Rechtsprechung
KG, 13.02.2017 - 1 W 97/16 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 10 Abs 1 S 1 GBO, § 688 BGB, §§ 688 ff BGB, § 695 BGB
Grundbuchverfahren: Anspruch auf Rückgabe eingereichter Urkunden nach Rücknahme eines Eintragungsantrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Grundbuchamts zur Rückgabe von Unterlagen nach Rücknahme eines Eintragungsantrags
- notar-drkotz.de
Urkundenrückgabe nach Rücknahme eines Eintragungsantrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 10 Abs. 1 S. 2
Pflicht des Grundbuchamts zur Rückgabe von Unterlagen nach Rücknahme eines Eintragungsantrags - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Grundbucheintragung: Urkunde ist zurückzugeben!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)