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   LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22   

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https://dejure.org/2024,7549
LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22 (https://dejure.org/2024,7549)
LG Paderborn, Entscheidung vom 06.03.2024 - 1 S 72/22 (https://dejure.org/2024,7549)
LG Paderborn, Entscheidung vom 06. März 2024 - 1 S 72/22 (https://dejure.org/2024,7549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Feuchte Wohnung kann auch ohne Schimmel mangelhaft sein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.12.2018 - VIII ZR 271/17

    "Schimmelpilzgefahr": Keine Mietminderung für Wärmebrücken bei Einhaltung des im

    Auszug aus LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22
    Diese rechtsverbindliche Feststellung kann durch eine Leistungsklage nicht erreicht werden, weil insoweit die Minderung der Miete nur eine nicht in Rechtskraft erwachsende Vorfrage darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2018 - VIII ZR 271/17 -, juris; BGH NJW-RR 2022, 381).

    Dabei ist nach der Verkehrsanschauung grundsätzlich der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2018 - VIII ZR 271/17 -, juris).

    Ein anderer Maßstab bei der Beurteilung des Vorliegens eines möglichen Mangels des vermieteten Wohnraums würde dazu führen, auch für eine nicht sanierte oder nicht grundlegend modernisierte Altbauwohnung und unabhängig von entsprechenden konkreten Vereinbarungen der Mietvertragsparteien einen Neubaustandard zugrunde zu legen, was in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des BGH stehen würde (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2018 - VIII ZR 271/17 -, juris).

  • LG Kiel, 23.10.1985 - 1 S 8/85

    Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22
    Diese Ansicht teilt die Kammer in Bezug auf Mietwohnungen vollumfänglich (so z.B. auch LG Kiel, Urteil vom 23-10-1985 - 1 S 8/85); sie entspricht zudem der Einschätzung des Sachverständigen Dipl.-Ing.

    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen sowie der Tatsache, dass sich aber noch kein Schimmel gebildet hat und die Raumluftfeuchte nicht zu hoch ist, war eine Minderungsquote von 20 % auszusprechen (vgl. hierzu etwa AG Osnabrück WuM 2014, 137; LG Kiel, Urteil vom 23-10-1985 - 1 S 8/85; AG Brühl, 9. Januar 1981, 2 C 632/79; OLG Naumburg, Urteil vom 31.05.2000 - 6 U 97/99; AG Hamburg-Altona, Urteil vom.

  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 131/09

    Zum Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters und zum Erreichen der "Opfergrenze"

    Auszug aus LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22
    Bei der Interessenabwägung kann auch miteinzustellen sein, auf welcher Ursache der Mangel beruht und ob der Vermieter den Mangel zu vertreten hat (BGH, Hinweisbeschl. v. 22.1.2014 - VIII ZR 135/13; BGH, Urteil vom 21.4.2010 - VIII ZR 131/09; BGH, Urteil vom 20.7.2005 - VIII ZR 342/03; Blank/Börstinghaus/Siegmund/Siegmund, 7. Aufl. 2023, BGB § 535 Rn. 328-330).

    Je ungünstiger sich das Verhältnis zwischen Sanierungskosten und Verkehrswert darstellt, desto gewichtiger müssen die entgegenstehenden Umstände sein, die es dem Vermieter trotz bestehendem Missverhältnis zwischen Sanierungskosten und Verkehrswert verwehren sollen, sich auf den Einwand der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit (§ 275 Abs. 2 BGB) zu berufen (vgl. BGH, Urteil vom 21.4.2010 - VIII ZR 131/09).

