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   LG Freiburg, 12.04.2019 - 4 O 88/18   

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https://dejure.org/2019,52297
LG Freiburg, 12.04.2019 - 4 O 88/18 (https://dejure.org/2019,52297)
LG Freiburg, Entscheidung vom 12.04.2019 - 4 O 88/18 (https://dejure.org/2019,52297)
LG Freiburg, Entscheidung vom 12. April 2019 - 4 O 88/18 (https://dejure.org/2019,52297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 254 Abs 1 BGB, § 839 Abs 1 BGB
    Amtshaftung in Baden-Württemberg: Anforderungen an Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit einem Brunnen im Stadtgebiet; Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer

    Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2019 - 4 O 88/18
    Der Vorschrift liegt der allgemeine Rechtsgedanke zugrunde, dass der Geschädigte für jeden Schaden mitverantwortlich ist, bei dessen Entstehung er in zurechenbarer Weise mitgewirkt hat (BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 206/14 -, Rn. 13, juris).

    Eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten ist unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung im Grundsatz nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 206/14 -, Rn. 10, juris).

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2019 - 4 O 88/18
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - III ZR 58/78 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 08. November 2005 - VI ZR 332/04 -, Rn. 10, juris).

    Grundsätzlich muss sich der Straßenbenutzer dabei auch den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - III ZR 58/78 -, Rn. 9, juris).

  • OLG München, 13.04.2006 - 1 U 4989/05
    Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2019 - 4 O 88/18
    Das umfasst auch Brunnenanlagen im Gemeindegebiet (vgl. OLG München, Urteil vom 13. April 2006 - 1 U 4989/05 -, Rn. 14, juris).

    Dazu bedarf es vielmehr einer Häufung von gleich gelagerten Unfällen (vgl. OLG München, Urteil vom 13. April 2006 - 1 U 4989/05 -, Rn. 26, juris).

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2019 - 4 O 88/18
    Ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 09. Januar 2007 - VI ZR 133/06 -, Rn. 5, juris = NJW-RR 2007, 601 Rn. 5; BeckOK/Bacher, ZPO, Stand: 01.12.2018, § 256 Rn. 24).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04

    Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers

    Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2019 - 4 O 88/18
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - III ZR 58/78 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 08. November 2005 - VI ZR 332/04 -, Rn. 10, juris).
  • BGH, 20.06.2013 - III ZR 326/12

    Amtshaftung bei Verletzung der Räum- und Streupflicht: Überwiegendes

    Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2019 - 4 O 88/18
    Das kommt in Betracht, wenn dem Verhalten eines der Beteiligten für die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts eine deutlich größere Bedeutung zukommt (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 4 U 610/10 -, Rn. 10, juris) und das Verhalten des Geschädigten von einer ganz besonders schlechthin unverständlichen Sorglosigkeit geprägt ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - III ZR 326/12 -, Rn. 27, juris).
  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 118/03

    Grenzen der Verkehrssicherungspflichten einer baden-württembergischen Gemeinde

    Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2019 - 4 O 88/18
    a) Der Beklagten obliegt grundsätzlich nach §§ 44, 9 Straßengesetz Baden-Württemberg die Straßenbaulast für sämtliche Straßen und Verkehrsbereiche in ihrem Gemeindegebiet (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. September 1998 - 10 U 122/98 -, Rn. 6, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 01. Oktober 2003 - 4 U 118/03 -, Rn. 18, juris).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 168/13

    Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde wegen Verletzung der

    Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2019 - 4 O 88/18
    Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt jedoch erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 4 U 168/13 -, Rn. 44, juris).
  • OLG Jena, 22.12.2010 - 4 U 610/10

    Räumpflicht bei Gehweg mit geringer Verkehrsbedeutung und Haftung bei Verstoß

    Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2019 - 4 O 88/18
    Das kommt in Betracht, wenn dem Verhalten eines der Beteiligten für die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts eine deutlich größere Bedeutung zukommt (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 4 U 610/10 -, Rn. 10, juris) und das Verhalten des Geschädigten von einer ganz besonders schlechthin unverständlichen Sorglosigkeit geprägt ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - III ZR 326/12 -, Rn. 27, juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.09.1998 - 10 U 122/98
    Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2019 - 4 O 88/18
    a) Der Beklagten obliegt grundsätzlich nach §§ 44, 9 Straßengesetz Baden-Württemberg die Straßenbaulast für sämtliche Straßen und Verkehrsbereiche in ihrem Gemeindegebiet (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. September 1998 - 10 U 122/98 -, Rn. 6, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 01. Oktober 2003 - 4 U 118/03 -, Rn. 18, juris).
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