Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 2287/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Wolters Kluwer
- Justiz Baden-Württemberg
§ 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 53 Abs 3 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 55 Abs 1 SGB 9, § 9 Abs 2 Nr 11 BSHG§47V
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Versorgung mit anderen Hilfsmitteln - Kostenübernahme für einen Schwenk-Hub-Sitz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 23.05.2018 - S 4 SO 2557/17
- LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 2287/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 2287/18
Maßgeblich seien im Ausgangspunkt die Wünsche des behinderten Menschen; es gelte mithin ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalles entgegenstehe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 9/10 R - Juris Rdnr. 26).Die Leistung ist nicht als Sach- sondern als Geldleistung zu erbringen (so BSG Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 9/10 R 9/10 R - Juris Rn. 20 zur Kraftfahrzeughilfe-Verordnung [zur beruflichen Rehabilitation]).
Richtet sich aber der Anspruch auf eine Geldleistung, ist es rechtlich unerheblich, dass der Kläger den Auftrag für den Einbau des Schwenksitzes schon im Januar 2017 und damit zeitlich vor Erlass des Ablehnungsbescheids vom 28. Juni 2017 erteilt hat (siehe BSG Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 9/10 R - Juris Rn. 21).
- BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 2287/18
Prüfungsmaßstab ist mithin die konkrete individuelle Lebenssituation des behinderten Menschen, wobei in die Gesamtwürdigung seine Bedürfnisse und Wünsche, aber auch Art und Ausmaß der Behinderung einzubeziehen sind (BSG, Urteil vom 23. August B 8 SO 24/11 R -, juris Rn. 18).Eine ständige oder jedenfalls fast tägliche Benutzung des Kfz ist nicht zu fordern, ausreichend ist vielmehr, dass die Notwendigkeit zur Nutzung nach dem gebotenen individualisierenden Prüfungsmaßstab regelmäßig, d.h. nicht nur vereinzelt oder gelegentlich besteht (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R-, juris Rn. 16).
- BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 9/17 R
Übernahme von PKW-Reparaturkosten als Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 2287/18
Diese Feststellungen sind hier auch zu treffen, da es sich bei den Kosten für die Kfz-Hilfe nicht um eine privilegierte Hilfe nach § 92 Abs. 2 Satz 1 SGB XII handelt (vergleiche BSG Urteil vom 28. August 2018 - B 8 SO 9/17 R - juris Rn. 24).Auch im Übrigen ist es unerheblich, dass das Kfz selbst nicht im Eigentum des Klägers steht (vergleiche BSG Urteil 28. August 2018 - B 8 SO 9/17 R - juris Rn. 17).
- BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 2287/18
Es gilt mithin ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegensteht (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 18/12 R -, Rn. 15, juris m.w.Nw.). - BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 2287/18
Dies ist nur zu bejahen, wenn das Kfz als grundsätzlich geeignete Eingliederungsmaßnahme unentbehrlich zum Erreichen der Eingliederungsziele ist (BSGE 112, 67 ff RdNr 14 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1), die darin liegen (vgl. § 53 Abs. 3 Satz 1 SGB XII), eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. - BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 24/10 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 2287/18
Aber selbst wenn diese Fahrten zur Reittherapie, Osteopathie und zu Massagen, von anderen Leistungssystemen (SGB V, SGB XI) zu decken wären, ist aber für diesen vom Beklagten benannten Bereich auch zu beachten, dass längst nicht mehr jede erforderliche medizinische Behandlung dem Leistungskatalog des SGB V unterfällt, und gegebenenfalls die subsidiären Leistungssysteme SGB II/SGB XII einzustehen haben (siehe BSG Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 24/10 R - juris Rn.35 f. unter Bezugnahme u.a. auf die §§ 53 ff. SGB XII). - BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87
Sozialhilfe - Bedarfsdeckung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 2287/18
Soweit das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe nach Kenntniserlangung des Sozialhilfeträgers vom Bedarf, aber noch vor der letzten Behördenentscheidung als anspruchsvernichtend angesehen hat, wenn es dem Hilfesuchenden zuzumuten war, die Entscheidung des Sozialhilfeträgers abzuwarten (vgl. BVerwGE 90, 154, 156 mwN), folgt das BSG dieser Rechtsprechung bei einem auf eine Geldleistung gerichteten Primäranspruch nicht. - LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 4204/15
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 2287/18
Der Kläger hier wohnt anders als in zwei früheren vom Senat am 19. Oktober 2016 entschiedenen Fällen (L 2 SO 4204/15 bzw. L 2 SO 3968/15), in denen die Kläger, die beide auch selbstständiger waren als der Kläger hier, in einem Fall unmittelbar angrenzend an das Stadtgebiet von S. und im anderen Fall im Ortszentrum von R. wohnten, in einer kleinen Gemeinde mit 2.100 Einwohnern auf der S. A. - LSG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - L 7 SO 1009/08
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Geldleistung - Schulbesuch eines behinderten …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 2287/18
Nichts anderes gilt für die Leistungen der Eingliederungshilfe, hier nach der EinglHV (vgl. LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 20. Mai 2008 - L 7 SO 1009/08 ER-B - Juris Rn. 7). - LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 2287/18
Der Kläger hier wohnt anders als in zwei früheren vom Senat am 19. Oktober 2016 entschiedenen Fällen (L 2 SO 4204/15 bzw. L 2 SO 3968/15), in denen die Kläger, die beide auch selbstständiger waren als der Kläger hier, in einem Fall unmittelbar angrenzend an das Stadtgebiet von S. und im anderen Fall im Ortszentrum von R. wohnten, in einer kleinen Gemeinde mit 2.100 Einwohnern auf der S. A.