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   LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20   

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https://dejure.org/2022,33567
LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20 (https://dejure.org/2022,33567)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20 (https://dejure.org/2022,33567)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2022 - L 11 BA 3083/20 (https://dejure.org/2022,33567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 8 Abs 1 Nr 2 SGB 4, § 28p SGB 4, § 242 BGB
    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - rumänische Saisonarbeitskraft in einem landwirtschaftlichen Betrieb - zeitgeringfügige Beschäftigung - berufsmäßige Ausübung - Feststellungslast - Sozialversicherungspflicht - Sozialversicherungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7 ; SGB IV § 8 ; SGB IV § 28p
    Lässt sich nicht mehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, ob Saisonarbeitskräfte ihre Tätigkeit für einen landwirtschaftlichen Betrieb berufsmäßig ausgeübt haben, geht dies zu Lasten des Rentenversicherungsträgers. Dieser trägt die ...

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 ; SGB IV § 8 ; SGB IV § 28p
    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nach einer Betriebsprüfung Feststellungslast der Deutschen Rentenversicherung für die Feststellung der Berufsmäßigkeit von Saisonarbeitskräften

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20
    Hinsichtlich des Grundtatbestandes der Nr. 2 des § 8 Abs. 1 SGB IV (Unterschreiten der darin genannten Zeitgrenzen) treffe daher die Klägerin die Beweislast, allerdings trage die Beklagte die Feststellungslast für die Berufsmäßigkeit, die im Rahmen eines Streits um die Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV eine die Geringfügigkeit möglicherweise ausschließende und damit den angefochtenen Beitragsbescheid stützende Tatsache darstelle (Hinweis auf BSG 11.05.1993, 12 RK 23/91).

    Diese trägt die Feststellungslast für die Berufsmäßigkeit, die im Rahmen eines Streits um die Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV eine die Geringfügigkeit möglicherweise ausschließende und damit die angefochtenen Beitragsbescheide stützende Tatsache darstellt (BSG 11.05.1993, 12 RK 23/91, SozR 3-2400 § 8 Nr. 3; Knospe in: Hauck/Noftz SGB IV, § 8 Rn 55; Ziegelmeier, NZA 2021, 1534, 1536; vgl auch BSG 05.12.2017, B 12 R 10/15 R, SozR 4-2400 § 8 Nr. 7, Rn 18).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - L 2 RI 340/04

    Versicherungspflicht osteuropäischer Erntehelfer - Berufsmäßigkeit einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20
    Denn in diesem Fall könne auf eine generelle Zugehörigkeit zum Kreis der abhängigen Erwerbstätigen geschlossen werden (Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz 25.06.2007, L 2 RI 340/04, Rn 29 - 32, juris; LSG Niedersachsen-Bremen 17.10.2012, L 1 KR 273/11, Rn 48, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 1 KR 273/11

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für polnische Saisonarbeitskräfte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20
    Denn in diesem Fall könne auf eine generelle Zugehörigkeit zum Kreis der abhängigen Erwerbstätigen geschlossen werden (Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz 25.06.2007, L 2 RI 340/04, Rn 29 - 32, juris; LSG Niedersachsen-Bremen 17.10.2012, L 1 KR 273/11, Rn 48, juris).
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 R 10/15 R

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht- bzw -freiheit - zeitgeringfügige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20
    Diese trägt die Feststellungslast für die Berufsmäßigkeit, die im Rahmen eines Streits um die Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV eine die Geringfügigkeit möglicherweise ausschließende und damit die angefochtenen Beitragsbescheide stützende Tatsache darstellt (BSG 11.05.1993, 12 RK 23/91, SozR 3-2400 § 8 Nr. 3; Knospe in: Hauck/Noftz SGB IV, § 8 Rn 55; Ziegelmeier, NZA 2021, 1534, 1536; vgl auch BSG 05.12.2017, B 12 R 10/15 R, SozR 4-2400 § 8 Nr. 7, Rn 18).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 17/16 R

    Beitragsbemessung für einen Schauspieler auf der Grundlage eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20
    Eine Beschäftigung oder Tätigkeit wird dann berufsmäßig ausgeübt iS von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV, wenn sie für den Beschäftigten nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und er damit seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in einem solchen Umfang bestreitet, dass seine wirtschaftliche Situation zu einem erheblichen Teil auf dieser Beschäftigung beruht (st Rspr, vgl ua BSG 14.03.2018, B 12 KR 17/16 R, SozR 4-2600 § 163 Nr. 2, Rn 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2016 - L 2 R 5/16

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen; Betriebsprüfung; Regelmäßige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20
    Derartige Umstände könnten bei der Ermittlung des Sachverhalts im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden und gegebenenfalls zu einer Umkehr der Feststellungslast führen (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen 14.09.2016, L 2 R 5/16, Rn 83, juris).
  • BSG, 11.06.1980 - 12 RK 30/79

