Rechtsprechung
LG Kempten, 21.07.2023 - 22 O 1210/22 |
Verfahrensgang
- LG Kempten, 21.07.2023 - 22 O 1210/22
- OLG München, 07.02.2024 - 27 U 3512/23
Wird zitiert von ...
- OLG München, 07.02.2024 - 27 U 3512/23
Abschalteinrichtung, Verjährungseinrede, Einrede der Verjährung, …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 21.07.2023, Az. 22 O 1210/22, abgeändert.Im Übrigen wird hinsichtlich der Darstellung des Sach- und Streitstandes und der Anträge erster Instanz auf den Tatbestand im angefochtenen Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 21.07.2023, Az. 22 O 1210/22, Bezug genommen.
Gegen dieses, der Beklagten zu 2) am 24.07.2023 zugestellte Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 21.07.2023, Az. 22 O 1210/22, richtet sich die mit Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten vom 24.08.2023, eingegangen am 24.08.2023, eingelegte Berufung der Beklagten zu 2), die ihre Berufung mit Schriftsatz vom 25.10.2023 begründet hat und rügt, dass die Entscheidung des Landgerichts sowohl auf einer Rechtsverletzung (§§ 513 Abs. 1, 546 ZPO) als auch der Feststellung unrichtiger Tatsache beruhe.
Das am 21. Juli 2023 verkündete Urteil des Landgerichts Kempten, Az. 22 O 1210/22 wird im Umfang der Beschwerde der Beklagten abgeändert und die Klage vollumfänglich abgewiesen.