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   LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 U 2226/18   

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https://dejure.org/2020,77161
LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 U 2226/18 (https://dejure.org/2020,77161)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.11.2020 - L 10 U 2226/18 (https://dejure.org/2020,77161)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. November 2020 - L 10 U 2226/18 (https://dejure.org/2020,77161)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R

    Klageänderung - Zulässigkeit - Prozessvoraussetzung - Übergangsleistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 U 2226/18
    Eine reine Leistungsklage i.S. § 54 Abs. 5 SGG des Versicherten gegen den Unfallversicherungsträger, also ohne vorherige Ablehnung des Begehrens durch den Leistungsträger, ist unzulässig (Keller a.a.O., § 54 Rdnrn. 20, 37; zur Verpflichtungsklage und Leistungsklage s. BSG, Urteil vom 16.11.2005, B 2 U 28/04 R, und - speziell für Verletztengeld und Verletztenrente - Urteil vom 30.10.2007, B 2 U 4/06 R; zur Feststellungsklage BSG, Urteil vom 22.06.2004, B 2 U 22/03 R).

    Voraussetzung für die somit allein in Betracht kommende unechte Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG (kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage, so die gesetzliche Regelung nach § 54 Abs. 1 und 4 SGG) ist, dass zunächst die Verwaltung mit der Sache befasst war und über das Begehren entschied (BSG, Urteil vom 17.12.2015, a.a.O.; Urteil vom 21.09.2010, B 2 U 25/09 R; Urteil vom 30.10.2007, a.a.O.; Urteil vom 16.11.2005, a.a.O.).

    Bei der Auslegung von Verwaltungsakten ist in Anwendung der für Willenserklärungen maßgeblichen Grundsätze (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches) vom objektiven Sinngehalt ihrer Erklärungen auszugehen, wie sie der Empfänger bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalls objektiv verstehen musste, wobei der der Bestandskraft (Bindungswirkung) zugängliche Verfügungssatz zu Grunde zu legen und zur Klärung seines Umfangs die Begründung des Bescheides zu berücksichtigen ist (BSG, Urteil vom 16.11.2005, B 2 U 28/04 R).

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 U 2226/18
    Eine reine Leistungsklage i.S. § 54 Abs. 5 SGG des Versicherten gegen den Unfallversicherungsträger, also ohne vorherige Ablehnung des Begehrens durch den Leistungsträger, ist unzulässig (Keller a.a.O., § 54 Rdnrn. 20, 37; zur Verpflichtungsklage und Leistungsklage s. BSG, Urteil vom 16.11.2005, B 2 U 28/04 R, und - speziell für Verletztengeld und Verletztenrente - Urteil vom 30.10.2007, B 2 U 4/06 R; zur Feststellungsklage BSG, Urteil vom 22.06.2004, B 2 U 22/03 R).

    Voraussetzung für die somit allein in Betracht kommende unechte Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG (kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage, so die gesetzliche Regelung nach § 54 Abs. 1 und 4 SGG) ist, dass zunächst die Verwaltung mit der Sache befasst war und über das Begehren entschied (BSG, Urteil vom 17.12.2015, a.a.O.; Urteil vom 21.09.2010, B 2 U 25/09 R; Urteil vom 30.10.2007, a.a.O.; Urteil vom 16.11.2005, a.a.O.).

  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 25/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 U 2226/18
    Die Anfechtungsklage ist unzulässig, weil die Beklagte mit den streitgegenständlichen Bescheiden über die vom Kläger begehrte Leistung Verletztengeld nicht entschied; dies zieht die Unzulässigkeit der Leistungsklage nach sich (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 21.09.2010, B 2 U 25/09 R, zitiert - wie alle nachfolgenden höchstrichterlichen Entscheidungen - nach juris).

    Voraussetzung für die somit allein in Betracht kommende unechte Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG (kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage, so die gesetzliche Regelung nach § 54 Abs. 1 und 4 SGG) ist, dass zunächst die Verwaltung mit der Sache befasst war und über das Begehren entschied (BSG, Urteil vom 17.12.2015, a.a.O.; Urteil vom 21.09.2010, B 2 U 25/09 R; Urteil vom 30.10.2007, a.a.O.; Urteil vom 16.11.2005, a.a.O.).

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 U 2226/18
    Die Bemessung der MdE hängt also von zwei Faktoren ab (vgl. BSG, Urteil vom 22.06.2004, B 2 U 14/03 R): Den verbliebenen Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens und dem Umfang der dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten.
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 U 2226/18
    An dieser Klagebefugnis fehlt es, wenn eine Verletzung subjektiver Rechte nicht in Betracht kommt, weil hinsichtlich des Klagebegehrens eine gerichtlich überprüfbare Entscheidung nicht vorliegt (BSG, Urteil vom 17.12.2015, B 2 U 2/14 R).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 22/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 U 2226/18
    Eine reine Leistungsklage i.S. § 54 Abs. 5 SGG des Versicherten gegen den Unfallversicherungsträger, also ohne vorherige Ablehnung des Begehrens durch den Leistungsträger, ist unzulässig (Keller a.a.O., § 54 Rdnrn. 20, 37; zur Verpflichtungsklage und Leistungsklage s. BSG, Urteil vom 16.11.2005, B 2 U 28/04 R, und - speziell für Verletztengeld und Verletztenrente - Urteil vom 30.10.2007, B 2 U 4/06 R; zur Feststellungsklage BSG, Urteil vom 22.06.2004, B 2 U 22/03 R).
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