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   LG Heidelberg, 29.03.2018 - 4 O 227/17   

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LG Heidelberg, 29.03.2018 - 4 O 227/17 (https://dejure.org/2018,67989)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 29.03.2018 - 4 O 227/17 (https://dejure.org/2018,67989)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 29. März 2018 - 4 O 227/17 (https://dejure.org/2018,67989)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mangelhaftigkeit eines Fahrzeugs aufgrund einer auf das Motormanagement unzulässig einwirkenden Software (Abschalteinrichtung); Teilweise Rückzahlung des Kaufpreises für einen Pkw nach Minderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16

    Abgasskandal; Rücktritt; unerhebliche Pflichtverletzung; behebbarer Mangel

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.03.2018 - 4 O 227/17
    So hat die Klägerin trotz Beauftragung ihrer Prozessbevollmächtigten im Jahr 2016 bisher von der jedenfalls von letzteren als notwendig angesehenen prozessualen Sicherung des aktuellen Ist-Zustandes des Fahrzeugs durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens gem. §§ 485 ff. ZPO abgesehen, weshalb ein Schadensersatzanspruch aufgrund eines überwiegenden Mitverschuldens ausscheiden dürfte (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 16. März 2018 - 11 O 3669/16 -, juris Rn. 74).

    Würde dies auch für Änderungen vor Inverkehrbringen des Fahrzeugs durch den Hersteller gelten, würde die zeitlich nachfolgend in Kraft getretene Vorschrift des § 25 Abs. 3 Nr. 2 EG-FGV, welche den Widerruf der Typgenehmigung erst dann ermöglicht, wenn von dem Fahrzeug ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit ausgeht und der Behörde zumal noch ein Ermessen einräumt, keinen Sinn machen (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 16. März 2018 - 11 O 3669/16 -, juris Rn 201).

    Auf die vorliegende Fallkonstellation dürfte die vorgenannte Rechtsprechung indes nicht übertragbar sein, weil eine vergleichbare langjährige Erfahrung, dass sich der Umstand, dass ein Fahrzeug vom sog. "Abgasskandal" betroffen war, nicht korrigierbar auf dessen Verkäuflichkeit preismindernd auswirkt, fehlt (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 16. März 2018 - 11 O 3669/16 -, Rn. 114, juris Rn. 114).

    Der Kunde kann sich nicht nur aus Verkaufsprospekten, sondern auch aus Testberichten einer Vielzahl einschlägiger Zeitschriften informieren (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 16. März 2018 - 11 O 3669/16 -, juris Rn. 136).

    Im Einzelnen (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 16. März 2018 - 11 O 3669/16 -, juris Rn. 177 ff.):.

  • LG Regensburg, 04.01.2017 - 7 O 967/16

    Anspruch auf Nachlieferung bei Schadstoff-Software

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.03.2018 - 4 O 227/17
    Der Durchschnittskäufer eines Neufahrzeugs kann berechtigterweise davon ausgehen, dass in seinem Fahrzeug keine unzulässige Abschaltsoftware eingebaut ist, die dafür sorgt, dass der Prüfstandlauf für die Messung der Emissionswerte erkannt und über eine entsprechende Programmierung der Motorsteuerung in gesetzlich unzulässiger Weise insbesondere der NOx-Ausstoß reduziert wird (vgl. LG Kempten, Urteil vom 29. März 2017 - 13 O 808/16, BeckRS 2017, 106279 Rn. 41 f.; LG Aachen, Urteil vom 21. März 2017 - 10 O 177/16, Rn. 30, juris; LG Regensburg, Urteil vom 04. Februar 2017 - 7 O 967/16, Rn. 30, juris; LG Oldenburg, Urteil vom 01. September 2016 - 16 O 790/16, Rn. 26, juris; LG Münster, Urteil vom 14. März 2016 - 11 O 341/15, Rn. 18, juris, jeweils m.w.N.).

    Die Installation einer solchen Abschaltsoftware ist bei Fahrzeugen anderer Hersteller in einer vergleichbaren Fahrzeugklasse auch nicht bekanntermaßen üblich (vgl. LG Regensburg, Urteil vom 04. Februar 2017 - 7 O 967/16, Rn. 30, juris; LG Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016 - 4 O 202/16, Rn. 19, juris).

