Rechtsprechung
EuGH, 24.03.2022 - C-726/20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Ferme de la Sarte
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - Finanzierung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 - Art. 17 Abs. 1 Buchst. b - Investitionsbeihilfe für die ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Gemeinsame Agrarpolitik (GAP); Finanzierung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER); Verordnung (EU) Nr. 1305/2013; Art. 17 Abs. 1 Buchst. b; Investitionsbeihilfe für die Verarbeitung, ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ferme de la Sarte
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Ferme de la Sarte
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 25.02.1999 - C-164/97
Parlament / Rat
Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-726/20
Da dieses Kapitel, das sich auf dieselben Erzeugnisse wie Kapitel 6 der KN bezieht, keine Erläuterungen zu diesen Begriffen enthält, sind diese unter Zugrundelegung der gesicherten Auslegung der KN und anhand der insoweit anerkannten Auslegungsmethoden auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 1999, Parlament/Rat, C-164/97 und C-165/97, EU:C:1999:99, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.03.2021 - C-941/19
Samohýl group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - …
Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-726/20
Diese Erläuterungen sind zwar nicht verbindlich, stellen aber ein wichtiges Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der KN dar und liefern wertvolle Hinweise für deren Auslegung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2021, Samohýl group, C-941/19, EU:C:2021:192, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-165/97
Parlament / Rat
Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-726/20
Da dieses Kapitel, das sich auf dieselben Erzeugnisse wie Kapitel 6 der KN bezieht, keine Erläuterungen zu diesen Begriffen enthält, sind diese unter Zugrundelegung der gesicherten Auslegung der KN und anhand der insoweit anerkannten Auslegungsmethoden auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 1999, Parlament/Rat, C-164/97 und C-165/97, EU:C:1999:99, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).