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   LG München II, 19.05.2022 - 6 T 1564/22 BET, 6 T 1599/22 BET   

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https://dejure.org/2022,29728
LG München II, 19.05.2022 - 6 T 1564/22 BET, 6 T 1599/22 BET (https://dejure.org/2022,29728)
LG München II, Entscheidung vom 19.05.2022 - 6 T 1564/22 BET, 6 T 1599/22 BET (https://dejure.org/2022,29728)
LG München II, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - 6 T 1564/22 BET, 6 T 1599/22 BET (https://dejure.org/2022,29728)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 14b Abs. 1, Abs. 2, § 64 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, § 68 Abs. 2; ZPO § 130d S. 1, S. 2
    Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Anträgen und Erklärungen nach dem FamFG

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  • OLG Frankfurt, 15.02.2022 - 4 UF 8/22

    Formerfordernis für Beschwerden in Familiensachen

    Auszug aus LG München II, 19.05.2022 - 6 T 1564/22
    Soweit diese Vorschrift im dortigen Satz 1 die Wahl zwischen einer Beschwerdeeinlegung zur Niederschrift der Geschäftsstelle und durch Einreichung einer Beschwerdeschrift lässt, folgt daraus keine allgemeine Befreiung des in § 14b Abs. 1 Satz 1 FamFG genannten Personenkreises von der Pflicht zur Übermittlung eines elektronischen Dokuments; die Bestimmung ist vielmehr dahingehend auszulegen, dass sie den genannten Personenkreis zur Übermittlung einer Beschwerdeschrift als elektronisches Dokument verpflichtet, wenn die Beschwerde nicht zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt wird (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 15.02.2022, Az. 4 UF 8/22, BeckRS 2022, 3073, Rn. 9, 12, 13).
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