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   EuGH - C-240/21   

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EuGH - C-240/21 (https://dejure.org/9999,131837)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Erfurt, 09.08.2021 - 8 O 481/21

    Vorlage an den EuGH: Individualschützende Wirkung der europarechtlichen

    Beides - Sanktionierung wie Präventionswirkung - erscheint jedoch in Deutschland in Frage gestellt (s. auch LG Ravensburg, EuGH-Vorlage vom 31. März 2021 - 2 O 339/19 u. a. bzw. C-240/21, juris Rn. 97 ff.).

    Die regelmäßige Übernahme durch die Kammer bedeutet in den allermeisten Fällen das "Aus" für die beabsichtigte Vorlage zum Europäischen Gerichtshof (s. zum Ganzen LG Ravensburg, EuGH-Vorlage vom 31. März 2021 - 2 O 339/19 u. a. bzw. C-240/21, juris Rn. 120 ff.).

    Angesichts dieser abschreckend wirkenden, sich auch im konkreten Fall auswirkenden Entwicklung in Deutschland wird der Gerichtshof um Klarstellung ersucht, dass das Unionsrecht einer Rechtspflicht zur vorherigen Befassung der Kammer entgegensteht und § 348 ZPO im Falle einer Vorlage nach Art. 267 AEUV unangewendet zu bleiben hat (s. auch LG Ravensburg, EuGH-Vorlage vom 31. März 2021 - 2 O 339/19 u. a. bzw. C-240/21, juris Rn. 126, unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - C-492/17, ECLI:EU:C:2018:1019, Rn. 29 ff.; s. auch EuGH, Urteil vom 5. April 2016 - C-689/13, ECLI:EU:C:2016:199, Rn. 31 ff.).

  • LG Erfurt, 15.11.2021 - 8 O 610/21

    Klimawandel: Wenn Flüsse und Frösche vor Gericht klagen können

    Beides - Sanktionierung wie Präventionswirkung - erscheint jedoch in Deutschland in Frage gestellt (s. auch LG Ravensburg, EuGH-Vorlage vom 31. März 2021 - 2 O 339/19 u. a. bzw. C-240/21, juris Rn. 97 ff.).

    Diese Problematik wurde dem EuGH mit Vorlagebeschluss vom 9. August 2021 zur Kenntnis gebracht (LG Erfurt, EuGH-Vorlage vom 9. August 2021 - 8 O 481/21 bzw. C-506/21, juris Rn. 64; s. auch LG Ravensburg, EuGH-Vorlage vom 31. März 2021 - 2 O 339/19 u. a. bzw. C-240/21, juris Rn. 126, unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - C-492/17, ECLI:EU:C:2018:1019, Rn. 29 ff.; s. weiter EuGH, Urteil vom 5. April 2016 - C-689/13, ECLI:EU:C:2016:199, Rn. 31 ff.).

  • OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21

    Fehlende Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Mit Beschluss vom 31. März 2021 (juris) setzte der zuständige Einzelrichter des Landgerichts das Verfahren aus und legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vor (dortiges Az.: C-240/21).
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