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LAG Düsseldorf, 03.08.2022 - 12 Sa 234/22 |
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§ 1 b BetrAVG, § 2 BetrAVG; § 3 BetrAVG; § 17 Abs. 3 BetrAVG a.F.; § 19 Abs. 1 BetrAVG; § 42 Abs. 1 GKG; § 9 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO
Tarifliche Regelung zur zeitlich begrenzten Fortführung des Arbeitsverhältnisses statt Aus-scheiden mit tariflichem Abfindungsanspruch - Höhe der Betriebsrente - IWW
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- LAG Düsseldorf
§ 1 b BetrAVG, § 2 BetrAVG; § 3 BetrAVG; § 17 Abs. 3 BetrAVG a.F.; § 19 Abs. 1 BetrAVG; § 42 Abs. 1 GKG; § 9 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO
Tarifliche Regelung zur zeitlich begrenzten Fortführung des Arbeitsverhältnisses statt Aus-scheiden mit tariflichem Abfindungsanspruch - Höhe der Betriebsrente - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifliche Regelung zur zeitlich begrenzten Fortführung des Arbeitsverhältnisses statt Ausscheiden mit tariflichem Abfindungsanspruch; Höhe der Betriebsrente
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Tarifliche Regelung zur zeitlich begrenzten Fortführung des Arbeitsverhältnisses statt Ausscheiden mit tariflichem Abfindungsanspruch; Höhe der Betriebsrente
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 01.02.2022 - 2 Ca 1523/21
- LAG Düsseldorf, 03.08.2022 - 12 Sa 234/22
- BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 312/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- ArbG Wuppertal, 01.02.2022 - 2 Ca 1523/21
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.08.2022 - 12 Sa 234/22
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 01.02.2022 - 2 Ca 1523/21 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.Die Beklagte beantragt, unter teilweiser Abänderung des am 01.02.2022 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Wuppertal - 2 Ca 1523/21 - die Klage vollständig abzuweisen.
- BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 230/14
Betriebliche Altersversorgung - Zulässigkeit der Berufung - Folgen einer …
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.08.2022 - 12 Sa 234/22
Da die Vorschrift, welche die Unverfallbarkeit von Betriebsrenten im Grundsatz festlegt, von § 17 Abs. 3 BetrAVG a.F. nicht erfasst wird, können die Tarifvertragsparteien daher den Wert der unverfallbaren Anwartschaft nicht in beliebiger Weise schmälern (BVerfG 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89 u.a., juris Rn. 85).
- BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19
Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.08.2022 - 12 Sa 234/22
Zwischen den Klagen gemäß § 256 Abs. 1 ZPO und § 257 ff. ZPO hat die Klägerin ein Wahlrecht (…BAG 12.11.2013 - 3 AZR 274/12, juris Rn. 21; BAG 03.06.2020 - 3 AZR 730/19, juris Rn. 39). - BAG, 12.03.2019 - 1 AZR 307/17
Anspruch auf anteilmäßige Altersfreistellung bei Teilzeittätigkeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.08.2022 - 12 Sa 234/22
Sie ist außerdem nicht gehalten, für die im Laufe des Verfahrens rückständig werdenden Forderungen den Feststellungsantrag auf eine teilweise Leistungsklage umzustellen (BAG 12.03.2019 - 1 AZR 307/17, juris Rn. 18). - BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12
Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.08.2022 - 12 Sa 234/22
Zwischen den Klagen gemäß § 256 Abs. 1 ZPO und § 257 ff. ZPO hat die Klägerin ein Wahlrecht (BAG 12.11.2013 - 3 AZR 274/12, juris Rn. 21;… BAG 03.06.2020 - 3 AZR 730/19, juris Rn. 39). - BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 363/20
Auslegung eines Bestandsschutztarifvertrags - VAP-Satzung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.08.2022 - 12 Sa 234/22
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 13.07.2021 - 3 AZR 363/20, juris Rn. 23). - BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 681/00
Berechnung der vorgezogenen Altersrente
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.08.2022 - 12 Sa 234/22
Im Hinblick darauf, dass § 2 BetrAVG wiederum tarifdispositiv ist und der Tarifvorrang die Einführung anderer Berechnungsmodalitäten erlaubt (BAG 24.07.2001 - 3 AZR 681/00, juris Rn. 58), ist fraglich, in welchem Umfang dies gilt. - BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 6/15
Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer vorzeitigen Firmenrente - Anrechnung …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.08.2022 - 12 Sa 234/22
Auch die Frage, welche Beschäftigungszeiten bei einer tariflichen Versorgungszusage zu Grunde zu legen, d.h. ruhegehaltsfähig sind, ist nach diesen Grundsätzen durch Auslegung zu bestimmen (BAG 19.05.2016 - 3 AZR 6/15, juris Rn. 12).
- BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 312/22
Betriebliche Altersversorgung - ruhegeldfähige Beschäftigungszeit
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. August 2022 - 12 Sa 234/22 - wird zurückgewiesen.