    Kurzfristige Beschäftigung eines Abiturienten vor Studienbeginn als kurzfristige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20
    Bei der Beurteilung der Berufsmäßigkeit seien die gesamten Lebensverhältnisse des Beschäftigten zu berücksichtigen, die nicht allein durch die Verhältnisse während der Dauer dieser Beschäftigung geprägt würden (Hinweis auf BSG 30.11.1978, 12 RK 32/77, SozR 2200 § 168 Nr. 3 und BSG 11.06.1980, 12 RK 30/79, SozR 2200 § 168 Nr. 5).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.04.2007 - L 1 KR 36/05

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20
    Der kurzfristig Beschäftigte sei dann nicht wie die Personen beschäftigt, die, ohne zum Kreis der Erwerbstätigen zu gehören, nur gelegentlich eine vorübergehende Beschäftigung ausübten (Hinweis auf Landessozialgericht Rheinland-Pfalz 26.04.2007, L 1 KR 36/05 Rn 28 - 29, juris).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 32/77

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung (KV) und in der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20
    Bei der Beurteilung der Berufsmäßigkeit seien die gesamten Lebensverhältnisse des Beschäftigten zu berücksichtigen, die nicht allein durch die Verhältnisse während der Dauer dieser Beschäftigung geprägt würden (Hinweis auf BSG 30.11.1978, 12 RK 32/77, SozR 2200 § 168 Nr. 3 und BSG 11.06.1980, 12 RK 30/79, SozR 2200 § 168 Nr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2023 - L 8 BA 2385/22
    Zuletzt sei noch Stellung zu dem Urteil des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 11.10.2022 (L 11 BA 3083/20) zu nehmen.

    Im Übrigen sei auch auf das Urteil des 11. Senats vom 11.10.2022 (L 11 BA 3083/20) zu verweisen.

    Der Umstand, dass sich die von den Beigeladenen zu 1) bis 3) ausgeübten Beschäftigungen nach saisonalen Gegebenheiten richteten, spricht für eine nur gelegentlich ausgeübte Beschäftigung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20 -, juris sowie Latzel, NZS 2022, 281, 282).

    Der Senat teilt die Auffassung des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 11.10.2022 (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20 -, juris Rdnr. 32), dass die Angabe des Status "Hausfrau oder -mann" in dem zweisprachigen "Fragebogen" nicht per se dazu führt, dass diese Personengruppe versicherungs- und beitragsfrei in der jeweiligen zeitgeringfügigen Tätigkeit ist.

  • SG Landshut, 09.03.2023 - S 1 BA 3/21

    Rentenversicherung, Arbeitnehmer, Lebensunterhalt, Versicherungspflicht,

    Mit Schriftsatz vom 07.11.2022 hat der Kläger unter Vorlage des Urteils des LSG Baden-Württemberg vom 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20 - beantragt, das Verfahren fortzuführen.

    Nur wenn nicht mehr abschließend aufklärbar ist, es also nicht mehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen ist, ob Saisonarbeitskräfte ihre Tätigkeit für einen landwirtschaftlichen Betrieb berufsmäßig ausgeübt haben, geht dies zu Lasten des Rentenversicherungsträgers (so der amtliche Leitsatz LSG Baden-Württemberg (11. Senat), Urteil vom 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2024 - L 5 BA 3595/23
    Wie das SG teilt auch der Senat die Auffassung des 11. und 8. Senats des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in den Urteilen vom 11.10.2022 (L 11 BA 3083/20) und vom 25.10.2023 (L 8 BA 2385/22), wobei insoweit anzumerken ist, dass sich die Entscheidung des 11. Senats dabei - entgegen den Ausführungen der Antragsgegnerin in der Beschwerdebegründung - nicht nur auf junge ledige Erwachsene, sondern - wie hier - auch auf Arbeitnehmer, die verheiratet waren und beide bei demselben Arbeitgeber beschäftigt waren, bezog (L 11 BA 3083/20, in juris Rn. 5, 8).
  • SG Landshut, 09.03.2023 - 1 BA 3721
    Mit Schriftsatz vom 07.11.2022 hat der Kläger unter Vorlage des Urteils des LSG Baden-Württemberg vom 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20 - beantragt, das Verfahren fortzuführen.

    Nur wenn nicht mehr abschließend aufklärbar ist, es also nicht mehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen ist, ob Saisonarbeitskräfte ihre Tätigkeit für einen landwirtschaftlichen Betrieb berufsmäßig ausgeübt haben, geht dies zu Lasten des Rentenversicherungsträgers (so der amtliche Leitsatz LSG Baden-Württemberg (11. Senat), Urteil vom 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20).

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