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   FG Düsseldorf, 24.08.2023 - 12 K 1698/22 AO   

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https://dejure.org/2023,29402
FG Düsseldorf, 24.08.2023 - 12 K 1698/22 AO (https://dejure.org/2023,29402)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.08.2023 - 12 K 1698/22 AO (https://dejure.org/2023,29402)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. August 2023 - 12 K 1698/22 AO (https://dejure.org/2023,29402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verspätungszuschlag: Erforderlichkeit einer Ermessensentscheidung - Überschreitung der verlängerten Steuererklärungsfristen aufgrund der Corona-Pandemie - Abgrenzung zur Fristverlängerung durch das FA - Selbstbindung der Verwaltung durch die FAQ "Corona" (Steuern) - ...

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.11.2012 - VIII R 19/09

    Verspätungszuschlag für Feststellungserklärung einer GbR

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2023 - 12 K 1698/22
    Hierzu hat der BFH in seinem Urteil vom 6. November 2012 - VIII R 19/09 - (juris) unter Rdnr. 18 wie folgt ausgeführt:.

    § 152 Abs. 7 AO in der seit dem 1.1.2017 geltenden Fassung legt für die hiernach vorzunehmende Berechnung des Verspätungszuschlags die pauschale Annahme einer steuerlichen Auswirkung i.H.v. 25 % zugrunde (siehe hierzu Seer in Tipkle/Kruse, Kommentar zur AO/FGO, § 152 AO Rdnr. 71), welche vom Bundesfinanzhof - BFH - bereits für die Regelung des § 152 Abs. 4 AO in der früheren Fassung des Gesetzes ("Bei Steuererklärungen für gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlagen gelten die Absätze 1 bis 3 mit der Maßgabe, dass bei Anwendung des Absatzes 2 Satz 1 die steuerlichen Auswirkungen zu schätzen sind.") grundsätzlich für rechtmäßig und sachgerecht beurteilt wurde (siehe BFH-Urteil vom 6. November 2012 - VIII R 19/09 -, juris).

  • BFH, 21.05.1987 - IV R 124/83

    Verspätungszuschlag für die Säumnis der Gewinnermittlung einer nichtrechtsfähigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2023 - 12 K 1698/22
    Dies gilt auch für die Partner einer freiberuflichen Sozietät (BFH-Urteil vom 21. Mai 1987 IV R 124/83, BFH/NV 1988, 760).

    Das Auswahlermessen ist daher bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags gegen eine in § 34 AO genannte Person genauso fehlerfrei ausgeübt wie im Sonderfall der Inanspruchnahme des Empfangsbevollmächtigten i.S. des § 183 AO (BFH-Beschluss in BFH/NV 1988, 760).

  • FG Schleswig-Holstein, 15.12.2023 - 3 K 88/22

    Verspätungszuschlag nach verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung für das

    Mag dieses Vorgehen seinen Grund in den zeitlichen Abläufen in den Pandemiejahren und ggf. der Notwendigkeit schneller Entscheidungen gerade am Anfang der Pandemie finden, so lässt es jedoch hier einzig den Schluss zu, dass ohne entsprechende Klarstellung durch die Legislative eine Anwendung des § 152 Abs. 2 AO - aus den bestehenden Regelungen heraus - gerade nicht offensichtlich angezeigt war (a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2023 - 12 K 1698/22 AO -, juris, und Gerichtsbescheid vom 7. März 2023 - 12 K 1588/22 AO -, juris).
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