Kläger verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1972 in der Rechtssache 78/71 (Costacurta/Kommission -Slg. 1972, 163).
  • EuG, 16.09.1993 - T-60/92

    Muireann Noonan gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Die Klägerin bezieht sich hierfür auch auf die Urteile des Gerichtshofes vom 31. März 1965 in den Rechtssachen 12/64 und 29/64 (Ley/Kommission, Slg. 1965, 148), vom 31. März 1965 in der Rechtssache 16/64 (Rauch/Kommission, Slg. 1965, 188), vom 14. Juli 1965 in den Rechtssachen 18/64 und 19/64 (Alvino u. a./Kommission, Slg. 1965, 1034) und vom 22. März 1972 in der Rechtssache 78/71 (Costacurta/Kommission, Slg. 1972, 163).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1987 - 432/85

    Theano Souna gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Ablehnung einer

    In der Rechtssache 78/71 (Costacurta/ Kommission, Slg. 1972, 163) war der einzige vom Gerichtshof entschiedene Punkt der, daß bei einem internen Auswahlverfahren entweder eine Altersgrenze genannt werden muß oder daß angegeben werden muß, daß eine Altersgrenze nicht für erforderlich erachtet wurde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 31/75

    Mario Costacurta gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    curta/Kommission, 78/71, Slg. 1972, 163).
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