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   KG, 16.04.2012 - 25 W 23/12   

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https://dejure.org/2012,12260
KG, 16.04.2012 - 25 W 23/12 (https://dejure.org/2012,12260)
KG, Entscheidung vom 16.04.2012 - 25 W 23/12 (https://dejure.org/2012,12260)
KG, Entscheidung vom 16. April 2012 - 25 W 23/12 (https://dejure.org/2012,12260)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 35 Abs 2 S 1 GmbHG, § 39 Abs 1 S 1 GmbHG, § 54 Abs 1 S 1 GmbHG
    Handelsregistereintragung einer GmbH: Prüfungsumfang des Registergerichts bei Anmeldung von Geschäftsführern; Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Satzungsänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Bestimmung des Zeitpunkts der Wirksamkeit einer Satzungsänderung einer GmbH; Prüfungsumfang des Registergerichts bei Anmeldung neuer Geschäftsführer einer GmbH

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Eintragung der Änderung in den Personen der Geschäftsführer einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Änderung der Satzung einer GmbH; Prüfungsumfang des Registergerichts bei Anmeldung neuer Geschäftsführer einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschwerdebefugnis, Bestellung, Geschäftsführer, Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Prüfungspflicht, Registergericht, Satzungsänderung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Registergericht darf Eintragung der Vertretungsverhältnisse der neu bestellten Geschäftsführer ablehnen, wenn gesellschaftsvertragliche Voraussetzungen fehlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2208
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 18.04.2011 - 12 W 631/11

    GmbH-Handelsregistereintragung: Beschwerdeführer bei Einlegung durch einen Notar

    Auszug aus KG, 16.04.2012 - 25 W 23/12
    Wird aber im Rahmen eines Antragsverfahrens in einem mit notariellem Schreiben eingeleiteten Beschwerdeverfahren der Name des Beschwerdeführers nicht angegeben, so gilt die Beschwerde im Zweifel als im Namen aller beschwerdebefugten Antragsberechtigten bzw. -verpflichteten eingelegt, für die der Notar tätig geworden ist (KG, Senat, Beschluss vom 13. Februar 2012, 25 W 5/12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. April 2011, 12 W 631/11), hier also auch für die Beteiligte, deren Vertretungsverhältnisse betroffen sind.
  • OLG Köln, 04.05.1988 - 2 Wx 6/88

    Nachweis der Vertretung einer belgischen Gesellschaft

    Auszug aus KG, 16.04.2012 - 25 W 23/12
    Es prüft außerdem, ob vorgelegte Urkunden die Eintragung erlauben (Baumbach/Hueck a.a.O.), hier also die Frage, ob der Inhalt des vorgelegten Gesellschafterbeschlusses zur Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer inhaltlich der einzutragenden Veränderung entspricht (vgl. BayObLGZ 1973, 158, 160; OLG Köln Rpfleger 1989, 66, zitiert nach juris, Rn. 12; Baumbach/Hueck a.a.O.).
  • BayObLG, 19.06.1973 - BReg. 2 Z 21/73

    Gesellschaftsvertrag; Vertretung; GmbH; Geschäftsführer; Prokurist; Unechte

    Auszug aus KG, 16.04.2012 - 25 W 23/12
    Es prüft außerdem, ob vorgelegte Urkunden die Eintragung erlauben (Baumbach/Hueck a.a.O.), hier also die Frage, ob der Inhalt des vorgelegten Gesellschafterbeschlusses zur Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer inhaltlich der einzutragenden Veränderung entspricht (vgl. BayObLGZ 1973, 158, 160; OLG Köln Rpfleger 1989, 66, zitiert nach juris, Rn. 12; Baumbach/Hueck a.a.O.).
  • KG, 07.02.2012 - 25 W 5/12

    Handelsregisteranmeldung: Änderung in den Personen der Geschäftsführer einer

    Auszug aus KG, 16.04.2012 - 25 W 23/12
    Wird aber im Rahmen eines Antragsverfahrens in einem mit notariellem Schreiben eingeleiteten Beschwerdeverfahren der Name des Beschwerdeführers nicht angegeben, so gilt die Beschwerde im Zweifel als im Namen aller beschwerdebefugten Antragsberechtigten bzw. -verpflichteten eingelegt, für die der Notar tätig geworden ist (KG, Senat, Beschluss vom 13. Februar 2012, 25 W 5/12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. April 2011, 12 W 631/11), hier also auch für die Beteiligte, deren Vertretungsverhältnisse betroffen sind.
  • BayObLG, 18.07.1991 - BReg. 3 Z 133/90
    Auszug aus KG, 16.04.2012 - 25 W 23/12
    In diesem Zusammenhang hat das Registergericht auch zu prüfen, ob die Gesellschafterbeschlüsse formell ordnungsgemäß zustandegekommen sind (BayObLG GmbHR 1992, 304, zitiert nach juris, Rn. 27; OLG Köln a.a.O.).
  • KG, 05.10.2022 - 22 W 54/22

