Rechtsprechung
EuGH - C-207/12 |
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Essent Belgium
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 11.09.2014 - C-204/12
Die flämische Regelung für grüne Zertifikate ist mit dem Unionsrecht vereinbar
mit Art. 34 AEUV und Art. 11 des EWR-Abkommens und/oder Art. 36 AEUV und Art. 13 des EWR-Abkommens zu vereinbaren (in den Rechtssachen C-207/12 und C-208/12 betrifft die Frage nur die Art. 11 und 13 des EWR-Abkommens)?.Steht die in der ersten Frage angeführte nationale Regelung mit Art. 5 der Richtlinie 2001/77 in Einklang (in den Rechtssachen C-207/12 und C-208/12 wird diese zweite Frage nur gestellt, "soweit diese Bestimmung für den EWR von Bedeutung ist")?.
Steht die in der ersten Frage angeführte nationale Regelung mit dem Gleichheitsgrundsatz und dem Diskriminierungsverbot u. a. nach Art. 18 AEUV (Rechtssachen C-204/12 bis C-206/12), Art. 4 des EWR-Abkommens (Rechtssachen C-207/12 und C-208/12) und Art. 3 der Richtlinie 2003/54 (in den Rechtssachen C-207/12 und C-208/12 betrifft die Frage diesen Art. 3 nur, "soweit diese Bestimmung für den EWR von Bedeutung ist") in Einklang?".
Was zunächst einmal die vom vorlegenden Gericht in dem besonderen Zusammenhang der Rechtssachen C-207/12 und C-208/12 gestellte Frage angeht, inwieweit Art. 5 der Richtlinie 2001/77 für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von Bedeutung ist, ist in Rn. 11 des vorliegenden Urteils festgestellt worden, dass der Beschluss Nr. 102/2005, mit dem diese Richtlinie in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, am 1. September 2006 in Kraft getreten ist.
Hinsichtlich Art. 3 der Richtlinie 2003/54 und was erstens die in den Rechtssachen C-207/12 und C-208/12 gestellte dritte Frage nach der Bedeutung dieser Vorschrift für den EWR anbelangt, ist schließlich darauf hinzuweisen, dass, wie in Rn. 14 des vorliegenden Urteils dargelegt, der Beschluss Nr. 146/2005, mit dem die Richtlinie in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2013 - C-204/12
Essent Belgium - Freier Warenverkehr - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie …
mit Art. 28 EG und Art. 11 des EWR-Abkommens und/oder Art. 30 EG und Art. 13 des EWR-Abkommens zu vereinbaren (in den Rechtssachen C-207/12 und C-208/12 betrifft die Frage nur die Art. 11 und 13 des EWR-Abkommens)?.Steht die in der ersten Frage angeführte nationale Regelung mit Art. 5 der Richtlinie 2001/77 in Einklang (in den Rechtssachen C-207/12 und C-208/12 wird diese zweite Frage nur gestellt "soweit diese Bestimmung für den EWR von Bedeutung ist")?.
Steht die in der ersten Frage angeführte nationale Regelung mit dem Gleichheitsgrundsatz und dem Diskriminierungsverbot u. a. nach Art. 18 AEUV (Rechtssachen C-204/12 bis C-206/12), Art. 4 des EWR-Abkommens (Rechtssachen C-207/12 und C-208/12) und Art. 3 der Richtlinie 2003/54 (in den Rechtssachen C-207/12 und C-208/12 betrifft die Frage diesen Art. 3 nur "soweit diese Bestimmung für den EWR von Bedeutung ist") in Einklang?.