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   LAG Köln, 14.12.2023 - 8 Sa 481/23   

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https://dejure.org/2023,45983
LAG Köln, 14.12.2023 - 8 Sa 481/23 (https://dejure.org/2023,45983)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.12.2023 - 8 Sa 481/23 (https://dejure.org/2023,45983)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 8 Sa 481/23 (https://dejure.org/2023,45983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 233 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO
    Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung - Widereinsetzung in den vorigen Stand - elektronischer Fristenkalender

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung; Widereinsetzung in den vorigen Stand; elektronischer Fristenkalender

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.07.2019 - 8 AZN 233/19

    Fristenkontrolle - elektronischer Kalender

    Auszug aus LAG Köln, 14.12.2023 - 8 Sa 481/23
    Wurde ein Prozessbevollmächtigter tätig, muss der Antragsteller einen Geschehensablauf vortragen, der ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zweifelsfrei ausschließt (BAG, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 8 AZN 233/19 -, BAGE 167, 193-195, Rn. 4).

    Die Fertigung eines Kontrollausdrucks ist erforderlich, um nicht nur Datenverarbeitungsfehler des EDV-Programms, sondern auch Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen (BAG, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 8 AZN 233/19 -, BAGE 167, 193-195, Rn. 6 - 8 m.w.N.).

    Denn gerade in Massenverfahren trifft den Bevollmächtigten - wegen der gefahrgeneigten routineartigen Tätigkeit gerade für seine Beschäftigten - eine besondere Organisationspflicht, die das Kontrollieren von Fehlern ermöglicht (BAG, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 8 AZN 233/19 -, BAGE 167, 193-195, Rn. 10).

  • ArbG Köln, 06.12.2022 - 16 Ca 3761/22
    Auszug aus LAG Köln, 14.12.2023 - 8 Sa 481/23
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.12.2022 - 16 Ca 3761/22 - wird - unter Zurückweisung ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung - als unzulässig verworfen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06. Dezember 2022, Aktenzeichen 16 Ca 3761/22, wird teilweise abgeändert.

  • BGH, 28.02.2019 - III ZB 96/18

    Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der

    Auszug aus LAG Köln, 14.12.2023 - 8 Sa 481/23
    Das bedeutet, dass der Rechtsanwalt, der laufende Fristen in einem elektronischen Fristenkalender erfasst, durch geeignete Organisationsmaßnahmen die Kontrolle der Fristeingabe gewährleisten muss (BGH 28. Februar 2019 - III ZB 96/18 - Rn. 13; 12. April 2018 - V ZB 138/17 - Rn. 7).
  • BGH, 27.03.2012 - II ZB 10/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten vor

    Auszug aus LAG Köln, 14.12.2023 - 8 Sa 481/23
    Es muss sichergestellt sein, dass keine versehentlichen oder unzutreffenden Eintragungen oder Löschungen erfolgen (BGH 27. März 2012 - II ZB 10/11 - Rn. 7; 21. Dezember 2010 - IX ZB 115/10 - Rn. 9), die später nicht mehr erkennbar sind.
  • BGH, 12.04.2018 - V ZB 138/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzgl. Zurechnung des Verschuldens der

    Auszug aus LAG Köln, 14.12.2023 - 8 Sa 481/23
    Das bedeutet, dass der Rechtsanwalt, der laufende Fristen in einem elektronischen Fristenkalender erfasst, durch geeignete Organisationsmaßnahmen die Kontrolle der Fristeingabe gewährleisten muss (BGH 28. Februar 2019 - III ZB 96/18 - Rn. 13; 12. April 2018 - V ZB 138/17 - Rn. 7).
  • BGH, 21.12.2010 - IX ZB 115/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Irrtümliche Löschung einer Berufungsfrist

    Auszug aus LAG Köln, 14.12.2023 - 8 Sa 481/23
    Es muss sichergestellt sein, dass keine versehentlichen oder unzutreffenden Eintragungen oder Löschungen erfolgen (BGH 27. März 2012 - II ZB 10/11 - Rn. 7; 21. Dezember 2010 - IX ZB 115/10 - Rn. 9), die später nicht mehr erkennbar sind.
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