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   LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 337/18   

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https://dejure.org/2022,39841
LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 337/18 (https://dejure.org/2022,39841)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.04.2022 - L 19 R 337/18 (https://dejure.org/2022,39841)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. April 2022 - L 19 R 337/18 (https://dejure.org/2022,39841)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Büro- /Verwaltungskraft, objektive Beweislast, Optikusathrophie, schwere spezifische Leistungseinschränkung, Sehminderung, Telefonist, versicherungsrechtliche Voraussetzungen, Visusminderung, Wegefähigkeit

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Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2012 - L 13 R 1810/11

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - beidseitige Sehbehinderung - schwere

    Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 337/18
    Hinzuweisen sei auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichtes (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 28.06.2012, L 13 R 1810/11).

    Zwar kann eine Tätigkeit unter den Bedingungen einer blindengerechten Ausstattung nicht mehr als Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes angesehen werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 13.06.2006, L 11 R 5778/04 und vom 28.06.2012, L 13 R 1810/11, jew. juris).

  • LSG Bayern, 14.11.2012 - L 20 R 578/10

    Zu den Voraussetzungen einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 337/18
    Im Termin am 06.04.2022 wurden die Beteiligten auf das Urteil des Bayer. LSG vom 14.11.2012 (L 20 R 578/10 ZVW) und die dortigen Ausführungen zu den Anforderungen an die Tätigkeit eines Telefonisten sowie des Weiteren auf die Beschreibung der Tätigkeit einer Büro-/ Verwaltungshilfskraft hingewiesen.

    Es handelt sich um eine Tätigkeit, die nicht mit dauerhaftem hohem Verantwortungs- und Zeitdruck verbunden ist (Bayer. LSG, Urteil vom 14.11.2012, L 20 R 578/10 ZVW, juris).

  • LSG Bayern, 15.07.2009 - L 13 R 767/08

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - fehlende

    Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 337/18
    Die Beklagte hat zu den von ihr unter dem 20.03.2020 benannten Verweisungstätigkeiten die Tätigkeitsbeschreibungen zugeleitet (Bayer. LSG, Urteil vom 15.07.2009, L 13 R 767/08 Telefonist; Sächs. LSG, Urteil vom 15.01.2003, L 6 RJ 271/01 Tätigkeiten als Montierhelfer - außer Arbeiten mit Kleinst- oder Elektroteilen, Tätigkeiten des Warensortierens, Warenprüfens oder Warenaufmachens).

    Es handelt sich um eine körperlich leichte Tätigkeit, bei der ein Wechsel zwischen Sitzen, Gehen und Stehen möglich ist (Bayer. LSG, Urteil vom 15.07.2009, L 13 R 767/08, juris).

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 36/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 337/18
    Jedenfalls hat ein Gericht, welches unter Verzicht auf Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zulässigerweise ein bereits im Verwaltungsverfahren eingeholtes (externes) Sachverständigengutachten im Wege des Urkundsbeweises verwerten will, sicherzustellen, dass der das Gutachten verantwortlich Unterzeichnende die Vorschriften der §§ 407, 407a ZPO beachtet hat (vgl. BSG, Beschluss vom 17.04.2013, B 9 V 36/12 B).

    Jedenfalls hat ein Gericht, welches unter Verzicht auf Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zulässigerweise ein bereits im Verwaltungsverfahren eingeholtes (externes) Sachverständigengutachten (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Abs. 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X -) im Wege des Urkundsbeweises verwerten will, sicherzustellen, dass der das Gutachten verantwortlich Unterzeichnende die Vorschriften der §§ 407, 407a Zivilprozessordnung (ZPO) beachtet hat (vgl. BSG, Beschluss vom 17.04.2013, B 9 V 36/12 B, juris).

