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   FG Köln, 13.02.2019 - 4 K 108/17   

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https://dejure.org/2019,12358
FG Köln, 13.02.2019 - 4 K 108/17 (https://dejure.org/2019,12358)
FG Köln, Entscheidung vom 13.02.2019 - 4 K 108/17 (https://dejure.org/2019,12358)
FG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 4 K 108/17 (https://dejure.org/2019,12358)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wertminderung wegen behebbarer Baumängel

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einheitswert - Einheitswert: Wertminderung wegen behebbarer Baumängel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.10.1972 - III R 145/71

    Berücksichtigung von behebbaren Baumängeln und Bauschäden bei der Festsetzung des

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2019 - 4 K 108/17
    Behebbare Baumängel sind abzugrenzen von den im Rahmen der laufenden Instandsetzung zu beseitigenden Schäden, deren Kosten bereits durch die Anwendung eines Vervielfältigers bei der Ermittlung des Einheitswerts berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1972 III R 145/71, BFHE 108, 244, BStBl II 1973, 258; Knittel in: Gürsching/Stenger, § 82 BewG Rn. 136).

    Die zulässige Höhe des prozentualen Abschlags von dem im Ertragswertverfahren ermittelten Grundstückswert kann anhand des Verhältnisses der zur Behebung der Mängel erforderlichen Kosten und des Verkehrswerts des Grundstücks ohne diesen Mangel ermittelt werden (Kostenmethode; vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1972, a.a.O.; Gürsching/Stenger, a.a.O., Rn. 342).

    Soweit der Beklagte dagegen einwendet, dass nach dem Urteil des BFH vom 20. Oktober 1972, a.a.O, nur "erhebliche" Baumängel eine Ermäßigung des Grundstückswertes nach § 82 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BewG rechtfertigen könnten, verkennt er, dass Gegenstand dieser BFH-Entscheidung lediglich die Abgrenzung von Baumängeln zu den laufenden Kosten der Instandhaltung war.

  • BFH, 19.09.2018 - II R 20/15

    Verwendung eines Mietspiegels zur Schätzung der üblichen Miete im

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2019 - 4 K 108/17
    Durch diese Bewertungsmethode soll in einem vereinfachten, typisierten Verfahren der Bodenwert, wie auch der Gebäudewert in einem Rechenschritt ermittelt und so der gemeine Wert, also der Verkehrswert, des jeweiligen Grundstücks annähernd abgebildet werden (BFH-Urteil vom 19. September 2018 - II R 20/15 -, juris, m.w.N.).

    Die Schätzung kann sich nur dann als rechtswidrig erweisen, wenn sie den durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen verlässt (BFH-Urteil vom 19. September 2018 - II R 20/15 -, juris, m.w.N.; Halaczinsky in: Rössler/Troll, § 79 BewG Anm. 58, m.w.N.).

  • BFH, 31.07.1981 - III R 127/79

    Wertfortschreibung - Fehlerbeseitigende Wertfortschreibung - Wertfeststellung

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2019 - 4 K 108/17
    Unabhängig davon ist eine lediglich anderweitige Schätzung (hier: des Mietwertes) ohnehin kein ausreichender Grund, um eine bei einer früheren Einheitswertfeststellung vorgenommene Schätzung als fehlerhaft zu behandeln (BFH- Urteil v. 31. Juli 1981 III R 127/79, BStBl. II 1982, 6).

    Ein Fehler darf in diesem Fall nur dann angenommen werden, wenn die ursprüngliche Schätzung außerhalb jeder vernünftigen Überlegung gelegen hat (BFH-Urteile vom 22. April 1966 III 145/65, BStBl. III S. 532, und vom 31. Juli 1981, a.a.O.).

  • BFH, 13.02.2008 - II R 72/06

    Bewertung eines nichtunterkellerten Einfamilienhauses

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2019 - 4 K 108/17
    Der Umstand, dass ein im Ertragswertverfahren bewertetes Einfamilienhaus nicht unterkellert sei, rechtfertige nach der Rechtsprechung des BFH keine Ermäßigung des Grundstückswerts nach § 82 Abs. 1 BewG (Urteile vom 28.6.1974, BStBl. II 1974, 670, und vom 13.2.2008, BFH/NV 2008, 1123).
  • BFH, 28.06.1974 - III R 62/73

    Zuschlag zur Jahresrohmiete für Kosten der Schönheitsreparaturen richtet sich

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2019 - 4 K 108/17
    Der Umstand, dass ein im Ertragswertverfahren bewertetes Einfamilienhaus nicht unterkellert sei, rechtfertige nach der Rechtsprechung des BFH keine Ermäßigung des Grundstückswerts nach § 82 Abs. 1 BewG (Urteile vom 28.6.1974, BStBl. II 1974, 670, und vom 13.2.2008, BFH/NV 2008, 1123).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2015 - 3 K 3253/13

    Einheitswert auf den 01.01.2013

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2019 - 4 K 108/17
    Das bedeutet, dass eine nach heutigen Maßstäben als durchschnittlich angesehene Ausstattung eines Neubaus durchaus am 1.1.1964 als gut oder sogar sehr gut einzustufen sein kann (Halaczinsky, a.a.O., Anm. 59a; Mannek in: Gürsching/Stenger, § 79 BewG Rn. 85; Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8.7.2015 3 K 3253/13, EFG 2015, 1785 m.w.N.).
  • BFH, 18.12.1991 - II R 6/89

    Die Einwirkung von Straßenverkehrslärm auf ein Wohngrundstück führt i. d. R.

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2019 - 4 K 108/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1991 II R 6/89, BStBl II 1992, 279 m.w.N.; Halaczinsky, a.a.O. § 80 BewG, Anm. 15, m.w.N. der Rspr.) kann im Falle von Verkehrslärm-Immissionen eine "ungewöhnlich starke Beeinträchtigung" i. S. des § 82 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BewG nur in seltenen - extrem gelagerten - Ausnahmefällen vorliegen.
  • BFH, 11.03.1998 - II R 5/96

    Fehlerhafte Wertansätze bei der Einheitswertfeststellung auf Grund

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2019 - 4 K 108/17
    Anlässlich einer solchen Wertfortschreibung wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse können Fehler einer vorangegangenen Feststellung, deren Beseitigung zu einer Verminderung des Einheitswerts führen würde (fehlerbeseitigende Wertfortschreibung gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 BewG), nur dann gleichzeitig beseitigt werden, wenn für beide Fortschreibungen derselbe Fortschreibungszeitpunkt in Betracht kommt (BFH-Urteil vom 11. März 1998, BFH/NV 1998, 1070-1072; Halaczinsky in Rössler/Troll, § 22 BewG Rn. 82 f.).
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