Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2020 - 12 TaBVGa 1015/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 129 Abs 1 BetrVG, § 78 S 1 BetrVG
Betriebsratssitzung - COVID-19-Pandemie - Telefonkonferenz - Videokonferenz - einstweiliger Rechtsschutz - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 129 BetrVG
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Gesamtbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung zulässig
- RA Kotz
COVID-19 - geheime Abstimmung bei Betriebsratssitzung per Videokonferenz zulässig?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Gesamtbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung?
- lto.de (Kurzinformation)
Präsenzsitzung des Betriebsrats erlaubt: Geheime Abstimmungen funktionieren nicht in Videocalls
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gesamtbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung? - Corona-Virus
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit von Video- und Telefonkonferenzen im Betriebsrat; Behinderung der Betriebsratsarbeit durch unzulässige Untersagung der Durchführung von Sitzungen durch Arbeitgeber
- iurado.de (Kurzinformation)
Gesamtbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung zulässig, wenn geheim durchzuführende Wahlen anstehen
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber darf Präsenzsitzung des Betriebsrates nicht verbieten
- datev.de (Kurzinformation)
Gesamtbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Der Betriebsrat darf in Präsenzsitzung tagen!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Präsenzsitzungen des Betriebsrats während der COVID-19-Pandemie
- haufe.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber darf Präsenzveranstaltung des Betriebsrats nicht untersagen
- ey-law.de (Kurzinformation)
Präsenzsitzungen des Gesamtbetriebsrats in der Corona-Pandemie
- fgvw.de (Kurzinformation)
Gesamtbetriebsratssitzung kann trotz Corona als Präsenzsitzung durchgeführt werden
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
GBR darf trotz Corona Präsenzsitzung abhalten
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
GBR darf trotz Corona Präsenzsitzung abhalten
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 07.08.2020 - 54 BVGa 9762/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2020 - 12 TaBVGa 1015/20
Papierfundstellen
- NZA 2021, 148
- NZA-RR 2020, 647
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2020 - 12 TaBVGa 1015/20
Ein solcher Anspruch folgt aus dem Zweck der Vorschrift, die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben zu sichern (BAG, 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12, juris Rn 38).
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21
Corona - einstweilige Verfügung - Informationsmittel - Kommunikationsmittel - …
Es sind keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sich das Ermessen des Betriebsrats dahingehend beschränkt haben könnte, dass ausschließlich Präsenzsitzungen stattzufinden haben (offengelassen bei entsprechenden betrieblichen Notwendigkeiten LAG Berlin-Brandenburg 24.08.2020 - 12 TaBVGa 1015/20). - ArbG Regensburg, 07.12.2020 - 2 BVGa 7/20
Corona-Pandemie: Digitale Durchführung von Betriebsratssitzungen
Dies habe auch das LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2020 - 12 TaBVGa 1015/20 so gesehen.Die Bezugnahme des Betriebsrats auf die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2020 - 12 TaBVGa 1015/20 ist dabei unbehelflich, da die zu Grunde liegenden Sachverhalte nicht vergleichbar sind, zumal es in dem dort entschiedenen Fall um eine Sitzung mit geheimen Wahlen innerhalb des Gremiums ging, was vorliegend nicht zur Debatte steht und die Entscheidung zudem in einer deutlich entspannteren Lage des Pandemiegeschehens im August 2020 erging.
Ein solcher Anspruch folgt aus dem Zweck der Vorschrift, die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben zu sichern (BAG, Beschluss vom 04.12.2013 - 7 ABR 7/12; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2020 - 12 TaBVGa 1015/20).
Es besteht die Gefahr, dass Mitglieder im Hinblick auf die Untersagung nicht an der Sitzung teilnehmen (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2020 - 12 TaBVGa 1015/20).
Hintergrund ist, dass eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren oder aufgrund telefonischer Beratung bzw. Videokonferenz grundsätzlich für unzulässig erachtet wird (vgl. zu Vorstehendem zutreffend: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2020 - 12 TaBVGa 1015/20).