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   KG, 19.06.2015 - 13 UF 258/14   

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https://dejure.org/2015,23988
KG, 19.06.2015 - 13 UF 258/14 (https://dejure.org/2015,23988)
KG, Entscheidung vom 19.06.2015 - 13 UF 258/14 (https://dejure.org/2015,23988)
KG, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - 13 UF 258/14 (https://dejure.org/2015,23988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 2 S 1 VersAusglG, § 51 VersAusglG, § 72 Abs 1 SGB 6, § 72 Abs 2 SGB 6, § 249 Abs 1 SGB 6
    Versorgungsausgleich: Berechnung des Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung im Abänderungsverfahren bei einem Rentenbezug nach Ende der Ehezeit; Ausgleich eines höheren Anrechts aufgrund der "Mutterrente"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich wegen eingetretener Änderungen bei der Beamtenversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich wegen eingetretener Änderungen bei der Beamtenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 308
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10

    Versorgungsausgleich: Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder

    Auszug aus KG, 19.06.2015 - 13 UF 258/14
    Der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 18.01.2012 - XII ZB 696/10 - nicht hinreichend deutlich zu erkennen gegeben, dass im Falle eines Rentenbezugs keine neue Bewertung für nacheheliche Zeiten erfolgen dürfe.

    Dabei handelt es sich also nicht lediglich um Umstände, die nachehelich auf die individuell erreichte ehezeitliche Versorgung zurückwirken, sondern um nachehezeitliche Veränderungen, die auf der Höhe des nachehelich erzielten Einkommens beruhen und insoweit keinen Bezug zur Ehezeit haben (vgl. BGH FamRZ 2012, 509; s.a. BT-Drs.

    Daher ist für die Berechnung der ehezeitlichen Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten im Wege der Gesamtleistung im Versorgungsausgleich entgegen §§ 71 ff SGB VI nicht der Zeitraum bis zum Beginn der tatsächlichen Rente einzustellen, sondern der Rentenbeginn wird für die Berechnung im Versorgungsausgleich fiktiv auf das Ende der Ehezeit vorverlegt (vgl. BGH FamRZ 2012, 509).

    Nach Überzeugung des Senats hat der Bundesgerichtshof dies in seiner Entscheidung vom 18.01.2012 - XII ZB 696/10 (= FamRZ 2012, 509) für alle Fallgestaltungen entschieden.

  • BGH, 24.07.2013 - XII ZB 340/11

    Abänderung einer Versorgungsausgleichsentscheidung nach Gesetzesänderung:

    Auszug aus KG, 19.06.2015 - 13 UF 258/14
    Damit fehlt seit dem 01.09.2009 die Möglichkeit, vergessene Anrechte im Wege der Abänderung des Versorgungsausgleichs erstmals geltend zu machen (vgl. BGH FamRZ 2013, 1548 und FamRZ 2013, 1642).
  • BGH, 24.07.2013 - XII ZB 415/12

    Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Nachträglicher Ausgleich

    Auszug aus KG, 19.06.2015 - 13 UF 258/14
    Damit fehlt seit dem 01.09.2009 die Möglichkeit, vergessene Anrechte im Wege der Abänderung des Versorgungsausgleichs erstmals geltend zu machen (vgl. BGH FamRZ 2013, 1548 und FamRZ 2013, 1642).
  • OLG Naumburg, 30.11.2021 - 3 UF 95/21

    Nachträgliche Abänderung eines Versorgungsausgleichs

    Aus dem Grundsatz der Halbteilung kann aber auch nicht abgeleitet werden, dass rechtskräftige fehlerhafte Entscheidungen nachträglich korrigiert werden müssen (KG, Beschluss vom 19. Juni 2015, Az. 13 UF 258/14, Rn. 18 - zitiert nach juris).
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