Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.04.2019 - 10 S 1156/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11976
VGH Baden-Württemberg, 29.04.2019 - 10 S 1156/18 (https://dejure.org/2019,11976)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2019 - 10 S 1156/18 (https://dejure.org/2019,11976)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2019 - 10 S 1156/18 (https://dejure.org/2019,11976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,11976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erfolgloser Zulassungsantrag; (fingierter) Versorgungsvertrag; Kündigung durch Krankenkassen(-verbände); fehlende Leistungsfä...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 110 SGB 5, § 113 SGB 5
    Kündigung eines fingierten Versorgungsvertrages durch Krankenkassenverbände; Darlegungs- und Beweislast bzgl. Kündigungsgrund; Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit und Qualität der Krankenhausbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 110 ; SGB V § 113
    Erfolgloser Zulassungsantrag; (fingierter) Versorgungsvertrag; Kündigung durch Krankenkassen(-verbände); fehlende Leistungsfähigkeit; Überprüfung; Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsportal.de

    Kündigung eines Versorgungsvertrags i.S.v. § 109 Abs. 1 S. 2 SGB V durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen; Überprüfung der Qualität und Leistungsfähigkeit der Krankenhausbehandlung eines zugelassenen Krankenhauses; Beweislast für das Bestehen eines ...

  • rechtsportal.de

    Kündigung eines Versorgungsvertrags i.S.v. § 109 Abs. 1 S. 2 SGB V durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen; Überprüfung der Qualität und Leistungsfähigkeit der Krankenhausbehandlung eines zugelassenen Krankenhauses; Beweislast für das Bestehen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2019, 668 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • SG Ulm, 13.02.2018 - S 15 KR 1863/16
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2019 - 10 S 1156/18
    Die von den Beklagten nahezu zeitgleich zu dem (fingierten) Abschluss des Versorgungsvertrags eingeleitete Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses und zeitnah ausgesprochene Kündigung des (fingierten) Versorgungsvertrags wegen behaupteter mangelnder Leistungsfähigkeit (zusammen mit dem nach § 110 Abs. 1 Satz 3 SGB V gestellten Antrag auf Aufhebung des Feststellungsbescheids) stehen in einem Spannungsverhältnis sowohl mit dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 12.02.2013, in dem die Leistungsfähigkeit der Klägerin als zwingende Voraussetzung für eine Aufnahme in den Krankenhausplan festgestellt worden ist, als auch mit der in § 108 Nr. 2, § 109 Abs. 1 Satz 2, § 110 Abs. 1 Satz 3 SGB V vorgesehenen Verzahnung von Krankenhausplanung und Krankenhausversorgung nach dem SGB V. Vor diesem Hintergrund hätte hier die streitige Kündigung in besonderem Maß der substantiierten Darlegung und ggf. auch des Beweises des geltend gemachten Kündigungsgrunds durch die Beklagten bedurft, woran es aber gemangelt hat, wie bereits das Verwaltungsgericht mit einer insoweit zutreffenden Begründung im Einzelnen ausgeführt hat (Urteilsabdruck S. 15 ff. bzw. juris Rn. 38 bis 48; zur Darlegungs- und Beweislast vgl. z. B. VG Minden, Urteil vom 29.08.2002 a. a. O. Rn. 35 ff.; SG Ulm, Urteil vom 13.02.2018 - S 15 KR 1863/16 - juris Rn. 71).

    Da die Kündigung eines fingierten Versorgungsvertrags nach der hier maßgeblichen bis zum 31.12.2015 geltenden Gesetzeslage erst dann volle Wirksamkeit erlangt, wenn auch die Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes wieder rückgängig gemacht worden ist, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Kündigung andere als bei der Kündigung eines nicht fingierten Versorgungsvertrags (hierzu z. B. SG Ulm, (Streitwert-)Beschluss vom 19.03.2018 - S 15 KR 1863/16 -).

  • VG Minden, 29.08.2002 - 3 K 853/97
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2019 - 10 S 1156/18
    Hintergrund für diese Verzahnung von Krankenhausplanung und Krankenhausversorgung nach SGB V ist unter anderem, dass ein Krankenhaus nur dann in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen werden kann, wenn es den Zielen des § 1 Abs. 1 KHG entspricht, also vor allem auch leistungsfähig ist (vgl. z. B. Stollmann in Huster/Kaltenborn, Krankenhausrecht, 2. Aufl., § 4 Rn. 64, 76 ff.; VG Minden, Urteil vom 29.08.2002 - 3 K 853/97 - juris Rn. 30 ff.).