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 337/18
    Es ist beim Kläger von einer besonderen spezifischen Leistungsbehinderung auszugehen (vgl. zu diesem "Katalogfall" BSG, Urteil vom 09.05.2012, B 5 R 68/11 R; Urteil vom 11.12.2019, B 13 R 7/18 R; jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 337/18
    Es ist beim Kläger von einer besonderen spezifischen Leistungsbehinderung auszugehen (vgl. zu diesem "Katalogfall" BSG, Urteil vom 09.05.2012, B 5 R 68/11 R; Urteil vom 11.12.2019, B 13 R 7/18 R; jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R

    Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 337/18
    Verbleiben begründete Zweifel, so geht dies zu Lasten des Klägers, denn der Rentenbewerber trägt die objektive Beweislast für die gesundheitlichen Einschränkungen bzw. deren Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit (BSG, Urteil vom 20.10.2004, B 5 RJ 48/03 R, juris).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 337/18
    Eine (volle) Erwerbsminderung setzt dagegen voraus, dass der Versicherte nicht vier Mal am Tag eine Wegstrecke von über 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand (jeweils innerhalb von 20 Minuten) zu Fuß bewältigen und ferner zwei Mal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.1991, 13/5 RJ 73/90, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Eine hochgradige Sehbehinderung (zu den Stufen der Sehbeeinträchtigung nach Pape bzw. WHO vgl. Deutsche Rentenversicherung , Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, 7. Aufl.2011, S. 470), wie sie bei der Klägerin mit Herabsetzung der Sehkraft auf 0, 4 bzw. 0,6 vorliegt, die ihr insbesondere das Lesen extrem erschwert (bzw. ohne Zuhilfenahme spezieller Hilfsmittel unmöglich macht), die auch zu erheblichen Fixationsschwierigkeiten führt und ihre Orientierungsfähigkeit einschränkt, stellt zur Überzeugung des Senats eine solche schwere spezifische Leistungsbehinderung dar, die die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit erfordert (ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 06.04.2022 - L 19 R 337/18 -, juris Rn. 116; Sächsisches LSG, Urteil vom 14.08.2017 - L 5 R 336/16 -, juris Rn. 19; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 -, juris Rn. 19 und vom 13.06.2006 - L 11 R 5778/04 -, sozialgerichtsbarkeit.de).

    Entsprechendes gilt für die gelegentlich für hochgradig Sehbehinderte bzw. Blinde als Verweisungstätigkeit angeführte Tätigkeit in einem Callcenter (vgl. nochmals LSG Baden-Württemberg, a.a.O. Rn. 23): Auch hier wäre für die regelmäßig neben dem reinen Telefonieren zu verrichtenden Aufgaben, wie die Eingabe von Bestellungen in den Computer, die Sachverhaltsprotokollierung und ggf. Weiterleitung von Aufträgen eine speziell auf die Klägerin als hochgradig Sehbehinderte zugeschnittene Arbeitsplatzausstattung erforderlich, die von der üblichen Ausstattung derartiger Arbeitsplätze abweicht (so auch Deutsche Rentenversicherung , Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, 7. Aufl.2011, S. 472, 482f.: Auf dem von der Rentenversicherung definierten allgemeinen Arbeitsmarkt lassen sich trotz aller Bemühungen für Sehbehinderte nicht immer entsprechend ausgerüstete und falls erforderlich in Teilzeit ausübbare Tätigkeiten finden - für Personen mit hochgradiger Sehbehinderung bzw. Erblindung kann allenfalls noch ein Einsatz als Telefonist oder Phonotypist unter Zuhilfenahme ggf. von Spracherkennungssoftware und Brailleschrift am PC in Betracht gezogen werden; differenzierend LSG Bayerisches LSG, Urteil vom 06.04.2022 - L 19 R 337/18 -, juris Rn. 120: Wenn - anders als im hier vorliegenden Fall - keine technischen Zusatzgeräte erforderlich sind, sondern handelsübliche Monitore und Software ausreichen, kann auf die Tätigkeit eines Telefonisten oder einer Büro-/Verwaltungshilfskraft verwiesen werden).

    Eine Tätigkeit unter derartigen Bedingungen kann nicht mehr als Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes angesehen werden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 -, juris Rn. 19, 24: eine hochgradige beidseitige Sehbehinderung mit beidseitigem Zentralskotom stellt eine schwere spezifische Leistungsbehinderung dar; Bayerisches LSG, Urteil vom 06.04.2022 - L 19 R 337/18 -, juris Rn. 120: Eine Tätigkeit unter den Bedingungen einer blindengerechten Ausstattung kann, anders als Computertätigkeiten, für die handelsübliche große Monitore und Software ausreichen, nicht mehr als Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes angesehen werden).

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