    Prüfpflichten des Registergerichts bei Anmeldung von Geschäftsführerwechsel

    b) Das Registergericht prüft vor der Eintragung die Ordnungsgemäßheit der Anmeldung, ob diese also formgerecht erfolgt ist und die begehrte Eintragung eintragungsfähig ist und ob erforderliche Urkunden beigefügt sind (vgl. etwa Kammergericht, Beschluss vom 16. April 2012 - 25 W 23/12 -, Rn. 23, juris; Beurskens in: Noack/Servatius/Haas, GmbHG, 23. Aufl., § 39 Rn. 16; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 1097).

    cc) Anhand der in der Niederschrift mitgeteilten Tatsachen ist eine Prüfung möglich, ob der Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. zu dieser Frage Senat, Beschluss vom 3. Juni 2016 - 22 W 20/16 -, Rn. 8, juris; Kammergericht, Beschluss vom 16. April 2012 - 25 W 23/12 -, Rn. 23, juris).

  • KG, 05.10.2021 - 22 W 67/21

    Notwendigkeit einer inländischen Geschäftsanschrift bei der Ersteintragung einer

    Im Fall der damit vorliegenden gerichtlich angeordneten Vorwegleistungspflicht unterbleibt bei Nichteinzahlung des geforderten Vorschusses die Eintragung (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 2017 - 22 W 42/17 -, juris, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 2. September 2021 - 22 W 66/21 - n.v.; KG, Beschluss vom 16. April 2012 - 25 W 23/12 -, juris, Rn. 28; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Rn. 492; für das Grundbuchverfahren OLG München, Beschluss vom 02. Januar 2020 - 34 Wx 516/19 -, juris, Rn. 15).
  • KG, 30.09.2022 - 22 W 54/22

    Im Rahmen der Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels nach § 39 Abs. 1 GmbHG

    b) Das Registergericht prüft vor der Eintragung die Ordnungsgemäßheit der Anmeldung, ob diese also formgerecht erfolgt ist und die begehrte Eintragung eintragungsfähig ist und ob erforderliche Urkunden beigefügt sind (vgl. etwa Kammergericht, Beschluss vom 16. April 2012 - 25 W 23/12 -, Rn. 23, juris; Beurskens in: Noack/Servatius/Haas, GmbHG , 23. Aufl., § 39 Rn. 16; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 1097).

    cc) Anhand der in der Niederschrift mitgeteilten Tatsachen ist eine Prüfung möglich, ob der Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. zu dieser Frage Senat, Beschluss vom 3. Juni 2016 - 22 W 20/16 -, Rn. 8, juris; Kammergericht, Beschluss vom 16. April 2012 - 25 W 23/12 -, Rn. 23, juris).

  • OLG Hamm, 24.03.2021 - 27 W 11/21

    Belastung des Anfangskapitals einer Gesellschaft mit Gründungskosten;

    Die in diesem Zusammenhang zitierte Rechtsprechung (= KG Berlin GmbHR 2012, 907 f.) stützt die dort vertretene Ansicht auch nicht.
  • KG, 02.09.2021 - 22 W 66/21

    Nichtzahlung eines Kostenvorschusses als Eintragungshindernis

    Im Fall der damit vorliegenden gerichtlich angeordneten Vorwegleistungspflicht unterbleibt bei Nichteinzahlung des geforderten Vorschusses die Eintragung (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 2017 - 22 W 42/17 -, Rn. 5, juris; Kammergericht, Beschluss vom 16. April 2012 - 25 W 23/12 -, Rn. 28, juris; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 492).
  • KG, 15.06.2017 - 22 W 42/17

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses für die

    Im Fall der damit vorliegenden gerichtlich angeordneten Vorwegleistungspflicht unterbleibt bei Nichteinzahlung des geforderten Vorschusses die Eintragung (vgl. KG, GmbHR 2012, 907 ; Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl. 2013, Rn. 492).
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