    Die von den Beklagten nahezu zeitgleich zu dem (fingierten) Abschluss des Versorgungsvertrags eingeleitete Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses und zeitnah ausgesprochene Kündigung des (fingierten) Versorgungsvertrags wegen behaupteter mangelnder Leistungsfähigkeit (zusammen mit dem nach § 110 Abs. 1 Satz 3 SGB V gestellten Antrag auf Aufhebung des Feststellungsbescheids) stehen in einem Spannungsverhältnis sowohl mit dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 12.02.2013, in dem die Leistungsfähigkeit der Klägerin als zwingende Voraussetzung für eine Aufnahme in den Krankenhausplan festgestellt worden ist, als auch mit der in § 108 Nr. 2, § 109 Abs. 1 Satz 2, § 110 Abs. 1 Satz 3 SGB V vorgesehenen Verzahnung von Krankenhausplanung und Krankenhausversorgung nach dem SGB V. Vor diesem Hintergrund hätte hier die streitige Kündigung in besonderem Maß der substantiierten Darlegung und ggf. auch des Beweises des geltend gemachten Kündigungsgrunds durch die Beklagten bedurft, woran es aber gemangelt hat, wie bereits das Verwaltungsgericht mit einer insoweit zutreffenden Begründung im Einzelnen ausgeführt hat (Urteilsabdruck S. 15 ff. bzw. juris Rn. 38 bis 48; zur Darlegungs- und Beweislast vgl. z. B. VG Minden, Urteil vom 29.08.2002 a. a. O. Rn. 35 ff.; SG Ulm, Urteil vom 13.02.2018 - S 15 KR 1863/16 - juris Rn. 71).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2019 - 10 S 1156/18
    Ist die verwaltungsgerichtliche Entscheidung auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt, müssen hierzu alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16

    Cannabiskonsum; Fahreignung; gleichzeitige Einnahme von legal und illegal

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2019 - 10 S 1156/18
    Um den auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, unter Durchdringung des Streitstoffs ausführen, weshalb diese Frage entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die vorformulierte Frage klärungsbedürftig ist, und darlegen, warum der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. Senatsbeschluss vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 14; BayVGH, Beschluss vom 24.01.2019 - 10 ZB 17.1343 - juris Rn. 11; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 124a Rn. 49, 54).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2019 - 10 S 1156/18
    Dies setzt voraus, dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2019 - 10 S 1156/18
    Dies setzt voraus, dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2019 - 10 S 1156/18
    Außerdem muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder auf Grund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.08.2017 - 9 B 68.16 - juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2019 - 12 S 2789/18 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08

    Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2019 - 10 S 1156/18
    Dabei können die Gründe, aus denen heraus ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen, auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (§ 86 VwGO) resultieren, weshalb auch im Rahmen des geltend gemachten Zulassungsgrunds der ernstlichen Richtigkeitszweifel eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht in zulässiger Weise gerügt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17.02.2009 - 10 S 3156/08 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.08.2017 - 9 B 68.16

    Keine Klärungsbedürftigkeit von Fragen der Spielgerätesteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2019 - 10 S 1156/18
    Außerdem muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder auf Grund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.08.2017 - 9 B 68.16 - juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2019 - 12 S 2789/18 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 61.02

    Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2019 - 10 S 1156/18
    Ist die verwaltungsgerichtliche Entscheidung auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt, müssen hierzu alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 - juris).
  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 21/96

    Abgrenzung von Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitation, notwendige

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2016 - 10 S 234/15

    Prüfung der Eignung eines Fahrzeuges zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bei

  • BVerwG, 23.07.2018 - 3 B 27.17

    Revisionszulassung; Leistungsfähigkeit für die Aufnahme in den Krankenhausplan in

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 2 S 1265/12

    Rüge der Beweiswürdigung im Berufungszulassungsverfahren

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 10 ZB 17.1343

    Darlegung von Berufungszulassungsgründen

  • VG Freiburg, 15.03.2018 - 8 K 2876/15

    Kündigung eines bestehenden Krankenhausversorgungsvertrages

  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 KR 3211/17

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Kündigung - fehlende

    Den Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung hat der VGH abgelehnt (10 S 1156/18, Beschluss vom 29.04.2019).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten auch in den Verfahren S 5 KR 3673/14 vor dem SG Freiburg, 8 RK 2876/15 vor dem VG Freiburg sowie 9 S 720/09, 9 S 1968/11 und 10 S 1156/18 vor dem VGH Mannheim sowie die beigezogene Verwaltungsakte der Beklagten zu 2) verwiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht