Rechtsprechung
LG Berlin, 19.07.2023 - 64 S 260/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 242 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB, § 573 Abs 3 BGB
Missbräuchlichkeit einer auf Eigenbedarf gestützten Kündigungserklärung im Hinblick auf die Auswahl der Wohnung und des zu kündigenden Mietverhältnisses - mietrechtsiegen.de
Eigenbedarfskündigung missbräuchlich - Bedürfnisse und Wünsche der Bedarfsperson
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung muss zum Bedarf passen - und nicht umgekehrt!
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung ist missbräuchlich, wenn die Kündigung nicht zum Bedarf passt ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Eigenbedarfskündigung für den Enkel - Eine mehr als vage Familienplanung der "Bedarfsperson" rechtfertigt keine Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wie konkret muss eine Eigenbedarfskündigung sein?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eigenbedarfskündigung: Abstrakte Familienplanung kann keinen weit überhöhten Wohnbedarf rechtfertigen - Wohnung muss tatsächlichen Bedürfnissen der Bedarfsperson entsprechen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung muss zum Bedarf passen - und nicht umgekehrt! (IMR 2024, 14)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 17.08.2022 - 215 C 193/21
- LG Berlin, 19.07.2023 - 64 S 260/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14
Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der …
Auszug aus LG Berlin, 19.07.2023 - 64 S 260/22
Das Amtsgericht steht unter diesen Umständen zu Recht auf dem Standpunkt, dass der Kläger, indem er ihn auf die hier gegenständliche Wohnung konkretisierte, einen "weit überhöhten Wohnbedarf" (vgl. BGH - VIII ZR 166/14 -, Urt. v. 04.03.2015, BGHZ 204, 216, zitiert nach juris) für seinen Enkel geltend macht; ausschlaggebend für die Entscheidung zur Kündigung des Mietverhältnisses kann nämlich nicht der ursprünglich in dem nun angestrebten Ausmaß gar nicht vorhandene Bedarf des Zeugen W??? gewesen sein, sondern waren offenbar wirtschaftliche Gründe, namentlich der Umstand, dass es sich bei der von der Beklagten gezahlten Miete um die niedrigste Miete im ganzen Haus handelte, sodass - wie in dem von dem Amtsgericht zitierten früheren Fall der Kammer (…vgl. LG Berlin - 64 S 50/20 -, Urt. v. 20.01.2021, GE 2021, 248 ff., zitiert nach juris) - die Ertragseinbuße bei Eigennutzung der Dreizimmerwohnung weit hinter marktüblichen Preisen für deutlich kleinere Wohnungen mit weniger Zimmern zurückblieb. - LG Berlin, 20.01.2021 - 64 S 50/20
Übersetzter Eigenbedarf
Auszug aus LG Berlin, 19.07.2023 - 64 S 260/22
Das Amtsgericht steht unter diesen Umständen zu Recht auf dem Standpunkt, dass der Kläger, indem er ihn auf die hier gegenständliche Wohnung konkretisierte, einen "weit überhöhten Wohnbedarf" (…vgl. BGH - VIII ZR 166/14 -, Urt. v. 04.03.2015, BGHZ 204, 216, zitiert nach juris) für seinen Enkel geltend macht; ausschlaggebend für die Entscheidung zur Kündigung des Mietverhältnisses kann nämlich nicht der ursprünglich in dem nun angestrebten Ausmaß gar nicht vorhandene Bedarf des Zeugen W??? gewesen sein, sondern waren offenbar wirtschaftliche Gründe, namentlich der Umstand, dass es sich bei der von der Beklagten gezahlten Miete um die niedrigste Miete im ganzen Haus handelte, sodass - wie in dem von dem Amtsgericht zitierten früheren Fall der Kammer (vgl. LG Berlin - 64 S 50/20 -, Urt. v. 20.01.2021, GE 2021, 248 ff., zitiert nach juris) - die Ertragseinbuße bei Eigennutzung der Dreizimmerwohnung weit hinter marktüblichen Preisen für deutlich kleinere Wohnungen mit weniger Zimmern zurückblieb.