Bewertungsgesetz
| Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 203) |
| Erster Abschnitt - Einheitsbewertung (§§ 19 - 109a) |
| C. Grundvermögen (§§ 68 - 94) |
| III. Bebaute Grundstücke (§§ 74 - 90) |
| b) Verfahren (§§ 78 - 90) |
| 1. Ertragswertverfahren (§§ 78 - 82) |
(1) Jahresrohmiete ist das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Benutzung des Grundstücks auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben. Umlagen und alle sonstigen Leistungen des Mieters sind einzubeziehen. Zur Jahresrohmiete gehören auch Betriebskosten (z.B. Gebühren der Gemeinde), die durch die Gemeinde von den Mietern unmittelbar erhoben werden. Nicht einzubeziehen sind Untermietzuschläge, Kosten des Betriebs der zentralen Heizungs-, Warmwasserversorgungs- und Brennstoffversorgungsanlage sowie des Fahrstuhls, ferner alle Vergütungen für außergewöhnliche Nebenleistungen des Vermieters, die nicht die Raumnutzung betreffen (z.B. Bereitstellung von Wasserkraft, Dampfkraft, Preßluft, Kraftstrom und dergleichen), sowie Nebenleistungen des Vermieters, die nur einzelnen Mietern zugute kommen.
(2) Statt des Betrags nach Absatz 1 gilt die übliche Miete als Jahresrohmiete für solche Grundstücke oder Grundstücksteile,
| 1. | die eigengenutzt, ungenutzt, zu vorübergehendem Gebrauch oder unentgeltlich überlassen sind, | |
| 2. | die der Eigentümer dem Mieter zu einer um mehr als zwanzig Prozent von der üblichen Miete abweichenden tatsächlichen Miete überlassen hat. |
Die übliche Miete ist in Anlehnung an die Jahresrohmiete zu schätzen, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird.
(3) (weggefallen)
(4) (weggefallen)
(5) Bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen gelten für die Höhe der Miete die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt.
Rechtsprechung zu § 79 BewG
195 Entscheidungen zu § 79 BewG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 10.08.1984 - III R 41/75
Ertragswertverfahren: Möglichkeiten zur Ableitung üblicher Mieten und deren ...
- BFH, 24.09.1985 - II R 238/82
Mietschätzung und deren Korrektur bei Wertfortschreibung
- BFH, 11.10.1974 - III R 103/73
Bei fehlender Vergleichsmiete kann die Kostenmiete als übliche Miete angesetzt ...
- BFH, 04.03.1999 - II R 106/97
Jahresrohmiete i.S. des § 79 BewG
- BFH, 14.12.1994 - II R 104/91
Einheitswert bei Umbauten eines Gebäudes?
- BFH, 13.12.1974 - III R 82/73
Abweichung der üblichen Miete von der vereinbarten Miete um mehr als 20 v. H. ...
- BFH, 18.11.1998 - II R 79/96
Kostenmiete bei Aufstellung der Mietspiegel
- FG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 4 K 2075/06
Berücksichtigung des Leerstandes von Wohnraum bei der Bewertung der ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 28.10.2008 - II B 80/08
Einheitsbewertung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses im Ertragswertverfahren ...
- BFH, 28.10.2008 - II B 80/08
- BFH, 02.06.1971 - III R 105/70
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