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   EuGH, 31.07.1989 - C-206/89 R   

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https://dejure.org/1989,2255
EuGH, 31.07.1989 - C-206/89 R (https://dejure.org/1989,2255)
EuGH, Entscheidung vom 31.07.1989 - C-206/89 R (https://dejure.org/1989,2255)
EuGH, Entscheidung vom 31. Juli 1989 - C-206/89 R (https://dejure.org/1989,2255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    S. / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 185; Verfahrensordnung, Artikel 83 § 2
    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Glaubhaftmachung der Notwendigkeit der beantragten Anordnung - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Interesse des Antragstellers an der beantragten Aussetzung

  • EU-Kommission

    S. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Einstellung als Bediensteter auf Zeit wegen manglender körperlicher Eignung; Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission im Wege der einstweiligen Anordnung; Vornahme eines verdeckten Aids-Test durch den ärtzlichen Dienst der ...

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 91; ; EWG-Vertrag Art. 185; ; EWG-Vertrag Art. 83; ; Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensten der Europäischen Gemeinschaften Art. 12 Abs. 2; ;... Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensten der Europäischen Gemeinschaften Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Glaubhaftmachung der Notwendigkeit der beantragten Anordnung - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Interesse des Antragstellers an der beantragten Aussetzung

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Wird zitiert von ... (34)

  • EuGH, 17.09.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission

    Das Rechtsschutzinteresse stellt somit die wesentliche Grundvoraussetzung für jede vor Gericht erhobene Klage dar (vgl. in diesem Sinne Beschluss S./Kommission, 206/89 R, EU:C:1989:333, Rn. 8, und Urteil Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, EU:C:2015:356, Rn. 27).
  • EuGH, 23.11.2017 - C-596/15

    Bionorica v Commission - Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit -

    Der Kläger muss für sein Rechtsschutzinteresse, das die wesentliche Grundvoraussetzung jeder Klage darstellt, den Nachweis erbringen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 31. Juli 1989, S./Kommission, 206/89 R, EU:C:1989:333, Rn. 8, und Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 27).
  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi

    Im Fall von Zweifeln oder Einwänden hat die klagende Partei ihr Rechtsschutzinteresse nachzuweisen (Beschluss vom 31. Juli 1989, S./Kommission, 206/89 R, Slg, EU:C:1989:333, Rn. 8, und Urteil Sniace/Kommission, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2005:129, Rn. 31).
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