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   LSG Baden-Württemberg, 26.10.2022 - L 5 KA 324/22   

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https://dejure.org/2022,39607
LSG Baden-Württemberg, 26.10.2022 - L 5 KA 324/22 (https://dejure.org/2022,39607)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.2022 - L 5 KA 324/22 (https://dejure.org/2022,39607)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2022 - L 5 KA 324/22 (https://dejure.org/2022,39607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 106c Abs 3 S 1 SGB 5 vom 16.07.2015, § 106 Abs 4 SGB 5 vom 26.03.2007, § 113 Abs 4 S 1 SGB 5 vom 16.07.2015, Art 3 Abs 1 GG
    Wirtschaftlichkeitsprüfung der Versorgung der Hochschulambulanzen - Unzuständigkeit der vertragsarztrechtlichen Prüfgremien seit 23.7.2015

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Prüfgremien gem. § 106c SGB V (bzw. § 106 Abs. 4 SGB V in der bis 31.12.2016 geltenden Fassung) sind seit 23.07.2015 nicht mehr für die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Versorgung der Hochschulambulanzen zuständig (§ 113 Abs. 4 Satz 1 SGB V), Die Zuständigkeitsänderung wirkt ...

  • rechtsportal.de

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zuständigkeit für die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Versorgung durch Hochschulambulanzen

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R

    Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2022 - L 5 KA 324/22
    Angesichts der (damals geltenden) Ausschlussfrist für die Festsetzung von Regressen von vier Jahren (BSG, Urteil vom 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R - BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R - beide in juris) hatten die Krankenkassen ausreichend Zeit, die notwendigen Vorbereitungen - auch für die Übernahme bereits laufender Prüfverfahren - zu treffen, zumal die Strukturen aufgrund ihrer schon zuvor bestehenden Prüfungszuständigkeit für die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch psychiatrische Institutsambulanzen und sozialpädiatrische Zentren (§ 113 Abs. 4 S. 2 SGB V in der bis 22.07.2015 gültigen Fassung) vorhanden waren.
  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 23/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zuständigkeit - Gremien der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2022 - L 5 KA 324/22
    Möglicherweise bewirkte auch bereits der Antrag der Krankenkasse die Hemmung der Ausschlussfrist (offengelassen in BSG, Urteil vom 11.12.2019 - B 6 KA 23/18 R -, in juris).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 45/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Festsetzung eines Arzneikostenregresses wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2022 - L 5 KA 324/22
    Die Zuständigkeitsänderung wirkt sich auch auf bereits laufende Prüfverfahren aus, weil sie allein das formelle Verfahren betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.2015 - B 6 KA 45/14 R - BSG, Urteil vom 09.04.2008 - B 6 KA 34/07 R - BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R - alle in juris), so dass vorliegend bereits die Prüfungsstelle bei Erlass des Bescheides vom 19.08.2015 nicht mehr für die Festsetzung eines Regresses zuständig war.
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Besetzung - Vorsitzender - Neuregelung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2022 - L 5 KA 324/22
    Die Zuständigkeitsänderung wirkt sich auch auf bereits laufende Prüfverfahren aus, weil sie allein das formelle Verfahren betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.2015 - B 6 KA 45/14 R - BSG, Urteil vom 09.04.2008 - B 6 KA 34/07 R - BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R - alle in juris), so dass vorliegend bereits die Prüfungsstelle bei Erlass des Bescheides vom 19.08.2015 nicht mehr für die Festsetzung eines Regresses zuständig war.
  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 13/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Ausschluss eines Vorverfahrens vor dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2022 - L 5 KA 324/22
    Der Beschwerdeausschuss wird mit seiner Anrufung für das weitere Prüfverfahren ausschließlich und endgültig zuständig; sein Bescheid ersetzt den ursprünglichen Verwaltungsakt der Prüfungsstelle (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 11.05.2011 - B 6 KA 13/10 R -, Rn. 16, in juris).
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 34/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Änderung der materiell-rechtlichen Vorgaben -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2022 - L 5 KA 324/22
    Die Zuständigkeitsänderung wirkt sich auch auf bereits laufende Prüfverfahren aus, weil sie allein das formelle Verfahren betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.2015 - B 6 KA 45/14 R - BSG, Urteil vom 09.04.2008 - B 6 KA 34/07 R - BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R - alle in juris), so dass vorliegend bereits die Prüfungsstelle bei Erlass des Bescheides vom 19.08.2015 nicht mehr für die Festsetzung eines Regresses zuständig war.
  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R

    Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Hemmung des Laufs der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2022 - L 5 KA 324/22
    Angesichts der (damals geltenden) Ausschlussfrist für die Festsetzung von Regressen von vier Jahren (BSG, Urteil vom 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R - BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R - beide in juris) hatten die Krankenkassen ausreichend Zeit, die notwendigen Vorbereitungen - auch für die Übernahme bereits laufender Prüfverfahren - zu treffen, zumal die Strukturen aufgrund ihrer schon zuvor bestehenden Prüfungszuständigkeit für die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch psychiatrische Institutsambulanzen und sozialpädiatrische Zentren (§ 113 Abs. 4 S. 2 SGB V in der bis 22.07.2015 gültigen Fassung) vorhanden waren.
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