Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 07.09.2023 - 5 Ta 143/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
ArbGG § 2; ArbGG § 2a; BetrVG § 78
Verfahrensart; Vergütung eines Betriebsratsmitglieds; Maßgeblich für die Bestimmung der Verfahrensart ist der Streitgegenstand - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 2 ; ArbGG § 2a; BetrVG § 78
Vergütung eines Betriebsratsmitglieds - Verfahrensart - rechtsportal.de
ArbGG § 2 ; ArbGG § 2a; BetrVG § 78
Vergütung eines Betriebsratsmitglieds - Verfahrensart
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 06.06.2023 - 6 BV 3/23
- LAG Niedersachsen, 07.09.2023 - 5 Ta 143/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.06.2018 - 9 AZB 9/18
Bestimmung der zulässigen Verfahrensart - Arbeitsentgelt von …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.09.2023 - 5 Ta 143/23
Sie sind im Urteilsverfahren zu entscheiden ( BAG - 12.06.2018 - 9 AZB 9/18 - Rn. 10).Welches Prozessrecht zu Anwendung gelangt, unterliegt nicht der Disposition der Parteien oder Beteiligten, sondern hängt vom jeweiligen Streitgegenstand ab ( BAG - 12.06.2018 - 9 AZB 9/18 - Rn. 15).
- BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12
Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.09.2023 - 5 Ta 143/23
Der Streitgegenstand erfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Antragsteller zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet hat (vgl. BAG 26.06.2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16 mwN). - BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.09.2023 - 5 Ta 143/23
Bekanntermaßen werden vom Streitgegenstand alle materiell rechtlichen Ansprüche erfasst, die sich im Rahmen des gestellten Antrags aus dem zur Entscheidung unterbreiteten Lebenssachverhalt herleiten lassen ( BAG - 19.11.2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 46). - BAG, 22.10.2019 - 9 AZB 19/19
Verfahrensart - Schadensersatz wegen Behinderung der BR-Arbeit
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.09.2023 - 5 Ta 143/23
Im Beschlussverfahren ist dagegen unter anderem nach § 2 a Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2 ArbGG über Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz zu entscheiden, soweit es nicht um strafbare Handlungen und Ordnungswidrigkeiten nach den BetrVG geht, die ordentlichen Gerichten zugewiesen sind (BAG 22.10.2019 - 9 AZB 19/19 - Rn. 8 mwN).