Rechtsprechung
KG, 02.03.2017 - 22 U 79/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 249 BGB, §§ 249 ff BGB, § 286 ZPO
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nachweis einer sach- und fachgerechten Reparatur eines Vorschadens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Abrechnung auf Gutachtenbasis bei reparierten Vorschäden im vom Unfall betroffenen Schadenbereich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Abrechnung auf Gutachtenbasis bei reparierten Vorschäden im vom Unfall betroffenen Schadenbereich
- rechtsportal.de
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Voraussetzungen der Abrechnung auf Gutachtenbasis bei reparierten Vorschäden im vom Unfall betroffenen Schadenbereich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.04.2016 - 44 O 157/15
- KG, 02.03.2017 - 22 U 79/16
- KG, 10.07.2017 - 22 U 79/16
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 24.11.2020 - 8 U 45/20
Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten bei Vorschäden
In diesem Zusammenhang muss er im Einzelnen zu Art und Umfang der Vorschäden und den durchgeführten Reparaturmaßnahmen vortragen, denn ohne eine detaillierte Kenntnis über den Umfang des Vorschadens und seine gegebenenfalls erfolgte Reparatur kann der erstattungsfähige Schaden nicht bestimmt werden (vgl. exemplarisch: OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2015, Az.: 1 U 116/14; KG, Beschluss vom 02.03.2017, Az.: 22 U 79/16, jeweils zitiert nach BeckRS; OLG Hamm, NJW-RR 2018, 1296 f.; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.12.2019, Az.: 22 U 190/18 ).