Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Viertes Kapitel - Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69 - 140h) |
| Dritter Abschnitt - Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen (§§ 107 - 114) |
(1) Die Landesverbände der Krankenkassen, die Ersatzkassen und der Landesausschuß des Verbandes der privaten Krankenversicherung können gemeinsam die Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit und Qualität der Krankenhausbehandlung eines zugelassenen Krankenhauses durch einvernehmlich mit dem Krankenhausträger bestellte Prüfer untersuchen lassen. Kommt eine Einigung über den Prüfer nicht zustande, wird dieser auf Antrag innerhalb von zwei Monaten von der Landesschiedsstelle nach § 114 Abs. 1 bestimmt. Der Prüfer ist unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
(2) Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, dem Prüfer und seinen Beauftragten auf Verlangen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen.
(3) Das Prüfungsergebnis ist, unabhängig von den sich daraus ergebenden Folgerungen für eine Kündigung des Versorgungsvertrags nach § 110, in der nächstmöglichen Pflegesatzvereinbarung mit Wirkung für die Zukunft zu berücksichtigen. Die Vorschriften über Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach der Bundespflegesatzverordnung bleiben unberührt.
(4) Die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung durch psychiatrische Institutsambulanzen (§ 118) und sozialpädiatrische Zentren (§ 119) werden von den Krankenkassen in entsprechender Anwendung der nach § 106a, § 106 Abs. 2 und 3 und § 136 geltenden Regelungen geprüft.
Rechtsprechung zu § 113 SGB V
40 Entscheidungen zu § 113 SGB V in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Düsseldorf, 19.03.2008 - Verg 13/08
Vergabe - Bieterinformation nennt nicht Bestbieter: Kein Zuschlag nach 14 Tagen!
- LSG Berlin, 28.03.2001 - L 9 KR 203/00
Krankenhauskosten: Der Arzt entscheidet über "krank oder gesund"
- BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Zuständigkeit der ...
- BSG, 16.06.2008 - B 6 KA 36/07 R
- VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 50/11
Vergütung für Notfallrettungstransporte
- SG Bremen, 17.11.2009 - S 4 KR 208/06
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine ...
- VG Berlin, 27.02.2002 - 24 A 147.01
Krankenkassen können keine Gesamtprüfung von Charité verlangen
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.11.2009 - L 5 KR 142/08
Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruches über die Vergütung einer Psychiatrischen ...
- LSG Brandenburg, 12.06.2002 - L 4 KR 37/01
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Querverweise
- SGB V
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten
- § 116b (Ambulante spezialfachärztliche Versorgung)
- Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
- Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, Datentransparenz
- Übermittlung von Leistungsdaten
- § 303 (Ergänzende Regelungen)