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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - L 17 U 27/18   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - L 17 U 27/18 (https://dejure.org/2018,49068)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.12.2018 - L 17 U 27/18 (https://dejure.org/2018,49068)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - L 17 U 27/18 (https://dejure.org/2018,49068)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - L 17 U 27/18
    Die Bemessung des Grades der MdE erfolgt als Tatsachenfeststellung des Gerichts, das diese gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (st. Rspr., z.B. BSG, Urteil vom 18.01.2011, - B 2 U 5/10 R, SozR 4-2700 § 200 Nr. 3; vom 5.9.2006 - B 2 U 25/05 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 2).

    Dies verlangt § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 1 S. 1 SGB VII, wonach die "infolge" des Versicherungsfalls eingetretene Beeinträchtigung des Leistungsvermögens und die dadurch verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens maßgeblich sind (BSG, Urteil vom 05.09.2006, B 2 U 25/05 R, Rn. 11 ff. - juris).

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - L 17 U 27/18
    Die Bemessung des Grades der MdE erfolgt als Tatsachenfeststellung des Gerichts, das diese gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (st. Rspr., z.B. BSG, Urteil vom 18.01.2011, - B 2 U 5/10 R, SozR 4-2700 § 200 Nr. 3; vom 5.9.2006 - B 2 U 25/05 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 2).

    Die Einschätzung der MdE der Klägerin setzt voraus, dass die Unfallfolgen bei der Klägerin eine Beeinträchtigung des Leistungsvermögens hervorgerufen haben (BSG vom 18.01.2011, a.a.O.).

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - L 17 U 27/18
    Ermächtigung und Anspruch betreffen daher auch die Entscheidung über jene Elemente des Anspruchs, die Grundlagen für jede aktuelle oder spätere Anspruchsentstehung gegen denselben Unfallversicherungsträger aufgrund eines bestimmten Versicherungsfalls sind (so BSG, Urteil vom 05. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R -, juris Rn. 17).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - L 17 U 27/18
    Sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis (vgl. BSG vom 22.6.2004 - B 2 U 14/03 R - BSGE 93, 63 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 1).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 36/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - L 17 U 27/18
    Selbst wenn Verfügungssatz und Begründung klar voneinander getrennt sind, können gleichwohl Teile der Begründung eines Verwaltungsakts als weiterer Verfügungssatz bewertet werden, wenn ihnen unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht eine solche Bedeutung zukommt (vgl. BSG, Urteil vom 22.06.2014, B 2 U 36/03 R, Rn. 16 m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2011 - L 6 U 53/08

    Bemessung der unfallbedingten MdE unter Berücksichtigung eines Vorschadens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - L 17 U 27/18
    Entschädigt wird hier nur der unfallbedingte Verschlimmerungsanteil, wobei sich insofern eine rein rechnerische Betrachtung verbietet (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.12.2011, L 6 U 53/08, juris Rn. 32 m.w.N., Schönberger et al., a.a.O., S. 135).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 15/10

    Unfall - Verletztenrente - Unfallfolgen - hinreichende Wahrscheinlichkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - L 17 U 27/18
    Mit dieser Rechtsfolge greift § 48 Abs. 3 SGB X gerade nicht in den geschützten Bestand einer Leistung ein und nimmt nichts, sondern beschränkt vielmehr nur als Regelung des materiellen Leistungsrechts die an sich dem Betroffenen auf Grund der wesentlichen Änderung zustehende Leistungserhöhung (Schütze in: von Wulffen, SGB X, 8. Auflage 2014, § 48 Rn. 32; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. August 2012 - L 3 U 15/10 -, juris Rn. 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2024 - L 1 U 2119/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage -

    Dabei ist unerheblich, ob die Beklagte die Absicht hatte mit dem Bescheid eine endgültige Regelung (§ 31 SGB X) hinsichtlich der BK-Folgen zu treffen (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R -, Rn. 12, juris; aA offenbar LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 2018 - L 17 U 27/18 -, Rn. 34, juris, da dort auf den mutmaßlichen Regelungswillen der Beklagten abgestellt wird).

    Insbesondere der Umstand, dass in dem angefochtenen Bescheid BK-Folgen und nicht als BK-Folgen anzuerkennende Gesundheitsstörungen ausdrücklich voneinander abgegrenzt wurden, belegt nach Auffassung des Senates nicht, dass der Bescheid eine verbindliche Regelung der BK-Folgen beinhaltet (aA LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 2018 - L 17 U 27/18 -, Rn. 34, juris unter Abstellung auf den mutmaßlichen Regelungswillen der Behörde), sondern diese Abgrenzung ist eine Vorfrage für die tatsächlich entschiedene Frage, ob ein Anspruchs auf Verletztenrente besteht und damit - wie von der Beklagten explizit formuliert - ein reines Begründungselement.

  • BSG, 01.08.2019 - B 2 U 54/19 B

    Unzureichend begründete Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Dezember 2018 - L 17 U 27/18 - wird als unzulässig verworfen.
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