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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2020 - 3 K 369/17   

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https://dejure.org/2020,39914
FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2020 - 3 K 369/17 (https://dejure.org/2020,39914)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.11.2020 - 3 K 369/17 (https://dejure.org/2020,39914)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. November 2020 - 3 K 369/17 (https://dejure.org/2020,39914)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 166 BewG vom 24.12.2008, § 198 BewG vom 24.12.2008, § 162 Abs 3 BewG vom 24.12.2008, § 162 Abs 4 BewG vom 24.12.2008, § 158 Abs 3 S 1 Nr 1 BewG vom 24.12.2008
    Wertgrenze für den Ansatz des nachgewiesenen gemeinen Wertes anstelle des Liquidationswertes nach § 166 BewG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gesonderte Feststellung der Grundbesitzwerte bei Bedeutsamkeit der Werte für die Erbschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kein Verstoß des festgestellten Grundstückswerts gegen das Übermaßverbot bei Überschreitung des nachgewiesenen gemeinen Werts um 21,7 %

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.01.2019 - II R 9/16

    Grundbesitzwert für nach dem Erbanfall veräußerte, zu einem land- und

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2020 - 3 K 369/17
    Der Kläger ist unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 30. Januar 2019 (II R 9/16, BFHE 263, 267, BStBl II 2019, 599) der Auffassung, dass der Beklagte § 166 BewG verfassungskonform auslegen müsse.

    Zur Begründung bezieht sich der Beklagte auf seine Einspruchsentscheidung und trägt ergänzend vor, dass auch das BFH-Urteil in BFHE 263, 267, BStBl II 2019, 599 der Klage nicht zum Erfolg verhelfe.

    Während der BFH in dem Urteil vom 11. Dezember 2013 (II R 22/11, BFH/NV 2014, 1086) eine Bewertungsdifferenz von 10 % als Folge der typisierenden Bewertungsmethode aufgrund der mit der Wertschätzung verbundenen Ungenauigkeit als hinnehmbar qualifiziert hat, hat er in dem Urteil in BFHE 263, 267, BStBl II 2019, 599 eine Bewertungsdifferenz von 40 % als nicht mehr hinnehmbar qualifiziert.

  • BFH, 11.12.2013 - II R 22/11

    Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks für Zwecke der

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2020 - 3 K 369/17
    Während der BFH in dem Urteil vom 11. Dezember 2013 (II R 22/11, BFH/NV 2014, 1086) eine Bewertungsdifferenz von 10 % als Folge der typisierenden Bewertungsmethode aufgrund der mit der Wertschätzung verbundenen Ungenauigkeit als hinnehmbar qualifiziert hat, hat er in dem Urteil in BFHE 263, 267, BStBl II 2019, 599 eine Bewertungsdifferenz von 40 % als nicht mehr hinnehmbar qualifiziert.
  • BFH, 16.11.2022 - II R 39/20

    Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11.11.2020 - 3 K 369/17 aufgehoben.
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