Rechtsprechung
LSG Bayern, 20.07.2021 - L 10 AL 84/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB I § 44; SGB III § 151; SGB III 131 a.F.; SGB X § 44; SGB X § 48
Verzinsung einer Nachzahlung von Arbeitslosengeld
- rewis.io
Arbeitsgerichtlicher Vergleich, Bemessungsentgelt, Nachzahlung von Arbeitsentgelt, Verzinsungsbeginn, Zinsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neuberechnung von Arbeitslosengeld bei Nachzahlung von Arbeitsentgelt aufgrund arbeitsrechtlichen Vergleichs; Fälligkeit eines Nachzahlungsanspruchs von Arbeitslosengeld nach Neuberechnung; Beginn des Verzinsungsanspruchs gemäß § 44 Abs. 2 SGB I nach Neuberechnung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 19.05.2020 - S 10 AL 419/18
- LSG Bayern, 20.07.2021 - L 10 AL 84/20
- BSG, 15.02.2023 - B 11 AL 42/21 R
- BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 42/21 R
- BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 6/23 C
Papierfundstellen
- NZS 2022, 397
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG - B 8 SO 17/13 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Sozialhilferecht
Auszug aus LSG Bayern, 20.07.2021 - L 10 AL 84/20
Eine vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.12.2014 (B 8 SO 17/13 R) betreffe einen anderen Sachverhalt.Auf die vom Kläger zitierten Entscheidungen des BSG (Urteil vom 03.07.2020 - B 8 SO 15/19 R - und Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 17/13 R - beide zitiert nach juris) kommt es damit nicht an, denn diese betrafen eine Überprüfung nach § 44 SGB X. Im Unterschied zu den Entscheidungen ist der Anspruch auf höhere Leistungen vorliegend auch nicht von Beginn an gegeben gewesen, sondern erst mit der Gutschrift der Lohnnachzahlung am 13.05.2016.
- BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 15/19 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Nachzahlung von …
Auszug aus LSG Bayern, 20.07.2021 - L 10 AL 84/20
Auf die Entscheidung des BSG im Verfahren B 8 SO 15/19 R werde Bezug genommen.Auf die vom Kläger zitierten Entscheidungen des BSG (Urteil vom 03.07.2020 - B 8 SO 15/19 R - und Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 17/13 R - beide zitiert nach juris) kommt es damit nicht an, denn diese betrafen eine Überprüfung nach § 44 SGB X. Im Unterschied zu den Entscheidungen ist der Anspruch auf höhere Leistungen vorliegend auch nicht von Beginn an gegeben gewesen, sondern erst mit der Gutschrift der Lohnnachzahlung am 13.05.2016.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 222/10
Leistungen an Hilfebedürftige in Einrichtungen; Kein Anspruch auf Zusatzbarbetrag …
Auszug aus LSG Bayern, 20.07.2021 - L 10 AL 84/20
Die Fälligkeit eines Anspruchs betrifft immer den konkreten einzelnen Leistungsanspruch und nicht das Stammrecht (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.06.2013 - L 8 SO 222/10 - juris).Die Verzinsung beginnt immer erst, wenn die für den jeweiligen Leistungsanspruch erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, so dass ein solcher Anspruch nicht rückwirkend entstehen und damit fällig werden kann, denn anderenfalls bestünde eine vom Gesetz nicht gewollte Verzinsungspflicht auch für Zeiten, in denen die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen noch nicht vorgelegen haben (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.06.2013 - L 8 SO 222/10 - juris).
- BAG - 4 AZR 995/13 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Auszug aus LSG Bayern, 20.07.2021 - L 10 AL 84/20
Mit Beschluss vom 13.04.2016 (4 AZR 995/13) stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) das Zustandekommen eines Vergleichs zwischen dem Kläger und H fest. - BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94
Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes
Auszug aus LSG Bayern, 20.07.2021 - L 10 AL 84/20
Erst mit dem Zufluss der Nachzahlung des Arbeitsentgelts und der unter Berücksichtigung des zwischen H. und dem Kläger geschlossenen Vergleichs vor dem BAG erfolgten nachträglichen Vertragserfüllung haben sich die Verhältnisse insoweit - im Hinblick auf die Höhe des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts im Rahmen des Bemessungsentgelts nach § 134 Abs. 1 SGB III a.F. bzw. 151 Abs. 1 SGB III n.F. - zu Gunsten des Klägers rückwirkend geändert, so dass das Alg gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X neu zu bemessen war (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 21.03.1996 - 11 RAr 101/94 - juris;… Rolfs in Gagel, SGB II/SGB 111, 80. Ergänzungslieferung 12/2020, § 151 SGB III Rn. 19). - BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 28/06 R
Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Berücksichtigung nicht gezahlten …
Auszug aus LSG Bayern, 20.07.2021 - L 10 AL 84/20
Auch bei einer nachträglichen Vertragserfüllung setzt eine Einbeziehung höherer Arbeitsentgelte bei der Bemessung des Alg zwingend voraus, dass die ausstehenden Beträge tatsächlich, wenn auch erst nach dem Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem Beschäftigungsverhältnis, zugeflossen sind (vgl. dazu BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R; Urteil vom 08.02.2007 - B 7a AL 28/06 R - beide zitiert nach juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2008 - L 12 AL 185/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verzinsung des Leistungsanspruchs; Vollständiger …
Auszug aus LSG Bayern, 20.07.2021 - L 10 AL 84/20
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass zu den gesetzlichen Voraussetzungen das Vorliegen einer Arbeitsbescheinigung, die vom Arbeitgeber zu erstellen ist, nicht gehört (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.11.2008 - L 12 AL 185/05 - juris). - BSG, 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt - Zuflussfiktion bei …
Auszug aus LSG Bayern, 20.07.2021 - L 10 AL 84/20
Auch bei einer nachträglichen Vertragserfüllung setzt eine Einbeziehung höherer Arbeitsentgelte bei der Bemessung des Alg zwingend voraus, dass die ausstehenden Beträge tatsächlich, wenn auch erst nach dem Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem Beschäftigungsverhältnis, zugeflossen sind (vgl. dazu BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R; Urteil vom 08.02.2007 - B 7a AL 28/06 R - beide zitiert nach juris).