  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 223/10

    Wohnraummiete: Berücksichtigung einer Mietminderung bei der

    Auszug aus LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22
    Da sich nach einhelliger Rechtsprechung die Minderung, soweit sie gerechtfertigt ist, auf die Gesamtmiete einschließlich aller Nebenkosten bezieht (vgl. BGH, Urt. v. 13.4. 2011 - VIII ZR 223/10), war wie beantragt auszusprechen, dass die Warmmiete gemindert ist.
  • AG Osnabrück, 10.10.2013 - 48 C 31/12

    Mietminderung wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache (hier: Feuchtigkeit und

    Auszug aus LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22
    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen sowie der Tatsache, dass sich aber noch kein Schimmel gebildet hat und die Raumluftfeuchte nicht zu hoch ist, war eine Minderungsquote von 20 % auszusprechen (vgl. hierzu etwa AG Osnabrück WuM 2014, 137; LG Kiel, Urteil vom 23-10-1985 - 1 S 8/85; AG Brühl, 9. Januar 1981, 2 C 632/79; OLG Naumburg, Urteil vom 31.05.2000 - 6 U 97/99; AG Hamburg-Altona, Urteil vom.
  • LG Dresden, 17.06.2014 - 4 S 4/14

    Altbau: Feuchte Keller sind kein Mangel!

    Auszug aus LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22
    Kellerfeuchte im Altbau stellt gerade keinen Mangel dar, wenn sich der Keller in einem Zustand befindet, der - wie hier - zur Zeit der Errichtung des Gebäudes typisch ist (vgl. LG Dresden, Urt. v. 17.6.2014 - 4 S 4/14).
  • LG Osnabrück, 11.04.2001 - 6 S 1247/00

    Anspruch auf Erstattung von Kosten für eine Gartensanierung; Vorliegen der

    Auszug aus LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22
    Denn ein Mieter einer Altbauwohnung kann nicht ohne weiteres erwarten, dass der zur Wohnung gehörende Keller trocken und auch zur Lagerung feuchtigkeitsempfindlicher Gegenstände geeignet ist (vgl. LG Osnabrück Urt. v. 11.4.2001 - 6 S 1247/00, BeckRS 2010, 10164).
  • OLG Naumburg, 31.05.2000 - 6 U 97/99
    Auszug aus LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22
    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen sowie der Tatsache, dass sich aber noch kein Schimmel gebildet hat und die Raumluftfeuchte nicht zu hoch ist, war eine Minderungsquote von 20 % auszusprechen (vgl. hierzu etwa AG Osnabrück WuM 2014, 137; LG Kiel, Urteil vom 23-10-1985 - 1 S 8/85; AG Brühl, 9. Januar 1981, 2 C 632/79; OLG Naumburg, Urteil vom 31.05.2000 - 6 U 97/99; AG Hamburg-Altona, Urteil vom.
  • AG Hamburg-Altona, 12.12.2002 - 317 C 363/02
    Auszug aus LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22
    12.12.2002 - 317 C 363/02).
  • AG Brühl, 09.01.1981 - 2 C 632/79

    Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden

    Auszug aus LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22
    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen sowie der Tatsache, dass sich aber noch kein Schimmel gebildet hat und die Raumluftfeuchte nicht zu hoch ist, war eine Minderungsquote von 20 % auszusprechen (vgl. hierzu etwa AG Osnabrück WuM 2014, 137; LG Kiel, Urteil vom 23-10-1985 - 1 S 8/85; AG Brühl, 9. Januar 1981, 2 C 632/79; OLG Naumburg, Urteil vom 31.05.2000 - 6 U 97/99; AG Hamburg-Altona, Urteil vom.
  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

  • BGH, 24.11.2021 - VIII ZR 258/19

    Wohnraummiete: Mietmangel bei nach Abschluss des Vertrags eintretenden erhöhten

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 342/03

    Zumutbarkeit eines Mängelbeseitigungsverlangens des Mieters gegenüber dem

  • BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 135/13

    Wohnraummiete: Reichweite der dem Mangelbeseitigungsanspruch des Mieters

  • AG Paderborn, 30.09.2022 - 51 C 90/21

    Wände in Altbauwohnungen dürfen feucht sein!

  • OLG Karlsruhe, 30.12.1994 - 19 U 113/94
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