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EuGH, 25.06.1987 - 133/87 R |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Nashua Corporation / Kommission
E
- EU-Kommission
Nashua Corporation / Kommission
- Wolters Kluwer
Entrichtung eines Zolls bei der Einfuhr von Fotokopiergeräten für normales Papier aus Japan; Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls; Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Verordnung zur Einführung eines Zolls
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- EuGH, 25.06.1987 - 133/87 R
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87
- EuGH, 14.03.1990 - 133/87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 17.12.1986 - 294/86
Technointorg / Kommission
Auszug aus EuGH, 25.06.1987 - 133/87
9 Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß, wie sich aus dem Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1986 in der Rechtssache 294/86 R (Technointorg/Kommission, Slg. 1986, 3979) ergibt, die Antragstellerin stets die Möglichkeit hat, den Erlaß der in der vorliegenden Rechtssache begehrten einstweiligen Anordnungen wirksam im Rahmen eines Verfahrens der einstweiligen Anordnung zu beantragen, das sich auf eine Nichtigkeitsklage gegen die Verordnung Nr. 535/87 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Normalpapierkopierern mit Ursprung in Japan stützt. - EuGH, 08.04.1965 - 18/65
Gutmann / Kommission EAG
Auszug aus EuGH, 25.06.1987 - 133/87
Der Gerichtshof ist im Verfahren der einstweiligen Anordnung zwar befugt, die Aussetzung des Vollzugs einer anderen als der im Hauptsacheverfahren angefochtenen Handlung anzuordnen, so namentlich die Verfügung des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. April 1965 in der Rechtssache 18/65 R, Gutmann/Kommission, Slg. 1966, 203), doch ergibt sich aus dem Wesen des Verfahrens der einstweiligen Anordnung, daß diese Befugnis grundsätzlich nur ausgeübt werden kann, wenn die beiden betreffenden Handlungen von ein und demselben Organ erlassen worden sind, das im Verfahren Partei ist.
- EuG, 02.10.1997 - T-213/97
Eurocoton u.a. / Rat
Sie sei außerdem an ein Organ gerichtet, das nicht Partei des Verfahrens sei (vgl. Verfügung des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 8. April 1965 in der Rechtssache 18/65 R, Gutmann/Kommission, Slg. 1966, 203, Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 25. Juni 1987 in der Rechtssache 133/87 R, Nashua Corporation/Kommission, Slg. 1987, 2883, Randnr. 7).