    Insoweit resultiert die Mangelhaftigkeit also nicht etwa daraus, dass die unter Laborbedingungen im Prüfstandlauf gemessenen Werte im alltäglichen Straßenverkehr nicht eingehalten werden, sondern gründet sich darauf, dass der Motor die im Prüfstandlauf gemessenen Werte nur aufgrund der manipulierten Software erzielen konnte (vgl. LG Münster, Urteil vom 14. März 2016 - 11 O 341/15, Rn. 18, juris; LG Kempten, Urteil vom 29. März 2017 - 13 O 808/16, BeckRS 2017, 106279 Rn. 41; LG Regensburg, Urteil vom 04. Februar 2017 - 7 O 967/16, Rn. 30, juris).

  • LG Münster, 14.03.2016 - 11 O 341/15

    VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.03.2018 - 4 O 227/17
    Der Durchschnittskäufer eines Neufahrzeugs kann berechtigterweise davon ausgehen, dass in seinem Fahrzeug keine unzulässige Abschaltsoftware eingebaut ist, die dafür sorgt, dass der Prüfstandlauf für die Messung der Emissionswerte erkannt und über eine entsprechende Programmierung der Motorsteuerung in gesetzlich unzulässiger Weise insbesondere der NOx-Ausstoß reduziert wird (vgl. LG Kempten, Urteil vom 29. März 2017 - 13 O 808/16, BeckRS 2017, 106279 Rn. 41 f.; LG Aachen, Urteil vom 21. März 2017 - 10 O 177/16, Rn. 30, juris; LG Regensburg, Urteil vom 04. Februar 2017 - 7 O 967/16, Rn. 30, juris; LG Oldenburg, Urteil vom 01. September 2016 - 16 O 790/16, Rn. 26, juris; LG Münster, Urteil vom 14. März 2016 - 11 O 341/15, Rn. 18, juris, jeweils m.w.N.).

    Insoweit resultiert die Mangelhaftigkeit also nicht etwa daraus, dass die unter Laborbedingungen im Prüfstandlauf gemessenen Werte im alltäglichen Straßenverkehr nicht eingehalten werden, sondern gründet sich darauf, dass der Motor die im Prüfstandlauf gemessenen Werte nur aufgrund der manipulierten Software erzielen konnte (vgl. LG Münster, Urteil vom 14. März 2016 - 11 O 341/15, Rn. 18, juris; LG Kempten, Urteil vom 29. März 2017 - 13 O 808/16, BeckRS 2017, 106279 Rn. 41; LG Regensburg, Urteil vom 04. Februar 2017 - 7 O 967/16, Rn. 30, juris).

  • LG Kempten, 29.03.2017 - 13 O 808/16

    Mängelgewährleistungsrechte bei einem vom sog. "Abgasskandal" betroffenen

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.03.2018 - 4 O 227/17
    Der Durchschnittskäufer eines Neufahrzeugs kann berechtigterweise davon ausgehen, dass in seinem Fahrzeug keine unzulässige Abschaltsoftware eingebaut ist, die dafür sorgt, dass der Prüfstandlauf für die Messung der Emissionswerte erkannt und über eine entsprechende Programmierung der Motorsteuerung in gesetzlich unzulässiger Weise insbesondere der NOx-Ausstoß reduziert wird (vgl. LG Kempten, Urteil vom 29. März 2017 - 13 O 808/16, BeckRS 2017, 106279 Rn. 41 f.; LG Aachen, Urteil vom 21. März 2017 - 10 O 177/16, Rn. 30, juris; LG Regensburg, Urteil vom 04. Februar 2017 - 7 O 967/16, Rn. 30, juris; LG Oldenburg, Urteil vom 01. September 2016 - 16 O 790/16, Rn. 26, juris; LG Münster, Urteil vom 14. März 2016 - 11 O 341/15, Rn. 18, juris, jeweils m.w.N.).

    Insoweit resultiert die Mangelhaftigkeit also nicht etwa daraus, dass die unter Laborbedingungen im Prüfstandlauf gemessenen Werte im alltäglichen Straßenverkehr nicht eingehalten werden, sondern gründet sich darauf, dass der Motor die im Prüfstandlauf gemessenen Werte nur aufgrund der manipulierten Software erzielen konnte (vgl. LG Münster, Urteil vom 14. März 2016 - 11 O 341/15, Rn. 18, juris; LG Kempten, Urteil vom 29. März 2017 - 13 O 808/16, BeckRS 2017, 106279 Rn. 41; LG Regensburg, Urteil vom 04. Februar 2017 - 7 O 967/16, Rn. 30, juris).

  • OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17

    Neufahrzeugkaufvertrag: Rücktritt wegen Einbau einer Abschalteinrichtung in der

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.03.2018 - 4 O 227/17
    (3) Auch ein Fall der vorübergehenden objektiven, der endgültigen Unmöglichkeit gleichzusetzenden Unmöglichkeit, die das Erreichen des Vertragszwecks in Frage gestellt und ein Festhalten am Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts des Hindernisses unzumutbar gemacht hätte, liegt hier jedenfalls im Hinblick auf die fehlende Funktionsbeeinträchtigung des Fahrzeugs und die von Seiten des KBA und der Herstellerin im Zeitpunkt des klägerischen Anwaltsschreibens vom 19.07.2016 von der Beklagten angesprochenen Maßnahmenplan zeitnah angestrebte Nachbesserungslösung nicht vor (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 27. September 2017 - 2 U 4/17 -, juris Rn. 32).

    Davon, dass die Beklagte im Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Februar 2012 Kenntnis von der Manipulation der Motorsteuerung gehabt hätte, kann daher nicht ausgegangen werden (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 27. September 2017 - 2 U 4/17 -, juris Rn. 33 f.).

  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 46/13

    Zum Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Sachmängelhaftung bei einem

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.03.2018 - 4 O 227/17
    Außerdem muss sich der Vertragshändler das Wissen der Herstellerin nicht zurechnen lassen, weil diese nach gefestigter Rechtsprechung nicht ihre Erfüllungsgehilfin bei der Erfüllung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung ist (BGH NJW 2014, S. 2183 [2185 Rn.31 m.w.N.).
  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 87/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.03.2018 - 4 O 227/17
    Eine solche sekundäre Darlegungslast ist zu bejahen, wenn der Klagevortrag ein den zu beweisenden Vorgang mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt oder sich Anhaltspunkte dafür aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben (vgl. BGH NJW 2012, S. 3774 [3776 Rn. 17]).
  • LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 4092/16

    Abgasskandal; Unzulässige Abschalteinrichtung; Motorsteuerungssoftware;

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.03.2018 - 4 O 227/17
    Eine solche kommt bei Kaufverträgen bezüglich erheblicher wertbildender Faktoren oder der Verwendbarkeit des Kaufgegenstandes zu seinem Zweck in Betracht, was vorliegend jedoch nicht der Fall ist (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 16. Oktober 2017 - 11 O 4092/16 -, juris Rn. 71).
  • LG Braunschweig, 11.09.2017 - 11 O 3670/16

    Unzulässige Abschalteinrichtung; Motorsteuerungssoftware; Schadensersatz

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.03.2018 - 4 O 227/17
    Die EG-FGV setzt diese Richtlinie und weitere Richtlinien mit entsprechendem Regelungszweck in deutsches Recht um (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 11. September 2017 - 11 O 3670/16 -, juris Rn 65).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.03.2018 - 4 O 227/17
    (2) Für den Fall eines sog. Unfallwagens ist anerkannt, dass ein Rücktritt auch ohne vorherige Fristsetzung zur Nachbesserung gemäß § 326 Abs. 5, 275 Abs. 1 BGB möglich ist, weil der Charakter des Fahrzeugs als Unfallwagen und ein damit verbundener merkantiler Minderwert auch nach einer technischen Reparatur verbleibt (BGH NJW 2008, S. 53 [55 Rn. 23]).
  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 234/15

    BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler

  • LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16

    Kaufsache mangelhaft: Wann ist ein Rücktritt wegen Unerheblichkeit

  • LG Braunschweig, 12.10.2016 - 4 O 202/16

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Fahrzeug wegen Vorliegens eines Sachmangels in

  • LG Heidelberg, 30.06.2017 - 3 O 6/17

    Neuwagen-Kaufvertrag: Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeuges aus

  • LG Aachen, 21.03.2017 - 10 O 177/16

    Ansprüche eines Fahrzeugkäufers im Rahmen des so genannten VW-Abgasskandals

  • LG Braunschweig, 29.11.2017 - 3 O 299/17

    Abgasskandal; Minderung; Schadensersatz

  • LG Heidelberg, 09.11.2017 - 4 O 123/16

    Neuwagenkaufvertrag: Sachmangel bei Ausstattung eines Dieselfahrzeugs mit einer

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2021 - 17 U 102/18

    Merkantiler Minderwert eines vom "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs:

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 29. März 2018 - 4 O 227/17 - wird zurückgewiesen.
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